| Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung Herbst 2025 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 7 Satzungsänderungen |
| Antragsteller*in: | Landesvorstand GRÜNE JUGEND NRW (dort beschlossen am: 26.09.2025) |
| Status: | Eingereicht |
| Verfahrensvorschlag: | Abstimmung |
| Eingereicht: | 09.10.2025, 08:20 |
S2: Satzungsreform zum Mitgliedsalter in NRW
Antragstext
§3 Absatz 1 der Satzung wird neu gefasst:
Mitglied in der GRÜNEN JUGEND NRW kann jede natürliche Person bis zur Vollendung
des 30. Lebensjahres werden.
§3 Absatz 2 der Satzung wird neu gefasst:
Bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres ist jedes Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN NRW automatisch Mitglied in der GRÜNEN JUGEND NRW. Ein Widerruf ist
möglich und muss gegenüber dem Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND NRW in Textform
erklärt werden.
§3 Absatz 6 der Satzung wird neu gefasst:
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Ausschluss oder mit Vollendung des
30. Lebensjahres. Der Austritt ist gegenüber dem Landesvorstand oder dem
Bundesvorstand in Textform zu erklären.
§9 Absatz 2 der Wahlordnung wird neu gefasst:
Voraussetzungen Um ein Votum können sich alle bewerben, die das 30. Lebensjahr
noch nicht voll- endet haben. Sie sollten Mitglieder der GRÜNEN JUGEND NRW sein.
Es können Voten für alle Gremien der Partei Bündnis 90/ Die Grünen NRW, aber
auch anderer Organisationen, die den politischen Vorstellungen der GRÜNEN JUGEND
NRW nahe stehen, vergeben werden.
Begründung
In den vergangenen Jahren hat sich die GRÜNE JUGEND intensiv dafür eingesetzt, mehr jungen Menschen den Zugang zu politischem Engagement zu ermöglichen insbesondere Menschen mit Migrationsgeschichte und solche, die nicht aus akademisch geprägten Familien stammen.
Gerade in diesen Zeiten sehen wir häufig, dass der Weg in die politische Arbeit später beginnt. Die Gründe dafür sind vielfältig: finanzielle oder soziale Belastungen, die Priorisierung von Lohnarbeit, Ausbildung oder Studienabschluss, frühere Ausgrenzungserfahrungen in politischen Räumen oder die Verarbeitung generationsübergreifender Diskriminierung. Unsere solidarische und antirassistische Verbandsarbeit darf sich nicht auf Bildungsangebote und Social-Media beschränken sie muss auch in unseren Strukturen konkret sichtbar und spürbar sein.
Für viele dieser Menschen stellt die bisherige Altersgrenze von 28 Jahren eine Hürde dar. Wer erst mit Mitte zwanzig zur GRÜNEN JUGEND findet, hat oft nur sehr wenig Zeit, sich aktiv einzubringen oder Verantwortung zu übernehmen. Besonders Auszubildende berichten, dass sie während ihrer Ausbildung kaum Kapazitäten für politisches Engagement haben und wenn sie danach mehr Zeit hätten, ist die Mitgliedschaft oft schon nach wenigen Jahren wieder vorbei. Auch die Mitgliederumfrage auf Bundeseben die vom Bundesverband durchgeführt wurde, bestätigt diese Beobachtungen.
Zusätzlich zeigt sich die Diversität der Altersstruktur in Nordrhein-Westfalen, insbesondere im ländlichen Raum. Hier ist es häufig schwieriger, frühe Zugänge zur politischen Arbeit zu schaffen, was die politische Teilhabe besonders für junge Menschen aus strukturschwachen Regionen erschwert. Gerade in ländlichen Regionen haben Kreisverbände mit zu wenig Mitgliedern zu kämpfen, da Studierende in die Städte ziehen und Auszubildende häufig noch nicht die Zeit für politisches Engagement haben. Wir wollen gerade auch diesen Kreisverbänden mehr Flexibilität ermöglichen, damit die Grüne Jugend nicht nur in Städten, sondern auch auf dem Land linke Politik machen kann. Das bedeutet, wir müssen uns als Verband auch den spezifischen Herausforderungen junger Menschen im ländlichen Raum stellen, wo der Einstieg in politische Arbeit oft später erfolgt.
Mit der Anhebung der Altersgrenze auf 30 Jahre möchten wir Raum schaffen für unterschiedliche Lebensrealitäten und Einstiegswege in die politische Arbeit. Manche Menschen engagieren sich mit sechzehn, andere kommen erst deutlich später dazu. Beide Wege sind wertvoll und verdienen Platz in unserem Verband. Gerade in NRW, mit seiner vielfältigen Struktur, müssen wir sicherstellen, dass diese Chancen für alle jungen Menschen auch im ländlichen Raum gegeben sind.
Die GRÜNE JUGEND bietet nicht nur einen Einstieg in die Politik, sondern auch einen Raum für Austausch, gemeinsames Lernen und die Auseinandersetzung mit linken, solidarischen Ideen. Dieser Raum ist selten und oft exklusiv. Umso wichtiger ist es, ihn für all jene offenzuhalten, die später zu uns finden, besonders auch für junge Menschen aus strukturschwachen und ländlichen Regionen.
Aus vielen Landesverbänden wissen wir, dass längere Mitgliedschaften unsere Strukturen stärken. Als Verband der Vielen ist es unser Anspruch, unsere Strukturen an den Lebensrealitäten junger Menschen auszurichten. Die Anhebung der Altersgrenze auf 30 Jahre ist ein konsequenter Schritt in Richtung mehr Teilhabe. Wir schaffen Platz für alle, die sich für eine linke, grüne und solidarische Politik begeistern unabhängig davon, wann sie ihren Weg zur GRÜNEN JUGEND finden und aus welchem Teil aus NRW sie sind.