Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung Herbst 2025 |
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Tagesordnungspunkt: | 7 Satzungsänderungen |
Antragsteller*in: | Landesvorstand GRÜNE JUGEND NRW (dort beschlossen am: 25.09.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 05.10.2025, 22:13 |
S1: Amtszeitbegrenzung des Landesvorstands
Antragstext
Der Landesvorstand wird auf der Landesmitgliederversammlung auf ein Jahr
gewählt. Eine Wiederwahl in den Landesvorstand in Folge ist dreimal möglich. Im
geschäftsführenden Landesvorstand ist die Wiederwahl in das gleiche Amt nur
einmal, im erweiterten Landesvorstand zweimal möglich. Die Mitgliedschaft einer
Person im Landesvorstand darf vier Amtszeiten nicht überschreiten. Halbjährige
Amtszeiten werden auf die Amtszeitbeschränkung und die Wiederwahlregelung nicht
angerechnet. Bei einem vorzeitigen Rücktritt oder einer Abwahl wählt die
Landesmitgliederversammlung eine*n Nachfolger*in bis zur nächsten turnusgemäßen
Wahl des gesamten Landesvorstandes.
Der Landesvorstand wird auf der Landesmitgliederversammlung auf ein Jahr
gewählt.
Eine Wiederwahl in den Landesvorstand in Folge ist dreimal möglich. Im
geschäftsführenden Landesvorstand ist die Wiederwahl in das gleiche Amt nur
einmal, im erweiterten Landesvorstand zweimal möglich. Die Mitgliedschaft einer
Person im Landesvorstand darf vier Amtszeiten nicht überschreiten. Halbjährige
Amtszeiten werden auf die Amtszeitbeschränkung und die Wiederwahlregelung nicht
angerechnet.
Begründung
Erfolgt mündlich.