Siehe Änderungsantrag zu Absatz 1.
| Satzungsänderungsantrag: | Satzungsreform zum Mitgliedsalter in NRW |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Leon Vormschlag |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
| Eingereicht: | 24.10.2025, 17:43 |
| Satzungsänderungsantrag: | Satzungsreform zum Mitgliedsalter in NRW |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Leon Vormschlag |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
| Eingereicht: | 24.10.2025, 17:43 |
möglich und muss gegenüber dem Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND NRW in Textform erklärt werden.[Zeilenumbruch]
Voraussetzungen Um ein Votum können sich alle bewerben, die das 30. Lebensjahrdie in der Bundessatzung vorgesehen Altersgrenze noch nicht voll- endeterreicht haben. Sie sollten Mitglieder der GRÜNEN JUGEND NRW sein. Es können Voten für alle Gremien der Partei Bündnis 90/ Die Grünen NRW, aber
§3 Absatz 1 der Satzung wird neu gefasst:
Mitglied in der GRÜNEN JUGEND NRW kann jede natürliche Person bis zur Vollendung
des 30. Lebensjahres werden.
§3 Absatz 2 der Satzung wird neu gefasst:
Bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres ist jedes Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN NRW automatisch Mitglied in der GRÜNEN JUGEND NRW. Ein Widerruf ist
möglich und muss gegenüber dem Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND NRW in Textform
erklärt werden.
§3 Absatz 6 der Satzung wird neu gefasst:
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Ausschluss oder mit Vollendung des
30. Lebensjahres. Der Austritt ist gegenüber dem Landesvorstand oder dem
Bundesvorstand in Textform zu erklären.
§9 Absatz 2 der Wahlordnung wird neu gefasst:
Voraussetzungen Um ein Votum können sich alle bewerben, die das 30. Lebensjahrdie in der Bundessatzung vorgesehen Altersgrenze
noch nicht voll- endeterreicht haben. Sie sollten Mitglieder der GRÜNEN JUGEND NRW sein.
Es können Voten für alle Gremien der Partei Bündnis 90/ Die Grünen NRW, aber
auch anderer Organisationen, die den politischen Vorstellungen der GRÜNEN JUGEND
NRW nahe stehen, vergeben werden.
Siehe Änderungsantrag zu Absatz 1.