| Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung Herbst 2025 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 7 Satzungsänderungen |
| Antragsteller*in: | Landesvorstand GRÜNE JUGEND NRW (dort beschlossen am: 26.09.2025) |
| Status: | Eingereicht |
| Verfahrensvorschlag: | Abstimmung |
| Eingereicht: | 09.10.2025, 08:27 |
S3: Änderung des FINTA*-Statuts
Antragstext
FLINTA*-STATUT
Durch das Akronym FLINTA* sind Frauen, Lesben, inter*, nicht binäre und trans*
Personen sowie Menschen, die sich als Agender bezeichnen. Wir verwenden den
Begriff FLINTA*, um sichtbar zu machen, dass Frauen, Lesben, inter, nicht
binäre, trans* und agender Personen spezifische Kämpfe führen müssen, die oft
unsichtbar gemacht werden. Der Begriff bricht patriarchale Strukturen und Normen
auf, die bestimmte Identitäten marginalisieren, und schafft einen gemeinsamen
politischen Rahmen, um Solidarität zwischen unterschiedlichen Gruppen
herzustellen.
PRÄAMBEL
Das FLINTA*-Statut ist Bestandteil der Satzung der GRÜNEN JUGEND NRW und richtet
sich nach ihrem queerfeministischem Leitbild. Ein wesentliches Ziel der GRÜNEN
JUGEND NRW ist die Verwirklichung der Rechte und Interessen sowie der Förderung
politischer Teilhabe und Sichtbarkeit von FLINTA*. Menschen, die sich nicht mit
bzw. in den gesellschaftlichen Kategorien männlich oder weiblich identifizieren,
sowie Inter- und trans*geschlechtliche Menschen, werden in feministischen
Bewegungen teils heute noch oder sogar wieder verstärkt unsichtbar gemacht oder
sogar bewusst ausgegrenzt. Dabei leiden diese mindestens in gleichem Maße unter
den Vorstellungen und Erwartungen derselben patriarchal geprägten Gesellschaft.
Solche Ausgrenzungen und Diskriminierungen verurteilen wir. Deswegen wollen wir
mit diesem Statut alle betroffenen Mitglieder sichtbar machen (FLINTA*) und
Strukturen der Anerkennung sowie politischer Teilhabe schaffen. Über allem steht
für uns die geschlechtliche Selbstbestimmung. Fremdbestimmungen über die eigene
geschlechtliche Identität akzeptieren wir nicht. Mit diesem Statut werden somit
konkrete Maßnahmen bestimmt, welche FLINTA* in der GRÜNEN JUGEND NRW stärken und
deren Einbindung, Sichtbarkeit und Förderung gewährleisten. Es reicht aber als
Ansatz allein nicht aus, da es die Probleme zunächst nur auf einer
organisatorischen, formalen Ebene angeht. Die im Statut enthaltenen Maßnahmen
sind nicht unser Ziel, sondern nur ein Weg, struktureller Diskriminierung
entgegen zu treten. Unsere Zielsetzung ist es, weitere Veränderungen
voranzutreiben. Das Statut tritt am Tag seiner Beschlussfassung in Kraft.
§ 1 Mindestquotierung
(1) Alle gewählten Gremien, Organe und Präsidien, gleichberechtigten Ämter und
Delegiertenplätze der GRÜNEN JUGEND NRW sind mindestens zur Hälfte mit FLINTA*
zu besetzen. Dies gilt auch für den geschäftsführenden Landesvorstand. Steht nur
ein ordentlicher Platz zur Wahl, ist mit einer FLINTA* zu besetzen. Der
Ersatzplatz ist für alle Mitglieder offen.
(2) Die Plätze für die sich nur FLINTA* bewerben können, werden als quotierte
Plätze bezeichnet. Auf offene Plätze können alle Mitglieder kandidieren.
(3) Quotierte Plätze können nach Beschluss des FLINTA*-Forums (§2) für alle
Mitglieder geöffnet werden, wenn sich keine FLINTA*-Person bewirbt oder gewählt
wird.
(4) Das FLINTA*-Forum (§2) entscheidet, wenn ein quotierter Platz unbesetzt
bleibt, ob der noch zu besetzende offene Platz für alle Mitglieder freigegeben
wird. Bei Besetzung des offenen Platzes mit einer Person, die nicht FLINTA* ist,
ist das Gremium nämlich nicht mehr mindestens zur Hälfte mit FLINTA* zu
besetzen. Wird dies abgelehnt, bleibt auch dieser Platz unbesetzt.
§ 2 FLINTA*-Forum
Auf Antrag zur Geschäftsordnung können die anwesenden stimmberechtigten FLINTA*
unter den Mitgliedern beschließen, ob sie ein FLINTA*-Forum abhalten wollen. Die
anwesenden FLINTA* beraten dann bis zu einer Stunde lang in Abwesenheit der
weiteren Mitglieder und teilen nach Ende des FLINTA*-Forums das Ergebnis des
gesamten Gremiums mit.
§ 2a Nicht-Cis-Personen-Forum
Bei Themen und Diskussionen, die das Selbstbestimmungsrecht der Nicht-Cis-
Personen betreffen, kann auf Antrag einer dieser Personen eine Versammlung der
Nicht-Cis-Personen einberufen werden (Nicht-Cis-Personen-Forum). Spricht sich
das Nicht-Cis-Personen-Forum gegen einen Antrag aus, kann dieser von der
Mitgliederversammlung nur mit einer 2/3-Mehrheit beschlossen werden.
§ 3 Vetorecht
Bei Anträgen, die formal oder inhaltlich das Selbstbestimmungsrecht von FLINTA*
berühren oder von denen diese besonders betroffen sind, haben die FLINTA* die
Möglichkeit vor der Abstimmung der Versammlung eine gesonderte Abstimmung im
FLINTA*-Forum durchzuführen. Dabei kann ein FLINTA*- Veto beschlossen werden.
Sollten die Abstimmungsergebnisse zwischen der Entscheidung des FLINTA*-Forums
und der Gesamtversammlung voneinander abweichen, hat das FLINTA*-Veto
aufschiebende Wirkung. Der Antrag kann erst bei der nächsten Versammlung wieder
eingebracht werden.
§ 4 Redelisten
Die Redeleitung hat bei der Diskussionsleitung ein Verfahren zu wählen, welches
das Recht von FLINTA* auf mindestens die Hälfte der Redezeit gewährleistet. Die
Diskussionsleitung ist mindestens zur Hälfte von FLINTA* zu übernehmen. Auch bei
allen anderen Veranstaltungen der GRÜNEN JUGEND NRW sollen diese Regelungen wenn
möglich Anwendung finden.
§ 5 Einstellungspraxis
Die GRÜNE JUGEND NRW fördert auch als Arbeitgeber*in die Gleichstellung. Wenn
diese als Arbeitgeber*in auftritt oder Praktikant*innen beschäftigt, sollen bei
gleicher Qualifikation FLINTA* bevorzugt eingestellt werden, sodass diese
mindestens die Hälfte der Beschäftigten in der jeweiligen Verantwortungsposition
ausmachen.
§ 6 FLINTA*-Fördertag
Der Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND NRW ist verpflichtet, mindestens einmal
jährlich einen FLINTA*-Fördertag zu organisieren und die dafür notwendigen
finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen. Der Fördertag ist für alle
FLINTA*, die Mitglieder sind, verbindlich eingeplant, öffentlich und soll zur
Vernetzung, Weiterbildung und politischen Stärkung dienen.
§ 7 Politische Weiterbildung
Die politische Weiterbildung hat bei der GRÜNEN JUGEND NRW einen hohen
Stellenwert. Bei Seminaren und Veranstaltungen wird angestrebt, dass FLINTA*
mindestens die Hälfte der Teilnehmer*innen ausmachen. Falls ein Auswahlverfahren
notwendig ist, werden FLINTA* bei gleicher Qualifikation bevorzugt. Zudem ist
bei der Organisation und Planung von Veranstaltungen der GRÜNEN JUGEND NRW, z.B.
bei Seminaren oder Podiumsdiskussionen, darauf zu achten, dass mindestens die
Hälfte der eingeladenen Referent*innen FLINTA* sind. Die politische
Weiterbildung der GRÜNEN JUGEND NRW soll verstärkt intersektional ausgerichtet
sein. Besondere Schwerpunkte sind die Sichtbarkeit und Einbindung von trans*-
Perspektiven sowie die Vermittlung und Auseinandersetzung mit historischen und
aktuellen FLINTA*-Kämpfen.
Begründung
Begründung erfolgt mündlich.