Siehe Änderungsantrag zu Absatz 1.
| Satzungsänderungsantrag: | Satzungsreform zum Mitgliedsalter in NRW |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Leon Vormschlag |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
| Eingereicht: | 24.10.2025, 17:38 |
| Satzungsänderungsantrag: | Satzungsreform zum Mitgliedsalter in NRW |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Leon Vormschlag |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
| Eingereicht: | 24.10.2025, 17:38 |
möglich und muss gegenüber dem Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND NRW in Textform erklärt werden.[Zeilenumbruch]
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Ausschluss oder mit Vollendung des 30. LebensjahresErreichen der in der Bundessatzung vorgesehenen Altersgrenze. Der Austritt ist gegenüber dem Landesvorstand oder dem Bundesvorstand in Textform zu erklären.
§3 Absatz 1 der Satzung wird neu gefasst:
Mitglied in der GRÜNEN JUGEND NRW kann jede natürliche Person bis zur Vollendung
des 30. Lebensjahres werden.
§3 Absatz 2 der Satzung wird neu gefasst:
Bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres ist jedes Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN NRW automatisch Mitglied in der GRÜNEN JUGEND NRW. Ein Widerruf ist
möglich und muss gegenüber dem Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND NRW in Textform
erklärt werden.
§3 Absatz 6 der Satzung wird neu gefasst:
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Ausschluss oder mit Vollendung des Erreichen der in der Bundessatzung vorgesehenen Altersgrenze. Der Austritt ist gegenüber dem Landesvorstand oder dem
30. Lebensjahres
Bundesvorstand in Textform zu erklären.
§9 Absatz 2 der Wahlordnung wird neu gefasst:
Voraussetzungen Um ein Votum können sich alle bewerben, die das 30. Lebensjahr
noch nicht voll- endet haben. Sie sollten Mitglieder der GRÜNEN JUGEND NRW sein.
Es können Voten für alle Gremien der Partei Bündnis 90/ Die Grünen NRW, aber
auch anderer Organisationen, die den politischen Vorstellungen der GRÜNEN JUGEND
NRW nahe stehen, vergeben werden.
Siehe Änderungsantrag zu Absatz 1.