Die Bundessatzung sieht auch bis auf weiteres eine Altersgrenze von 28 Jahren vor. Und egal ob sich dies in Zukunft ändert oder nicht, wir können als Landesverband nicht davon abweichen (genauso wenig wie das unlängst in unserer Satzung gestrichene Mindestalter Wirkung entfalten konnte). Dass andere Landesverbände sich darüber hinwegsetzen macht es in keinster Weise besser. Jede Wahl an der 28 oder 29-Jährige teilnehmen ist anfechtbar. Durch den Verweis auf die Bundessatzung schaffen wir gleichzeitig Rechtssicherheit und Flexibilität.
| Satzungsänderungsantrag: | Satzungsreform zum Mitgliedsalter in NRW |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Leon Vormschlag |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
| Eingereicht: | 24.10.2025, 17:32 |