Veranstaltung: | Sommer-Landesmitgliederversammlung 2019 der GRÜNEN JUGEND NRW |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 6 Verschiedene Anträge |
Antragsteller*in: | GJ Aachen (dort beschlossen am: 20.07.2019) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 20.07.2019, 11:56 |
V7: Alternative zur Klarnamenpflicht
Antragstext
Hass und Hetze im Internet sind ein großes Problem, das die Grüne Jugend
effektiv angehen will. Als Gegenentwurf zur Klarnamenpflicht fordern wir einen
neuen Weg, strafrechtlich relevante Beiträge zu sanktionieren.
Dazu sollte die Justiz gegen einen Account vorgehen können, ohne den zugehörigen
Nutzer zu kennen, wenn über den Account strafrechtlich relevante Beiträge
verbreitet werden. Die Sanktionierung des Accounts, wie beispielsweise eine
temporäre oder permanente Sperrung, soll dabei von einem Gericht zeitnah
beschlossen werden können.
Der Nutzer kann dabei anonym bleiben, hat jedoch jederzeit die Möglichkeit, sich
zu dem Account zu bekennen und damit in ein ordentliches Gerichtsverfahren
einzutreten. Wünschenswert wäre eine Beteiligung großer Plattformen an den
Kosten.
Angesichts der Schnelllebigkeit im digitalen Raum sehen wir es als notwendig an,
dem Staat neue Mittel zu geben, um eine zivilisierte Debattenkultur zu fördern.
Dies sollte die Aufgabe des Staates sein und nicht die gewinnorientierter
Unternehmen.
Eine insbesondere aus konservativen Kreisen geforderte Klarnamenpflicht sehen
wir sehr kritisch, vor allem da die Anonymität eine zentrale Freiheit im
Internet ist.
Begründung
Im NetzDG sind Betreiber von Internetplattformen dazu verpflichtet worden, gegen Hass und Hetze auf ihren Seiten vorzugehen. Dabei kommt es immer wieder zu Fehlern: Es werden erstens nicht alle kritischen Beiträge erfasst und zweitens wird viel geblockt was nicht geblockt werden sollte. Verschiedene Fälle zeigen eindeutig, dass die Plattformen damit überfordert sind, geltendes Recht durchzusetzen.
Der Vorschlag des Juristen Ulf Buermeyer eines "digitalen Gewaltschutzgesetzes", den wir im Wesentlichen übernommen haben, ist als Alternative zur Klarnamenpflicht zu sehen (siehe Tagesspiegel vom 19.06.2019). Viele Benutzer sozialer Netzwerke hält ihr bewusst angegebener Klarname nicht davon ab Hass und Hetze zu verbreiten. Eine Sperrung der Accounts könnte dies effektiver verhindern. Ein neu eingerichteter Account verfügt zunächst über eine geringere Reichweite, sodass sich die Beiträge schlechter verbreiten lassen.
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