1) Es geht nicht nur um ein Vorgehen der Justiz, sonder von Privatleuten und NGOs, die mit dem Klagerecht ausgestattet werden sollte
2) Hier geht es wieder um die Wortwahl. Rechtswidrig ist juristisch der bessere Begriff.
3) Auch eine sparchliche Sache: das von uns vorgeschlagene Verfahren wäre nicht "unordentlich".
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