| Veranstaltung: | Frühjahrs-Landesmitgliederversammlung 2026 der GRÜNEN JUGEND NRW |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 6 Satzungsänderungsanträge |
| Antragsteller*in: | Landesvorstand GRÜNE JUGEND NRW (dort beschlossen am: 27.02.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 11.03.2026, 22:19 |
S3: Änderungsantrag an den Haushalt
Antragstext
§10 Änderungsanträge der GO der MV der GJ NRW
Alte Fassung §10
1. Änderungsanträge können bis zu zwei Tage vor der Mitgliederversammlung in
Textform eingereicht werden. Änderungsanträge an Dringlichkeitsanträge können
bis zu Aufruf des jeweiligen Antrages in Textform eingereicht werden. Gemäß § 3
Abs. 2 Punkt L kann die Änderungsantragsfrist für einzelne Anträge aufgehoben
werden.
2. Unabhängig von Absatz (1) können Antragssteller*innen Änderungsanträge
übernehmen oder modifiziert übernehmen. Im Falle von Übernahmen oder
modifizierte Übernahmen hat jedes anwesende Mitglied das Recht, eine Abstimmung
über die Übernahme oder modifizierte Übernahme zu verlangen.
3. Jedes Mitglied hat das Recht einen Rückholantrag zur Wiederbefassung einer
bereits behandelten Stelle eines Antrags zu stellen. Die
Landesmitgliederversammlung entscheidet mit einer Mehrheit von zwei Dritteln
über die Annahme dieses Rückholantrags.
4. Das Präsidium unterbreitet der Landesmitgliederversammlung einen Vorschlag zu
Einbringungszeit und Modalitäten der Antragsdebatte.
Ändern in neue Fassung §10
1. Änderungsanträge können bis zu zwei Tage vor der Mitgliederversammlung in
Textform eingereicht werden. Änderungsanträge an Dringlichkeitsanträge können
bis zu Aufruf des jeweiligen Antrages in Textform eingereicht werden. Gemäß § 3
Abs. 2 Punkt L kann die Änderungsantragsfrist für einzelne Anträge aufgehoben
werden.
2. Änderungsanträge zum Haushaltsentwurf können mit einer Frist von vierzehn
Tagen in Textform bei der Schatzmeisterei eingereicht werden. Sie müssen eine
nachvollziehbare Begründung sowie einen vollständigen und belastbaren
Gegenfinanzierungsvorschlag enthalten. Der Haushalt muss durch den
Änderungsantrag weiterhin vollständig ausgeglichen bleiben und darf den von der
Schatzmeisterei vorgelegten finanziellen Gesamtrahmen nicht überschreiten.
Gegenfinanzierungen dürfen bestehende vertragliche, personelle oder dauerhaft
gebundene Ausgabenpositionen nicht schlagartig oder in erheblichem Maße
beeinträchtigen.
3. Unabhängig von Absatz (1) können Antragssteller*innen Änderungsanträge
übernehmen oder modifiziert übernehmen. Im Falle von Übernahmen oder
modifizierte Übernahmen hat jedes anwesende Mitglied das Recht, eine Abstimmung
über die Übernahme oder modifizierte Übernahme zu verlangen.
4. Jedes Mitglied hat das Recht einen Rückholantrag zur Wiederbefassung einer
bereits behandelten Stelle eines Antrags zu stellen. Die
Landesmitgliederversammlung entscheidet mit einer Mehrheit von zwei Dritteln
über die Annahme dieses Rückholantrags.
5. Das Präsidium unterbreitet der Landesmitgliederversammlung einen Vorschlag zu
Einbringungszeit und Modalitäten der Antragsdebatte.
Begründung
Der Haushalt der GRÜNEN JUGEND NRW bindet viele Mittel in Personalkosten sowie in Veranstaltungen, die auf Grundlage des Arbeitsprogrammes (Landesmitgliederversammlungen, KV/LV-Treffen, Sommercamp), Train The Trainers) und unserer Statuten und unseres Selbstverständnisses wie der Förderung marginalisierter Gruppen langfristig geplant und verbindlich gebucht werden. Trotz gestiegener Kosten und Anforderungen an Veranstaltungsorte steht der Qualitätserhalt und -ausbau der Angebote stets im Vordergrund. Der Haushaltsentwurf ist damit eng geschnürt, soll aber zukünftig anders als bisher in der Satzung vorgesehen durch Änderungsanträge veränderbar sein. Wir führen damit ein Instrument der Mitbestimmung ein, das unserer Verantwortung für unsere Mitarbeitenden und unserem Anspruch auf Teilhabe gerecht wird.
Änderungsanträge
- S3-032 (Landesvorstand GRÜNE JUGEND NRW (dort beschlossen am: 23.03.2026), Eingereicht)