| Veranstaltung: | Frühjahrs-Landesmitgliederversammlung 2026 der GRÜNEN JUGEND NRW |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 6 Satzungsänderungsanträge |
| Antragsteller*in: | Landesvorstand GRÜNE JUGEND NRW (dort beschlossen am: 27.02.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 11.03.2026, 22:15 |
S2: Mandatsabgaben
Antragstext
§5 Mandatsträger*innen-Beiträge der Finanzordnung der GJ NRW
Alte Fassung §5 Abs. 2:
2. Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Mandatsträger*innen-Beiträge sind
die jeweiligen Diäten, die Abgeordnetenentschädigungen bzw. Bruttogehälter.
Ändern in neue Fassung§5 Abs. 2:
2.Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Mandatsträger*innen-Beiträge sind
die jeweiligen Diäten, die Abgeordnetenentschädigungen bzw. Bruttogehälter unter
Einbezug der jährlichen Anpassung an den Nominallohnindex.
Begründung
Bisher war die Bemessungsgrundlage der Mandatsträger*innen-Beiträge der Wert der Diät, der Abgeordnetenentschädigung bzw. des Bruttogehalts, welcher zu Beginn der Legislaturperiode festgesetzt war. Die Bezüge werden jedoch jährlich angepasst, was meist mit einer Erhöhung gleichzusetzen ist. Mit dieser Satzungsänderung würde der jährlichen Entwicklung Rechnung getragen und die Abgaben würden sich entsprechend leicht erhöhen. Die Sozialklausel bleibt unberührt bestehen.