| Veranstaltung: | Frühjahrs-Landesmitgliederversammlung 2026 der GRÜNEN JUGEND NRW |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 6 Satzungsänderungsanträge |
| Antragsteller*in: | GRÜNE JUGEND Dortmund (dort beschlossen am: 27.02.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 11.03.2026, 22:35 |
S4: Basisgruppen in Kreisverbände ändern
Antragstext
Alte Fassung §5 Abs. 3b:
Die Landesmitgliederversammlung nimmt Bericht des Landesvorstands, der
Basisgruppen und Arbeitskreise, anderen Gliederungen sowie der Delegierten zu
anderen Versammlungen entgegen.
Neue Fassung §5 Abs. 3b:
Die Landesmitgliederversammlung nimmt Bericht des Landesvorstands, der
Kreisverbände und Arbeitskreise, anderen Gliederungen sowie der Delegierten zu
anderen Versammlungen entgegen.
Alte Fassung $9 Abs. 1 der GO:
Jedes Mitglied, sowie jeder Arbeitskreis, jede Basisgruppe und der
Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND NRW hat das Recht einen Antrag an die LMV zu
stellen.
Neue Fassung$9 Abs. 1 der GO:
Jedes Mitglied, sowie jeder Arbeitskreis, jeder Kreisverband und der
Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND NRW hat das Recht einen Antrag an die LMV zu
stellen.
Alte Fassung §9 Abs. 3 der Wahlordnung:
[...] Das Recht anderer Gremien oder Gliederungen der GRÜNEN JUGEND, insb.
Arbeitskreise, Kreisverbände und Basisgruppen, Voten nach eigenen Regeln zu
vergeben, bleibt unberührt. [...]
Neue Fassung §9 Abs. 3 der Wahlordnung:
[...] Das Recht anderer Gremien oder Gliederungen der GRÜNEN JUGEND, insb.
Arbeitskreise und Kreisverbände, Voten nach eigenen Regeln zu vergeben, bleibt
unberührt. [...]
Alte Fassung §2 der Schiedsordnung:
Das Schiedsgericht ist zuständig für
a. Streitigkeiten von Mitgliedern/Basisgruppen untereinander.
b. Streitigkeiten von Mitgliedern/Basisgruppen und Organen des Landesverbandes.
Neue Fassung §2 der Schiedsordnung:
Das Schiedsgericht ist zuständig für
a. Streitigkeiten von Mitgliedern/Kreisverbänden untereinander.
b. Streitigkeiten von Mitgliedern/Kreisverbänden und Organen des
Landesverbandes.
Begründung
Wir haben in unserer Landesatzung keine Basisgruppen mehr definiert, da diese durch die KV-Reform von Kreisverbänden abgelöst wurden. Daher sollten wir, um Unklarheiten grade für neue Mitglieder zu reduzieren, auch vollständig in der Satzung und den dazugehörigen Statuten durch Kreisverbänden ersetzen.