Änderungen von S3 zu S3NEU
Ursprüngliche Version: | S3 |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 27.05.2021, 17:28 |
Neue Version: | S3NEU |
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Status: | Beschluss (vorläufig) |
Eingereicht: | 08.07.2021, 16:28 |
Titel
Antragstext
In Zeile 13:
§ 8 Delegationen und Teamstrukturen
§ 8a Bildungsteam
Von Zeile 16 bis 18 einfügen:
sowie zwei Mitglieder, die der Landesvorstand aus seinen Reihen ernennt.
Das Bildungsteam ist quotiert zu besetzen.
2. Das Bildungsteam ist gemeinsam mit dem Landesvorstand für die Planung,Evaluierung und Weiterentwicklung der
Von Zeile 20 bis 29:
§ 8b Weitere Delegationen und Teamstrukturen
21. Der Landesvorstand kann darüber hinaus für eine Dauer von höchstens einem Jahr organisatorische Aufgaben, die nicht den Kern der Arbeit des Landesvorstands betreffen, an Mitglieder delegieren. Besonders bei Eine Wiedereinsetzung ist nach den Vorgaben von § 8b Abs. 2 möglich. Die vorzeitige Beendigung eines Einsatzes in einer Delegation oder Teamstruktur ist durch den Landesvorstand oder die Mitgliederversammlung möglich.
2. Bei Aufgaben von langer Dauer und/oder erhöhter politischer Relevanz ist dafür ein transparenter und für alle zugänglicher Ausschreibungsprozess zu gewährleisten. Insbesondere ist dies der Fall, wenn die Aufgaben eine Dauer von mindestens 8 Wochen umfassen. Die Personen werden bei der Ausführung der delegierten Aufgaben eng vom Landesvorstand begleitet. Für die Umsetzung dieser Aufgaben bleibt allein der Landesvorstand rechenschaftspflichtig.
3. Die Delegationen und Teams sind in sich nach den Bestimmungen der Satzung quotiert zu besetzen, wenn sie aus mehr als einer Person bestehen. Außerdem soll auf eine Gesamtquotierung aller Delegationen und Teams sowie auf eine vielfältige Zusammensetzung geachtet werden. Die Personen werden bei der Ausführung der delegierten Aufgaben eng vom Landesvorstand begleitet. Für die Umsetzung dieser Aufgaben bleibt allein der Landesvorstand rechenschaftspflichtig.