Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung Sommer 2021 |
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Status: | Beschluss (vorläufig) |
Beschluss durch: | Landesmitgliederversammlung |
Beschlossen am: | 04.07.2021 |
Eingereicht: | 08.07.2021, 16:28 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Delegationen und Teamstrukturen
Beschlusstext
Streiche in "Satzung der GJ NRW"
§ 8 Bildungsteam
- Zur Planung der politischen Bildungsarbeit wird ein Bildungsteam gebildet,
dem vier von der Landesmitgliederversammlung gewählten Mitglieder
angehören sowie zwei Mitglieder, die der Landesvorstand aus seinen Reihen
ernennt.
Das Bildungsteam ist quotiert zu besetzen.
- Das Bildungsteam ist gemeinsam mit dem Landesvorstand für die
Planung,Evaluierung und Weiterentwicklung der Bildungsarbeit der GRÜNEN
JUGEND NRWzuständig und kann durch projektbezogene Teams bei der Umsetzung
von Veranstaltungen unterstützt werden.
Und ersetze durch:
§ 8a Bildungsteam
1. Zur Planung der politischen Bildungsarbeit wird ein Bildungsteam gebildet,
dem vier von der Landesmitgliederversammlung gewählten Mitglieder angehören
sowie zwei Mitglieder, die der Landesvorstand aus seinen Reihen ernennt.
Das Bildungsteam ist quotiert zu besetzen.
2. Das Bildungsteam ist gemeinsam mit dem Landesvorstand für die
Planung,Evaluierung und Weiterentwicklung der Bildungsarbeit der GRÜNEN JUGEND
NRWzuständig und kann durch projektbezogene Teams bei der Umsetzung von
Veranstaltungen unterstützt werden.
§ 8b Weitere Delegationen und Teamstrukturen
1. Der Landesvorstand kann darüber hinaus für eine Dauer von höchstens einem
Jahr organisatorische Aufgaben, die nicht den Kern der Arbeit des
Landesvorstands betreffen, an Mitglieder delegieren. Eine Wiedereinsetzung ist
nach den Vorgaben von § 8b Abs. 2 möglich. Die vorzeitige Beendigung eines
Einsatzes in einer Delegation oder Teamstruktur ist durch den Landesvorstand
oder die Mitgliederversammlung möglich.
2. Bei Aufgaben von langer Dauer und/oder erhöhter politischer Relevanz ist
dafür ein transparenter und für alle zugänglicher Ausschreibungsprozess zu
gewährleisten. Insbesondere ist dies der Fall, wenn die Aufgaben eine Dauer von
mindestens 8 Wochen umfassen. Die Personen werden bei der Ausführung der
delegierten Aufgaben eng vom Landesvorstand begleitet. Für die Umsetzung dieser
Aufgaben bleibt allein der Landesvorstand rechenschaftspflichtig.
3. Die Delegationen und Teams sind in sich nach den Bestimmungen der Satzung
quotiert zu besetzen, wenn sie aus mehr als einer Person bestehen. Außerdem soll
auf eine Gesamtquotierung aller Delegationen und Teams sowie auf eine
vielfältige Zusammensetzung geachtet werden.