Veranstaltung: | Sommer-Landesmitgliederversammlung 2018 der GRÜNEN JUGEND NRW |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 6 Verschiedene Anträge |
Antragsteller*in: | Mitgliederversammlung (dort beschlossen am: 15.07.2018) |
Status: | Angenommen |
Beschlossen am: | 15.07.2018 |
Eingereicht: | 10.08.2018, 09:10 |
Antragshistorie: | Version 1 |
VD1-Beschluss: NSU – kein Schlussstrich ohne vollständige Aufklärung!
Antragstext
Der NSU hat als neonazistische terrroristische Vereinigung zwischen 2000 und
2007 mehrere Morde quer durch Deutschland an mindestens 9 Mitbürger*innen mit
Migrationshintergrund und einer Polizistin verübt. Zahllose weitere Verbrechen
wie Sprengsoffanschläge und Raubüberfälle gehen auf Konto des Terrors, mit dem
der NSU die Bundesrepublik überzogen hat.
Nach dem NSU-Prozess und mehreren Untersuchungsausschüssen in Bundesländern und
auch auf Bundesebene bleiben Zweifel daran, dass der NSU nur als Trio handelte.
Es gibt viele Hinweise darauf, das es sich beim NSU nicht um ein Trio handelt,
sondern ein deutlich größeres bundesweites Netzwerk an Mittäter*innen,
Unterstützer*innen und Mitwisser*innen besteht. So wurde der Mord an Mehmet
Kubaşik in Dortmund nicht unweit der Wohnung des national vernetzten Neonazis
Siegfried Borchardt begangen.
Schon bei der Aufklärung der Morde hat der Staat dramatisch versagt. Statt den
Indizien nach zu gehen, die auf eine rechte Tat schließen ließen, wurden
rechtsextreme Hintergünde weitesgehend ausgeschlossen und Täter*innen im Umfeld
der Opfer gesucht. Und das, obwohl die rechtsextreme Szene seit Jahren
beobachtet wurde - und schlimmer noch: möglicherweise auch deswegen, weil die
Neonazi-Szene durch V-Menschen indirekt gefördert worden ist. Einige Beamt*innen
vernichteten nach bekanntwerden des NSU sogar relevante Akten – so wurde das
Versagen von Staat und Verfassungsschutz zu vertuscht und eigene Anteile am
Staatsversagen verschleiert.
Der am 6 Mai 2013 eröffnete NSU Prozess endete am 11 Juli 2018 mit
Schuldsprüchen, die von den Hinterbliebenen der Opfer kritisiert wurden.
Insbesondere wird von den Opferfamilen kritisiert, dass noch immer viele Fragen
ungeklärt sind - so zum Beispiel die Frage, ob es noch unerkannte Mittäter*innen
gibt, ob rechtsextreme Netzwerke vollständig aufgespürt und aufgelöst sind und
gegebenenfalls weitere Mitverantwortliche noch zur Verantwortung gezogen werden
müssen.
-Es gibt Indizien für ein Unterstützer*innennetzwerk des NSU im
verfassungsschutz. Dieser Vorwurf muss lückenlos aufgearbeitet werden! Die NSU-
Untersuchungsausschüsse im Bundestag und den Landtagen müssen weiter tagen. Der
Verfassungsschutz muss langfristig durch einen neuen, rechtstaatlichen,
demokratischen Geheiemdienst ersetzt werden!
Begründung
Das Urteil wurde est nach der Antragsfrist gefällt.
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