| Veranstaltung: | Frühjahrs-Landesmitgliederversammlung 2026 der GRÜNEN JUGEND NRW |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 6 Satzungsänderungsanträge |
| Antragsteller*in: | GRÜNE JUGEND Dortmund (dort beschlossen am: 27.02.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 11.03.2026, 22:48 |
S5: FLINTA* Statut in Satzung festigen
Antragstext
Alte Fassung §9 Abs. 1:
[...] Ein Arbeitskreis wählt mindestens zwei Koordinator*innen, wobei das
Gleichberechtigungsstatut greift. [...]
Neue Fassung $9 Abs. 1:
[...] Ein Arbeitskreis wählt mindestens zwei Koordinator*innen, wobei das
FLINTA*-Statut greift. [...]
Alte Fassung §13 Abs. 7:
Das Gleichberechtigungsstatut der GRÜNEN JUGEND NRW ist Bestandteil dieser
Satzung.
Neue Fassung §13 Abs. 7:
Das FLINTA*-Statut der GRÜNEN JUGEND NRW ist Bestandteil dieser Satzung.
Alte Fassung §1 der GO:
Die Regelungen der Satzung und des Gleichberechtigungsstatuts sind vorrangig zu
beachten. Vor allen anderen Regelungen hat diese Geschäftsordnung Vorrang.
Neue Fassung §1 der GO:
Die Regelungen der Satzung und des FLITNA*-Statuts sind vorrangig zu beachten.
Vor allen anderen Regelungen hat diese Geschäftsordnung Vorrang.
Alte Fassung §3 der GO:
Anträge zur Geschäftsordnung können unter anderem sein
i. Antrag auf Vetorecht nach Gleichberechtigungsstatut.
Neue Fassung §3 der GO:
Anträge zur Geschäftsordnung können unter anderem sein
i. Antrag auf Vetorecht nach FLINTA*-Statut.
Alte Fassung §4 Arbeitskreisstatut:
Bei der Wahl ist das Gleichberechtigungsstatut zu beachten.
Neue Fassung §4 Arbeitskreisstatut:
Bei der Wahl ist das FLINTA*-Statut zu beachten.
Alte Fassung §9 Abs.3 Wahlordnung:
Wird mehr als ein Votum vergeben, gilt das Gleichberechtigungsstatut.
Neue Fassung §9 Abs.3 Wahlordnung:
Wird mehr als ein Votum vergeben, gilt das FLINTA*-Statut.
Begründung
Wir haben unser Gleichberechtigungsstatut in das FLINTA* Status umbenannt. Daher sollten wir dieses auch überall korrekt in der Satzung benennen.