Thema des Änderungsantrags: Ergänzung der Fälle an die sich bei der Anlaufstelle bei erlebter Diskriminierung gewandt werden kann.
Verschiedene Anträge: | Awareness |
---|---|
Antragsteller*in: | Anastasia Hansen |
Status: | Abgelehnt |
Eingereicht: | 30.03.2022, 22:33 |
Verschiedene Anträge: | Awareness |
---|---|
Antragsteller*in: | Anastasia Hansen |
Status: | Abgelehnt |
Eingereicht: | 30.03.2022, 22:33 |
Vorfällen, LGBTQIANP+ feindlichkeit, Sexismus, Ableismus, Klassismus, Gewalt und weiteren Erlebnissen kontaktiert werden. Außerdem kann sich an sie bei Gewalt jeglicher Art wie verbaler, psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt sowie Mobbing jeglicher Art gewandt werden.
Auch Machtmissbrauch, bzw. Erfahrungen, in denen sich Personen mit ihnen höhergestellten Personen, also z.B. Mitgliedern eines Vorstandes, unwohl gefühlt haben, gehören zu den Aufgaben der Anlaufstelle. Personen können sich auch bei Grenzverletzungen oder -überschreitungen, Ausnutzung, Respektlosigkeit an die Stelle wenden.
Kurz gesagt: Sie ist da für alle Erfahrungen, die im Moment oder hinterher als "ungut" von den Betroffenen wahrgenommen wurden. Manchmal machen Menschen Erfahrungen, die ihnen die Lust am politischen Engagement verringern oder ganz weg nehmen oder die sie entmutigen. Auch mit diesen Erfahrungen sind Menschen gut bei der Anlaufstelle aufgehoben. Sobald es diese Anlaufstelle gibt, kann sie ihre Themen anpassen, konkreter gestalten oder erweitern.
Hinweis: Wir verwenden in dem Antrag "(/rw)", um Redewendungen zu kennzeichnen.
Die Grüne Jugend NRW ergreift folgende allgemeine Maßnahmen gegen
Diskriminierung und für mehr Awareness:
1) Einrichten einer dauerhaften Awareness-Gruppe,
Zu klären ist noch die folgende Frage:
2) Einrichten einer Anlaufstelle bei erlebter Diskriminierung
» Aufgaben solch einer Anlaufstelle sind:
» Diese Anlaufstelle besteht aus den gleichen Personen wie die Awareness-Gruppe.
Zu klären ist
Die Anlaufstelle bei erlebter Diskriminierung kann z.B. bei rassistischen
Vorfällen, LGBTQIANP+ feindlichkeit, Sexismus, Ableismus, Klassismus, Gewalt und
weiteren Erlebnissen kontaktiert werden. Außerdem kann sich an sie bei Gewalt jeglicher Art wie verbaler, psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt sowie Mobbing jeglicher Art gewandt werden.
Auch Machtmissbrauch, bzw. Erfahrungen, in denen sich Personen mit ihnen höhergestellten Personen, also z.B. Mitgliedern eines Vorstandes, unwohl gefühlt haben, gehören zu den Aufgaben der Anlaufstelle. Personen können sich auch bei Grenzverletzungen oder -überschreitungen, Ausnutzung, Respektlosigkeit an die Stelle wenden.
Kurz gesagt: Sie ist da für alle Erfahrungen, die im Moment oder hinterher als "ungut" von den Betroffenen wahrgenommen wurden. Manchmal machen Menschen Erfahrungen, die ihnen die Lust am politischen Engagement verringern oder ganz weg nehmen oder die sie entmutigen. Auch mit diesen Erfahrungen sind Menschen gut bei der Anlaufstelle aufgehoben. Sobald es diese Anlaufstelle gibt, kann sie ihre Themen anpassen, konkreter gestalten oder erweitern.
Mitglieder können sich auch dann an die Anlaufstelle wenden,wenn ein Ereignis
bereits einige Zeit zurück liegt. Oder wenn eine Person unsicher ist, ob sie
gerade Diskriminierung erlebt hat.
Der Landesvorstand wertet Erfahrungen der bei bisherigen
Landesmitgliederversammlungen aktiven Awareness-Personen aus. Dabei wird auch
mit den Mitgliedern der Vernetzungsgruppen (Behinderung und BI_PoC), des AK (=
Arbeitskreis) Shalom und des AK Queer zusammengearbeit.
Hierfür soll ein Treffen stattfinden, bei dem die offenen Fragen zu klären sind.
Die Wahl des ersten dauerhaften Awareness-Teams findet bei der Herbst-
Landesmitgliederversammlung 2022 statt.
Erklärungen der Begriffe findet ihr unten in der Begründung.
Thema des Änderungsantrags: Ergänzung der Fälle an die sich bei der Anlaufstelle bei erlebter Diskriminierung gewandt werden kann.