| Veranstaltung: | Herbst-Landesmitgliederversammlung 2026 der GRÜNEN JUGEND NRW |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 9. Verschiedene Anträge |
| Antragsteller*in: | Landesvorstand GRÜNE JUGEND NRW (dort beschlossen am: 20.10.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 20.10.2026, 23:15 |
V6: Jugendschutzstatut
Antragstext
Erstes Jugendschutzstatut der GJ NRW
Inhaltsverzeichnis
Präambel
1. Geltungsbereich
2. Grundverständnis von Schutz und Jugendschutz
3. Awareness als Grundhaltung
3.1 Awareness bei Wahlen, Gremien und Delegationen
4. Jugendschutz auf Veranstaltungen
4.1 Öffentliche und nicht-öffentliche Veranstaltungen
4.2 Schlafenszeiten, Alkohol und Rauchen
6. Personensorge und Erziehungsbeauftragung
7. Prävention
8. Verantwortlichkeiten
8.1 Landesvorstand
8.2 Jugendschutzbeauftragter
8.2 Awareness-Team
8.3 Kreisvorstände
8.3 Landesteams
9. Intervention und Krisenmanagement
10. Verhaltensselbstverständnis
Präambel
Die Grüne Jugend NRW setzt sich dafür ein, dass junge Menschen ihre Gesellschaft
aktiv mitgestalten, ihre politischen Überzeugungen einbringen und gemeinsam für
eine gerechtere Zukunft eintreten können.
Aus diesem Selbstverständnis heraus trägt die Grüne Jugend NRW eine besondere
Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Jugendschutz ist für
uns nicht nur eine organisatorische Pflicht oder eine Frage gesetzlicher
Vorgaben, sondern eine politische Haltung: Wer Beteiligung ermöglichen will,
muss auch Verantwortung übernehmen und Macht kritisch hinterfragen. Gerade in
einem Jugendverband müssen junge Menschen darauf vertrauen können, dass ihre
Grenzen respektiert werden, dass sie Unterstützung finden und dass Hinweise auf
problematisches Verhalten ernst genommen werden. Niemand soll zwischen
politischem Engagement und dem eigenen Sicherheitsgefühl abwägen müssen.
Dieses Kinderschutz- und Jugendschutzstatut soll dafür verbindliche Grundlagen
schaffen. Es beschreibt, wie wir sichere, respektvolle und diskriminierungsfreie
Räume gestalten, Machtmissbrauch und sexualisierter Gewalt vorbeugen und im
Verdachts- oder Krisenfall klar, transparent und verantwortungsvoll handeln.
Wie wir miteinander umgehen wollen, ist konkret im Konsensparagraphen geregelt:
Die GRÜNE JUGEND NRW setzt sich für eine sichere, respektvolle und gewaltfreie
Umgebung ein. Grenzverletzungen, sexualisierte Gewalt, Diskriminierung und
sexistisches Verhalten werden nicht toleriert. Alle Mitglieder sollen
respektvoll miteinander umgehen und die ausdrückliche Zustimmung anderer
beachten („Ja heißt Ja“). Die Grenzen und die Privatsphäre Betroffener werden
respektiert, und Übergriffe werden nicht verschwiegen. Die Verhaltensregeln
gelten für alle Mitglieder, Mitarbeitenden und Teilnehmenden.
1. Geltungsbereich
Dieses Statut gilt für alle Aktivitäten, Strukturen und Veranstaltungen der
Grünen Jugend NRW, insbesondere für:
Landesmitgliederversammlungen (LMVen)
Seminare, Kongresse, Bildungs- und Freizeitveranstaltungen
Fahrten, Übernachtungen und mehrtägige Veranstaltungen
Gremienarbeit, Wahlverfahren und Delegationsprozesse
Digitale Räume (Chats, Videokonferenzen, soziale Medien)
Die Arbeit in der Landesgeschäftsstelle
Es gilt für alle Mitglieder, Mandatsträger*innen, Funktionsträger*innen,
Delegierte, Organisator*innen, Mitarbeitende sowie für externe Personen (die im
Auftrag der GRÜNE JUGEND NRW tätig sind), die das 14. Lebensjahr erreicht haben.
2. Grundverständnis von Schutz und Jugendschutz
Die Frage des Schutzes von Minderjährigen ist für die Grüne Jugend NRW nicht
allein eine rechtliche, sondern ausdrücklich eine politische Frage.
Unabhängig davon, ob Veranstaltungen formal als öffentlich oder nicht-öffentlich
gelten, orientiert sich die Grüne Jugend NRW bewusst an den Regelungen des
Jugendschutzgesetzes (NRW) und wendet diese sinngemäß an. Ziel ist es, über
gesetzliche Mindeststandards hinaus einen verantwortungsvollen, transparenten
und schützenden Rahmen zu schaffen. Deswegen können Regelungen dieses Konzeptes
über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehen.
3. Awareness als Grundhaltung
Awareness bedeutet für die Grüne Jugend NRW:
Sensibilität für Machtverhältnisse
Achtsamer und respektvoller Umgang
Aktives Eingreifen bei Grenzverletzungen
Ernstnehmen von Betroffenen
Transparenz in Entscheidungs- und Konfliktprozessen
Awareness ist keine isolierte Aufgabe einzelner Teams, sondern Grundprinzip
aller politischen und organisatorischen Arbeit.
3.1 Awareness bei Wahlen, Gremien und Delegationen
Interne Wahlen und Delegationsentscheidungen sind besondere Macht- und
Entscheidungssituationen. Um Machtmissbrauch vorzubeugen, gilt Awareness daher
ausdrücklich auch für:
Wahlen zum Landesvorstand
Wahlen zu weiteren GJ-Gremien
Delegationen zu Parteigremien (z. B. LDK, LPR, Bundesgremien)
Listen- und Votenprozesse
Dabei gelten folgende Grundsätze:
faire und transparente Wahlverfahren
Sensibilität für strukturelle Benachteiligungen
Schutz vor Druck, Grenzverletzungen und Machtmissbrauch
respektvolle Ansprache von Kandidierenden
Möglichkeit zur Awareness-Begleitung bei Versammlungen
Awareness-Strukturen können auch bei Wahlen unterstützend tätig sein.
4. Jugendschutz auf Veranstaltungen
4.1 Öffentliche und nicht-öffentliche Veranstaltungen
Rechtlich bezieht sich der Jugendschutz auf öffentliche Veranstaltungen. Die
Grüne Jugend NRW wendet die jugendschutzrechtlichen Regelungen grundsätzlich
auch auf nicht-öffentlichen Veranstaltungen an, sofern Minderjährige teilnehmen.
Sie behält sich allerdings vor, die Regeln auf ihren Veranstaltungen verschärft
anzuwenden.
5.2 Schlafenszeiten, Alkohol und Rauchen
Die gesetzlichen Mindestanforderungen lauten wie folgt:
Altersgruppe
Schlafenszeit
Alkohol
Rauchen
Geschützter Schlafraum
unter 16 Jahre
22:00 Uhr
nein
nein
ja
unter 16 Jahre*
00:00 Uhr
nein
nein
nein
unter 18 Jahre
00:00 Uhr
Bier, Wein, Sekt
nein
ja
unter 18 Jahre*
–
Bier, Wein, Sekt
nein
nein
ab 18 Jahre
–
erlaubt
erlaubt
nein
* mit Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person
Dennoch stellen wir fest, dass der einzige verantwortungsbewusste Konsum von
Alkohol der ist, auf den verzichtet wird. Alkoholkonsum ist immer schädlich und
auch geringe Mengen fügen insbesondere jungen Menschen, aber auch allen anderen
erheblichen Schaden zu. Wir stellen uns deshalb hinter den Beschluss des ersten
Länderrats 2026 und verbieten den Konsum von hartem Alkohol und verkaufen
generell keine alkoholischen Getränke auf unseren Veranstaltungen. Der
Landesvorstand sieht sich langfristig in der Verantwortung, eine Verbandskultur
zu etablieren, in der auch Volljährige keinen Alkohol trinken.
Raucher*innenbereiche sind klar von Bereichen zu trennen, in denen sich
Minderjährige aufhalten können. Die Verbreitung von Vapes darf nicht dazu
führen, dass diese Bereiche aufgeweicht werden. Der Konsum von Cannabis sowie
illegalen Drogen ist auf unseren Veranstaltungen gänzlich untersagt.
Schlafräume von Minderjährigen (U18) und Volljährigen (18+) sollen grundsätzlich
getrennt werden. Deshalb setzen wir auf U18-Zimmer, ebenso wie U18-Duschzeiten
bei geteilten Nassräumen. Dies ersetzt jedoch keine Awareness-Arbeit und keinen
Schutz vor Grenzverletzungen, sondern stellt lediglich das Mindestmaß an
Vorsorge und Schutz dar, das wir leisten wollen.
6. Personensorge und Erziehungsbeauftragung
Die Personensorge liegt bei den Personensorgeberechtigten (i. d. R.
Eltern).
Eine Übertragung der Aufsichtspflicht erfolgt ausschließlich durch eine
vorherige, rechtsverbindliche Vereinbarung.
Erziehungsbeauftragte Personen müssen volljährig und nüchtern sein.
Umfang und Grenzen der Aufsicht werden transparent kommuniziert.
7. Prävention
Präventive Maßnahmen umfassen insbesondere:
Schulungen zum Awareness- und zum Jugendschutzkonzept in Kreisverbänden
transparente Kommunikation sensibler Inhalte bereits bei der Anmeldung zu
Veranstaltungen
klare Zuständigkeiten bei Veranstaltungen
regelmäßige Überprüfung und Anpassung des Awareness-Konzepts
Empfehlung zur jährlichen Auffrischung von Erste-Hilfe-Kenntnissen für
Orga-, Vorstand- und Awareness-Teams
8. Verantwortlichkeiten
8.1 Landesvorstand
Der Landesvorstand trägt die politische Gesamtverantwortung für dieses Statut
und organisiert jedes Jahr mindestens zwei Jugendschutzschulungen für
Verantwortungsträger*innen.
8.2 Jugendschutzbeauftragter
Zusätzlich wird eine mitarbeitende Person als Jugendschutzbeauftragte bestimmt
(in der Regel die aktuelle Organisatorische Geschäftsführung), die hinsichtlich
des Jugendschutzes geschult wird und diesen im Auftrag des Landesvorstandes
aktiv umsetzt.
8.2 Awareness-Team
Awareness-Teams werden für Veranstaltungen benannt und sind erste Anlaufstellen
bei Grenzverletzungen, Konflikten und Verdachtsfällen. Die Teams werden durch
die*den AWG-Beauftragte*n des Landesvorstandes geschult.
8.3 Kreisvorstände
Kreisvorstände sind verpflichtet, mindestens eine Person aus ihrem
geschäftsführenden Kreisvorstand zu den oben genannten Schulungen zu entsenden.
Besonders Kreisverbände, die eine Mitgliederzahl von 100 überschreiten, sind
dazu angehalten, mehrere Kreisvorstandsmitglieder schulen zu lassen. Sollten
Kreisvorstände diese Schulung aktiv verweigern, sucht der Landesvorstand das
Gespräch.
8.3 Landesteams
Teammitglieder der GRÜNEN JUGEND NRW, insbesondere die des Bildungsteams, sind
als Verantwortungsträger*innen und Vorbilder ebenfalls zu oben genannten
Schulungen verpflichtet.
9. Intervention und Krisenmanagement
Bei Verdachtsfällen sexualisierter Gewalt oder anderer schwerer
Grenzverletzungen gilt für den*die Jugendschutzbeauftragte*n:
Schutz der betroffenen Person hat oberste Priorität
ruhiges, ernstnehmendes Vorgehen
Dokumentation der Vorfälle
Bildung eines Krisenteams
ggf. Einbindung externer Fachstellen oder Behörden
Für Awarenessteams und Kreisvorstände gelten die ersten zwei Punkte. Sie werden
in solchen Fällen nicht allein gelassen, sondern können in erster Linie an die
internen Fachstellen verweisen: Bündnis 90/Die Grünen sowie die GRÜNE JUGEND
selbst verfügen über Ombudsstellen, die vertraulich und parteilich für
Betroffene da sind. Der Schutz der Betroffenen hat für sie höchste Priorität.
Sie können interne Aufklärung und Wiedergutmachung im Sinne der geschädigten
Person anstreben oder an externe Fachstellen verweisen.
10. Verhaltensselbstverständnis
Alle Personen in Verantwortung innerhalb der Grünen Jugend NRW verpflichten sich
auf ein Verhaltensselbstverständnis, das die Grundsätze dieses Statuts anerkennt
und umsetzt.
Jugendschutz ist eine gemeinsame Aufgabe, die nicht mit dem Beschluss dieses
Statuts endet, sondern sich vor allem in unserem täglichen Handeln und im Umgang
miteinander zeigt. Als GRÜNE JUGEND NRW wollen wir eine politische Gemeinschaft
sein, in der junge Menschen ihre Ideen einbringen, sich ausprobieren und
Verantwortung übernehmen können, ohne Angst haben zu müssen, dass ihre Grenzen
missachtet oder ihre Anliegen nicht ernst genommen werden. Dafür braucht es
nicht nur klare Regeln und verbindliche Zuständigkeiten, sondern auch eine
Kultur des gegenseitigen Respekts, der Aufmerksamkeit und der Solidarität.
Wir alle tragen Verantwortung dafür, wie wir miteinander umgehen, wie wir auf
Grenzverletzungen reagieren und ob Menschen sich trauen, Probleme anzusprechen.
Jugendschutz bedeutet deshalb auch, hinzuhören, Unsicherheiten ernst zu nehmen,
Betroffene zu unterstützen und eigenes Verhalten kritisch zu hinterfragen. Es
bedeutet, nicht wegzusehen, wenn jemand Hilfe braucht, und gemeinsam daran zu
arbeiten, dass sich Machtmissbrauch, Diskriminierung und Gewalt nicht
verfestigen können. Dabei ist uns bewusst, dass sichere Räume nicht allein
dadurch entstehen, dass wir Regeln aufschreiben. Sie müssen jeden Tag gemeinsam
gestaltet, überprüft und weiterentwickelt werden.
Mit diesem Statut schaffen wir eine verbindliche Grundlage für diese
Verantwortung, die wir partizipativ weiterentwickeln möchten. Wir wollen, dass
Kinder und Jugendliche bei der GRÜNEN JUGEND NRW Schutz, Unterstützung und
Vertrauen erfahren und dass sie wissen, an wen sie sich wenden können, wenn sie
sich unwohl oder unsicher fühlen. Unser Anspruch ist es, eine Organisation zu
sein, in der niemand mit schwierigen Erfahrungen allein gelassen wird und der
Schutz nicht vom Zufall oder von einzelnen Personen abhängt. Dafür setzen wir
uns gemeinsam ein, in unseren Strukturen, auf unseren Veranstaltungen und in
unserem alltäglichen Miteinander.
Ein Verband, indem sich minderjährige Mitglieder willkommen, wertgeschätzt und
wirksam fühlen, erreichen wir nicht allein durch die Umsetzung unserer
Jugendschutzverantwortung. Es braucht sichere Räume, Vernetzungsmöglichkeiten
und Verständnis für ihre besonderen Lebenslagen.
Denn für die gerechte und solidarische Gesellschaft, für die wir politisch
kämpfen, brauchen wir alle.
Begründung
Wir legen hiermit die erste Version des Jugendschutzkonzeptes vor, welches wir mit eurem Feedback und dem zukünftigen Konzept des Bundesverbandes, welches unter Beteiligung von Fachkräften entwickelt und gerade ebenfalls noch erprobt wird, weiterentwickeln werden.