Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung Frühjahr 2020 |
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Tagesordnungspunkt: | 8. TOP 8 Verschiedene Anträge |
Antragsteller*in: | Landesmitgliederversammlung (dort beschlossen am: 01.02.2020) |
Status: | Eingereicht |
Beschlossen am: | 01.02.2020 |
Eingereicht: | 10.02.2020, 20:26 |
Antragshistorie: | Version 1 |
V8NEU: Menschenrechte dürfen nicht länger Profitinteressen von Unternehmen untergeordnet werden - Lieferkettengesetz jetzt!
Antragstext
Als es im Jahr 2013 in einer Textilfabrik in Bangladesch zum Einsturz kam,
gingen Bilder von Trümmern der Fabrik und verzweifelten Überlebenden um die
Welt. Als ein paar Stunden nach dem Unglück bekannt wurde, dass auch deutsche
Textilhersteller*innen dort produzierten, fühlte sich die Kleidung an unseren
Körpern ganz anders an. Aber was können die Konsument*innen dieser Kleidung
schon über die Herstellung dieser wissen. Sie gehen nicht davon aus, dass die
Kleidung, welche sie tragen, zu Ungerechtigkeit und zum Bruch der Menschenrechte
beiträgt.
Die Bundesregierung setzt bislang darauf, dass sich Unternehmen freiwillig an
die Menschenrechte halten. Doch wir sind überzeugt:
Freiwillige Initiativen können das Problem nicht lösen, es braucht einen
gesetzlichen Rahmen. Denn nur so kann verbindlich sichergestellt werden, dass
Unternehmen Menschenrechte in ihrer gesamten Lieferkette achten und
Verantwortung übernehmen. Wer auf freiwillige Initiative setzt, wälzt die
Verantwortung auf Verbraucher*innen ab.
Der deutsche Konzern Bayer verkauft in Brasilien sowohl Glyphosat als auch fünf
weitere Pestizide, die in der EU nicht mehr zugelassen und hochgiftig sind. Dort
werden jährlich mehr als 6.000 Fälle von Pestizidvergiftungen registriert. Pro
Jahr sterben dadurch durchschnittlich 148 Menschen.
Ein weiteres Pestizid, welches dort zum Einsatz kommt, ist das krebserregende
Insektenpestizid Larvin, das im Baumwoll-, Mais- und Sojaanbau eingesetzt wird.
Es wird sowohl aus dem Flugzeug, als auch mit Hilfe von Sprühfahrzeugen
ausgebracht.
Es entsteht ein besonderes Gesundheitsrisiko für die Menschen, die in der
Landwirtschaft arbeiten oder in der Umgebung leben. So wurden auch in vielen
brasilianischen Städten Pestizidrückstände im Trinkwasser gefunden, darunter
vier Wirkstoffe von Bayer. Bayer kontrolliert seine Geschäftspraktiken und deren
Folgen auf Gesundheit und Umwelt in Brasilien nicht ausreichend. Auch in anderen
Ländern Lateinamerikas, Afrikas und Asiens verkauft der Konzern diese giftigen
Pestizide, die auf dem europäischen Markt verboten sind.
Weltweit leiden Mensch und Natur unter den Geschäften deutscher und europäischer
Unternehmen, während diese keinerlei Konsequenzen befürchten müssen.
Unternehmen besitzen im globalen Wirtschaftssystem viel Macht. Daher kommen sie
oft unbehelligt davon, wenn sie Profit über Achtung der Menschenrechte und
Umwelt stellen. Die davon Betroffenen - seien es Arbeitnehmer*innen, Betroffene
von Umweltverschmutzung, Klimawandel und Kriegsverbrechen, aber auch
Verbraucher*innen- haben kaum Möglichkeiten, sich zu Wehr zu setzen.
Die GRÜNE JUGEND NRW sieht es als Unrecht an, dass diese Firmen und Konzerne
Sonderklagerechte genießen, während Betroffene dieses rücksichtlosen Handelns
von Unternehmen keine Klagemöglichkeit gegen diese haben.
Einem solchen Machtungleichgewicht können Gesellschaft und Politik durch
gesetzliche Regelungen entgegenwirken. In besonders hohem Maße verantwortlich
ist dabei die Europäische Union, die sich als globale Wirtschaftsmacht und
Friedensnobelpreisträgerin für Menschenrechte und Menschenwürde verpflichtet
hat. Derzeit ist die EU sehr weit von diese Ansprüchen entfernt.
Wenn der Welthandel ökologisch und gerecht gestaltetet werden soll, dürfen wir
die Augen nicht vor den Lieferketten und den damit verbundenen
Produktionsbedingungen verschließen. Ein Lieferkettengesetzt verpflichtet
Unternehmen- wie zum Beispiel Bayer- dazu, die tatsächlichen und potenziellen
Auswirkungen ihrer Geschäfte zu prüfen und diese zu beenden. Ebenso könnten
Menschen, welche den Auswirkungen der Konzerne ausgesetzt sind, diese auf
Entschädigung anklagen.
Die GRÜNE JUGEND NRW fordert ein Lieferkettengesetz. Konzerne und
Organisationen, welche in Deutschland und der EU operieren, müssen rechtlich
daran gebunden sein, Menschenrechte sowie Umweltverträglichkeit entlang der
Wertschöpfungskette der einzelnen Produktionsstufen sicherzustellen. Dies
beinhaltet u.a. neben der Kinder- und Arbeitnehmer*innenrechte auch den
Konsument*innenschutz. Verstoße gegen diese Grundsätze müssen sanktioniert
werden. Deshalb unterstützen wir die Initiative Lieferkettengesetz, denn wir
wollen die wachsende Macht von Konzernen nicht alternativlos in Kauf nehmen.