Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung Frühjahr 2020 |
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Tagesordnungspunkt: | 8. TOP 8 Verschiedene Anträge |
Antragsteller*in: | Landesmitgliederversammlung (dort beschlossen am: 01.02.2020) |
Status: | Eingereicht |
Beschlossen am: | 01.02.2020 |
Eingereicht: | 10.02.2020, 20:30 |
Antragshistorie: | Version 1 |
V11_NEU: Gemeinnützigkeit für den VVN statt für Uniter und JouWatch
Antragstext
Ende September 2019, knapp sechs Wochen nach dem Anschlag von Halle, hat das
Berliner Finanzamt der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der
Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN - BdA) den Status der Gemeinnützigkeit
entzogen. Damit entschied es anders als das Finanzamt Oberhausen-Süd, welches
kurz davor noch auf der gleichen Grundlage, nämlich der Erwähnung im
Verfassungsschutzbericht des Landes Bayern, entschieden hatte die
Gemeinnützigkeit nicht abzuerkennen. Durch die Berliner Entscheidung würden für
den Bundesverband des VVN Steuernachforderungen in fünfstelliger Höhe fällig und
er wäre in seiner Existenz bedroht.
Zeitgleich gilt der Status der Gemeinnützigkeit für einen Verein wie JouWatsch,
welcher explizit mit dem Hinweis "Sie sparen mit jeder Spende Steuern und können
so dem ,Merkel-Regime' noch zusätzlich eins auswischen." um Spenden wirbt. Auch
der Verein Uniter, dessen Mitglieder mit Blick auf einen kommenden Tag X Ätzkalk
und Leichensäcke bestellt hatten, verfügt nach wie vor über die Möglichkeit
finanzielle Zuwendungen durch Spender*innen gegenüber dem Fiskus abzusetzen.
Losgelöst von der Frage, ob für Vereine, die als internes Ziel die Bedrohung von
Menschen und einen autoritären Umsturz angeben, ein Verbot oder eine verstärkte
Überwachung durch staatliche Behörden angemessen wäre, fordern wir, dass für die
Zukunft ein klar definierter Gemeinnützigkeitsbegriff etabliert wird.
Und für uns muss klar sein: Antifaschismus muss unter diesen Begriff fallen.
Antifaschismus ist gemeinnützig.
Begründung
einerseits münddlich, andererseits in diesen Quellen