Die Möglichkeit, im erweiterten Landesvorstand dreimal wiedergewählt zu werden, sorgt dafür, dass Mitglieder ihre maximale Amtszeit von vier Jahren im Landesvorstand auch vollständig im erweiterten Vorstand verbringen können. Die Begrenzung auf zwei Wiederwahlen führt dazu, dass engagierte Mitglieder nach drei Amtszeiten faktisch in den geschäftsführenden Landesvorstand wechseln müssten, wenn sie weiter Teil des Vorstandes bleiben wollen – selbst dann, wenn sie diese Rolle gar nicht übernehmen möchten.
Mit der Hochsetzung auf drei Wiederwahlen wird dieser unnötige Druck vermieden. Sie schafft mehr Freiheit und Flexibilität, ermöglicht kontinuierliche Mitarbeit im erweiterten Vorstand und stärkt so die Arbeitsfähigkeit, Kontinuität und Teamstruktur des Landesvorstands insgesamt. Gleichzeitig bleibt durch die allgemeine Amtszeitbegrenzung von vier Amtszeiten weiterhin sichergestellt, dass regelmäßige personelle Erneuerung stattfindet.