Der Anteil von 2 Plätzen BIS 4 Personen mit Diskriminierungserfahrung ist zu hoch. Bei einer Gruppe von 2 Personen (z.B. bei Voten) hätten nur noch Menschen mit Diskriminierungserfahrung eine Chance, gewählt zu werden. Das ist eine unverhältnismäßige Einschränkung von Menschen ohne Diskriminierungserfahrung
Satzungsänderungsantrag: | Inklusionsantrag |
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Antragsteller*in: | Dominik Hüsener |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 17.06.2021, 20:31 |