Veranstaltung: | Sommer-Landesmitgliederversammlung 2019 der GRÜNEN JUGEND NRW |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 1 Formalia |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 12.06.2019) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 12.06.2019, 20:29 |
T2: Wahl der Länderratsdelegierte
Antragstext
Im Rahmen des Perspektivenprozesses beschloss der vergangene Bundeskongress die
Einführung eines Länderrates (https://bv.antrag.gruene-
jugend.de/buko52/Themenkongress_und_Laenderrat-13806). Auch die GRÜNE JUGEND NRW
hat das Recht eine nach § 9 Abs. 2 der Bundessatzung bestimmte Anzahl an
Delegierte zum Länderrat zu entsenden.
Die Mitgliederversammlung wird bereits zu dieser Sommer-
Landesmitgliederversammlung die Delegierten für das kommende Jahr wählen.
Dabei wird sie für diese Mitgliederversammlung nach folgender Regelung vorgehen:
"Die GRÜNE JUGEND NRW entsendet eine nach § 9 Abs. 2 der Bundessatzung
bestimmte Anzahl an Delegierten zum Länderrat, wovon mindestens eine Person aus
dem Landesvorstand delegiert und aus dessen Reihen bestimmt wird."
Zukünftig werden die Delegierten zum Länderrat immer zur Sommer-
Landesmitgliederversammlung gewählt.
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