Welche Straße für den Autoverkehr gesperrt werden kann, sollen die Kommunen im Rahmen ihrer Selbstverwaltung selbst entscheiden. Desweiteren haben auch nur sie für die sog. Nebenstraßen die Kompetenz dafür. Weitere Begründungen können mündlich erfolgen.
Antrag: | Für mehr und sicheren Radverkehr |
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Antragsteller*in: | Patrick Voss |
Status: | Angenommen |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 18.03.2019, 10:18 |
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