Veranstaltung: | Frühjahrs-Landesmitgliederversammlung 2019 der GRÜNEN JUGEND NRW |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 5 Bildung |
Antragsteller*in: | Mitgliederversammlung |
Status: | Angenommen |
Beschlossen am: | 24.03.2019 |
Eingereicht: | 07.04.2019, 12:19 |
Antragshistorie: | Version 1 |
B4-Beschluss: NRW verrechnet sich - Keinen Bildungsnachteil durch Dyskalkulie!
Antragstext
NRW verrechnet sich - Keinen Bildungsnachteil durch Dyskalkulie!
Im deutschen Sprachraum sind etwa 4-6% der Schüler*innen von einer
Rechenschwäche, der sogenannten Dyskalkulie betroffen. Dabei handelt es sich um
eine Lernschwäche, bei der die Schüler*innen in ihren Rechenfertigkeiten und
mathematischen Grundvorstellungen beeinträchtigt sind. Dyskalkulie betrifft alle
Geschlechter gleichermaßen und lässt sich nicht allein durch eine
Intelligenzminderung oder unangemessene Beschulung erklären. Defizite im Lesen
oder Schreiben liegen bei einer reinen Dyskalkulie nicht vor.
Anders als bei der Lese-Rechtschreibschwäche, gibt es im Bundesland NRW zurzeit
keinen Erlass der den Nachteilsausgleich für Schüler*innen mit Dyskalkulie
regelt. Da es sich hier meist um die grundlegenden Rechenfertigkeiten (Addition,
Subtraktion, Multiplikation und Division) handelt, sind die betroffenen
Schüler*innen nicht nur in Mathematik, sondern auch in anderen
naturwissenschaftlichen Fächern im Nachteil. Sie haben Schwierigkeiten beim
Verständnis von Zahlen, beim Einprägen arithmetischer Fakten, beim Rechnen oder
beim mathematischen Schlussfolgern.
Aktuelle Erhebungen zeigen, dass Menschen mit Rechenschwäche nicht nur mit
höherer Wahrscheinlichkeit von psychischen Problemen oder Auffälligkeiten
betroffen sind, sondern auch eine wesentlich höhere Arbeitslosenquote (48%)
haben. Das ist darauf zurückzuführen, dass der allgemeine Schulerfolg der
betroffenen Schüler*innen durch anhaltende Schwierigkeiten in der mathematischen
Begriffsbildung nachhaltig beeinträchtigt wird. In vielen anderen Bundesländern
(u.A. Schleswig-Holstein) wird dem bereits mit einem Nachteilsausgleich
entgegengewirkt. Dieser ist keine Maßnahme zur Behebung der Lernschwäche,
sondern vielmehr eine Möglichkeit, die Nachteile, die sich durch die Dyskalkulie
ergeben, auszugleichen. Möglichkeiten hierfür sind zum Beispiel verlängerte
Arbeitszeit und der Einsatz von mathematischen Hilfsmitteln.
Im Sinne der Chancengleichheit, fordert die GRÜNE JUGEND NRW einen
Nachteilsausgleich für Schüler*innen mit Dyskalkulie in ganz NRW. Des Weiteren
soll Dyskalkulie in gleicher Weise als Lernschwäche anerkannt werden wie die
Lese-Rechtschreibschwäche, um hier nicht mehr mit zweierlei Maß zu messen. Diese
Maßnahmen würde nicht nur zur Verbesserung des individuellen Lernerfolges
beitragen, sondern auch Schulen, Lehrkräften und Eltern eine Handlungsgrundlage
bieten, um die
betroffenen Kinder effektiv zu unterstützen. Deshalb fordern wir das
Kultusministerium NRW dazu auf einen entsprechenden Erlass zur Dyskalkulie zu
verabschieden.
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