In Deutschland darf das Arbeitsverhältnis nach dem Kündigungsschutzgesetz aus betriebsbedingten Gründen nur gekündigt werden, wenn der Beschäftigungsbedarf für einen oder mehrere Arbeitnehmer in dem bisher wahrgenommenen Aufgabenbereich auf Dauer entfällt und der Arbeitnehmer nicht auf einem anderen freien Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden kann.
Jeder Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer nicht mehr beschäftigen KANN, sollte ihn auch nicht beschäftigen MÜSSEN. Das könnte negative Folgen wie z.B. "sinnlose" Beschäftigungen haben.
Generell ist die Forderung nach einem besseren Kündigungsschutz und Entkopplung von kapitalistischem Gewinndenken zu begrüßen, der vorgeschlagene Ansatz ist aber unserer Meinung nach zu kurz gedacht und löst das Problem nur oberflächlich.