| Verschiedene Anträge: | Solidarität mit der Zivilbevölkerung in Westasien |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Landesvorstand GRÜNE JUGEND NRW (dort beschlossen am: 05.04.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 05.04.2026, 20:12 |
V7-118: Solidarität mit der Zivilbevölkerung in Westasien
Von Zeile 117 bis 118 einfügen:
Antisemitismus ist und bleibt ein tödliches, historisch gewachsenes Unterdrückungssystem, das niemals relativiert werden darf. Seit dem 07. Oktober fühlen sich vor allem Jüdinnen und Juden nicht mehr sicher, ihre Identität in der Öffentlichkeit preiszugeben. Diese Vertreibung aus dem öffentlichen Raum verurteilen wir aufs Schärfste. Deutschland muss seiner historischen Verantwortung nachkommen, den Schutz jüdischen Lebens zu gewährleisten.
1. Die GRÜNE JUGEND NRW setzt sich für eine internationale, queerfeministische
und materialistische Politik ein, die Unterdrückung in all ihren Formen
bekämpft. Unser Verständnis von Solidarität ist intersektional: Patriarchat,
Kapitalismus, Kolonialismus und Rassismus stützen und verstärken sich
gegenseitig. Unsere Solidarität ist niemals selektiv, sondern unteilbar auf der
Seite der Leidtragenden.
2.Die Auffassungen der GRÜNEN JUGEND NRW sind die folgenden:
2.1. Der Konflikt zwischen Palästina und Israel ist das Ergebnis einer
jahrzehntelangen, traumatischen Geschichte, die muslimische, christliche,
jüdische, palästinensische und israelische Menschen durch Gewalt, Vertreibung
und tiefgreifendes Leid geprägt hat.
2.2. Der Terroranschlag der radikal-islamistischenHamas am 7. Oktober war ein
abscheuliches Verbrechen, das wir aufs Schärfste verurteilen. Es ist der Tag, an
dem die meisten jüdischen Menschen seit der Shoah getötet wurden. Der „Kampf“
der Hamas ist kein Befreiungskampf, sondern anhaltender Terror und massive
Menschenrechtsverletzung. Er muss als das benannt werden, was er ist:
systematische Gewalt gegen Unschuldige. Wir verurteilen jede Verletzung der
universellen Menschenrechte und damit derartige Angriffe auf Zivilist*innen,
darunter fallen die Tötung, die Geiselname und die Behandlung der Geiseln durch
die Hamas.
2.3. Jüdinnen*Juden wurde über Jahrhunderte unermessliches Leid zugefügt, von
Pogromen bis zur Shoah. Die Shoah, der industriell organisierte Genozid an sechs
Millionen europäischen Jüdinnen*Juden, prägt bis heute das kollektive Gedächtnis
in Deutschland und weltweit. Das Vermächtnis Deutschlands als Täternation
verpflichtet uns zur Wahrung der universellen Menschenrechte, die als Lektion
aus dem Nationalsozialismus in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
niedergeschrieben wurden und durch das Völkerrecht gewahrt werden sollen.
2.4. Derisraelische Staat, der seit 1948 existiert, hat wie jeder Staat
Souveränität sowie ein Selbstverteidigungs- und Existenzrecht, das immer unter
Wahrung des Völkerrechts ausgeübt werden muss. Dabei leiten sich die
Souveränität und das Selbstbestimmungsrecht direkt aus dem Völkerrecht ab. Die
Anerkennung eines Existenzrechts ist dabei politischer und nicht juristischer
Natur. Wir schließen uns den 157 von 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen
an, die den Staat Israel auf Basis der Grenzziehung vom 4. Juni 1967 anerkennen.
Wir bekräftigen, dass Kritik an staatlichem Handeln – auch an der Politik der
israelischen Regierung – niemals mit der Infragestellung des Existenzrechts
Israels oder mit Abwertung jüdischen Lebens verbunden sein darf. Für uns ist
klar: Das Existenzrecht Israels als sicherer Ort für Jüdinnen und Juden ist
unverhandelbar. Gleichzeitig erkennen wir an, dass Antisemitismus weltweit
zunimmt und gerade auch im Kontext des Nahostkonflikts häufig verstärkt
auftritt. Dem stellen wir uns entschieden entgegen. Kritik an israelischer
Regierungspolitik darf niemals in antisemitische Narrative, Doppelstandards oder
Dämonisierung umschlagen. Unser Ziel ist eine Perspektive, die Sicherheit,
Selbstbestimmung und Würde für sowohl Israelis als auch Palästinenser*innen
gleichermaßen gewährleistet
2.5. Das Selbstverteidigungsrecht ist an das humanitäre Völkerrecht gebunden und
darf nicht zur Rechtfertigung von Maßnahmen führen, die Zivilist*innen
unverhältnismäßig treffen. Außerdem muss anerkannt werden, dass die Gründung des
Staates Israel 1948 auch mit der Nakba einherging, der gewaltsamen Vertreibung
und Entrechtung von über 700.000 Palästinenser*innen. Das Leid dieser Menschen
und die historische wie aktuelle Kontinuität von Gewalt und Diskriminierung
müssen auch betrachtet werden und dürfen nicht gegen anderes Leid aufgerechnet
oder relativiert werden.Eine gerechte und friedliche Lösung erfordert die
Anerkennung der Leiden beider Seiten.
2.6. Das Massaker der Hamas bleibt verabscheuungswürdig und unentschuldbar. Das
völkerrechtlich legitimierte Selbstverteidigungsrecht darf nicht als Vorwand
dienen, um kollektive Bestrafung, ethnische Vertreibung und systematische
Vernichtung zu legitimieren. Das anhaltende militärische Vorgehen im besetzten
Gazastreifen, die Vertreibung im Westjordanland und die militärische Gewalt
gegen Zivilist*innen durch rechtsextremistische Siedler*innen sind schwere
Verstöße gegen das Völkerrecht. Wir teilen die Einschätzung zahlreicher
Expert*innen, die diese systematische Unterdrückung als Apartheid einstufen.
2.7. Das Vorgehen der israelischen Armee, auf Geheiß der rechtsextremen
Regierung Israels, im Gazastreifen erfüllt zentrale Kriterien des Völkermords
gemäß der UN-Konvention: systematische Tötung, massive Vertreibungen, gezielte
Vernichtung der zivilen Infrastruktur, bewusste Erzeugung von Hunger und
Krankheit sowie die Verhinderung humanitärer Hilfe. Das ist eine klare
Überschreitung des Selbstverteidigungsrechts. Wir verurteilen einen solchen
Missbrauch internationalen Rechts zur Legitimierung kollektiver Bestrafung,
ethnischer Vertreibung und systematischer Vernichtung, auf das Schärfste. Dieser
Missbrauch verletzt die universellen Menschenrechte und zerstört das Vertrauen
in jene Rechtsinstitutionen, die den Schutz der Menschenrechte und damit der
Zivilbevölkerung erst gewährleisten sollen. Die GRÜNE JUGEND NRW erkennt den
Genozid an den Palästinenser*innen als solchen an.
2.8. Über die Zukunft des Gazastreifens dürfen allein die Palästinenser*innen
entscheiden. Wir treten unmissverständlich für eine palästinensische
Souveränität und das volle Selbstbestimmungsrecht des palästinensischen Volkes
ein. Den sogenannten „Trump-Plan“ lehnen wir entschieden ab, da er eine echte
Eigenstaatlichkeit untergräbt. Ein gerechter Frieden in Westasien ist nur
möglich, wenn die souveränenRechte der Palästinenser*innen geachtet werden. Dazu
gehört für uns auch die Umsetzung des völkerrechtlich verbrieften
Rückkehrrechts.
2.9. Die staatlich gedeckte oder geduldete Gewalt durch Siedler*innen stellt
einen schweren Verstoß gegen das Völkerrecht dar, dem wir uns entschieden
entgegenstellen. Die eskalierende Siedler*innengewalt im besetzten
Westjordanland und in Ostjerusalem sind Ausdruck staatlich organisierter
Herrschafts- und Vertreibungspolitik. Da bewaffnete Siedler*innen systematisch
von Armee und Polizei geschützt, begleitet oder aktiv unterstützt werden und
dabei faktische Straffreiheit genießen, handelt es sich um staatlich
unterstützte Gewalt. Solchen eklatanten Verstößen gegen internationales Recht
treten wir mit aller Schärfe entgegen.
2.10. Berichte über die Haftbedingungen palästinensischer Gefangener in
israelischen Gefängnissen sowie die wieder eingeführte Todesstrafe, die nur für
Palästinenser*innen gilt, sind erschütternd. Diese systematischen
Menschenrechtsverletzungen widersprechen grundlegenden Prinzipien von
Rechtsstaatlichkeit, Würde und humanitärem Völkerrecht und müssen von der
internationalen Gemeinschaft klar benannt und geächtet und beendet werden.
2.11. Seit einigen Wochen werden auch der Südlibanon sowie die Vororte von
Beirut angegriffen. Das aktuelle Vorgehen der israelischen Armee im Libanon
weist ähnliche Methoden auf wie in Gaza. Auch im Libanon und im Iran werden
zivile Einrichtungen bombardiert, Menschen vertrieben und am Heimkehren
gehindert. Zivile Infrastruktur, unter anderem um den Litani-Fluss herum, wurde
bei Bodenoffensiven zerstört, das Gebiet im Süden Libanons soll als
„Sicherheitszone“ von Israel kontrolliert werden. Zivilisten wurden
aufgefordert, das Gebiet südlich des Flusses zu verlassen.
2.12. Wir verurteilen jede Verherrlichung von radikalem Islamismus sowie Aufrufe
zu Gewalt und die Verbreitung antisemitischer Vorurteile zutiefst. Gleichzeitig
beobachten wir in Deutschland eine alarmierende Kriminalisierung
palästinasolidarischer Bewegungen. Demonstrationen werden verboten, Menschen aus
migrantischen und muslimischen Communitys werden unverhältnismäßig kontrolliert,
mit Polizei- und Gewaltmaßnahmen konfrontiert oder zum Teil sogar abgeschoben,
weil sie ihre Stimme gegen Gewalt, Postkolonialismus und für ein
Selbstbestimmungsrecht erheben. Diese Repression, das politische Schweigen und
die pauschale Diffamierung solidarischer Stimmen verschärfen bestehende
Machtungleichgewichte massiv und müssen sofort aufhören.
2.13. Wir treten entschieden gegen Antisemitismus in jeder Form ein.
Antisemitismus ist und bleibt ein tödliches, historisch gewachsenes
Unterdrückungssystem, das niemals relativiert werden darf. Seit dem 07. Oktober fühlen sich vor allem Jüdinnen und Juden nicht mehr sicher, ihre Identität in der Öffentlichkeit preiszugeben. Diese Vertreibung aus dem öffentlichen Raum verurteilen wir aufs Schärfste. Deutschland muss seiner historischen Verantwortung nachkommen, den Schutz jüdischen Lebens zu gewährleisten.
2.14. Für uns geht Zionismuskritik nicht direkt mit Antisemitismus einher.
Zionismus muss differenziert betrachtet werden, da dieser einerseits eine
Nationalbewegung war und ist und andererseits einen nationalistischen Teil hat.
Eine Nationalbewegung setzt sich für Selbstbestimmung und Souveränität ein,
während Nationalismus die Merkmale der eigenen ethnischen Gemeinschaft überhöht
und als wertvoller gegenüber anderen Gemeinschaften betrachtet. Wir kritisieren
alle Formen von Nationalismus aufs Schärfste und damit auch den Zionismus,
welcher über die Nationalbewegung und die damit einhergehende Souveränität
Israels hinausgeht. Häufig analysiert Zionismuskritik lediglich postkoloniale
Machtverhältnisse, Besatzungspolitik und Unterdrückung, während Antisemitismus
sich gegen Jüdinnen*Juden, Menschen, Religion oder Kultur richtet. Diese
Unterscheidung ist politisch essenziell, um Unterdrückung konsequent zu
bekämpfen und gleichzeitig das jüdische Leben solidarisch zu schützen. Dem legen
wir die Antisemitismusdefinition der Jerusalem Convention zugrunde.
3. Wir stehen auf der Seite der Leidtragenden in Westasien. Solidarität darf
niemals Ausdruck oder Deckmantel für Hass, Gewalt, Antisemitismus, Rassismus
und/oder jede andere Form der Diskriminierung sein. Wir stehen für eine
solidarische Politik, die marginalisierte Stimmen stärkt und globale
Gerechtigkeit sucht, ohne Hierarchien des Leids. Dieser Beschluss markiert den
Beginn eines umfassenden Aufarbeitungsprozesses innerhalb der GRÜNEN JUGEND
sowie der grünen Partei.
4. Die Mitgliederversammlung beauftragt den Vorstand und die Teams der GRÜNEN
JUGEND NRW, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Kompetenzen im Land NRW, den
Kommunen, in der grünen Partei, der Landtagsfraktion der Grünen, in der
Öffentlichkeit sowie im Bundesverband der GRÜNEN JUGEND für folgende Forderungen
einzusetzen:
4.1. Den sofortigen und dauerhaften Waffenstillstand im Gazastreifen sowie den
ungehinderten Zugang für humanitäre Hilfe, um die akute Hungersnot und das
Sterben der Zivilbevölkerung zu beenden.
4.2. Die Anerkennung des Genozids an den Palästinenser*innen durch die
Bundesregierung sowie die Unterstützung internationaler Rechtsinstitutionen wie
des IGH bei der Verfolgung von Kriegsverbrechen.
4.3. Für die sofortige Anerkennung von Palästina als Staat.
4.4. Den sofortigen Stopp aller deutschen Rüstungsexporte nach Israel, solange
das Risiko besteht, dass diese Waffen für völkerrechtswidrige Handlungen oder
die Aufrechterhaltung der Besatzung genutzt werden.
4.5. Ein Ende der völkerrechtswidrigen Besatzung und des Siedlungsbaus im
Westjordanland sowie in Ostjerusalem einschließlich wirksamer Sanktionen gegen
gewalttätige Siedler und deren staatliche Unterstützungsstrukturen.
4.6. Die uneingeschränkte Achtung des Selbstbestimmungsrechts der
Palästinenser*innen und die Ablehnung jeglicher Pläne, die ohne deren Einbindung
über ihre Zukunft entscheiden.
4.7. Den Schutz der Versammlungsfreiheit und die Beendigung der Kriminalisierung
palästinasolidarischer Proteste in Deutschland, um den zivilgesellschaftlichen
Handlungsraum wieder zu öffnen.
4.8. Die Freilassung aller willkürlich inhaftierten palästinensischen Gefangenen
und eine unabhängige Untersuchung der Berichte über Folter und Misshandlungen in
israelischen Haftanstalten.
4.9. Die Förderung einer differenzierten Bildungs- und Aufklärungsarbeit, die
die historischen und aktuellen Kontexte des Zionismus als jüdische
Nationalbewegung sowie die Geschichte des Antisemitismus vermittelt. Auf Basis
der Jerusalem Declaration muss konsequent über Antisemitismus aufgeklärt und
jüdisches Leben geschützt werden, während gleichzeitig der Raum für legitime,
nicht-antisemitische Kritik an Nationalismus, Besatzung und postkolonialen
Machtverhältnissen gewahrt bleibt.