Forderung aus dem beschlossenen V5 des 57. Bundeskongress.
| Verschiedene Anträge: | Solidarität mit ALLEN Wohnungs- und Obdachlosen |
|---|---|
| Antragsteller*in: | KV Dortmund (dort beschlossen am: 08.04.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | Heute, 20:03 |
| Verschiedene Anträge: | Solidarität mit ALLEN Wohnungs- und Obdachlosen |
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| Antragsteller*in: | KV Dortmund (dort beschlossen am: 08.04.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | Heute, 20:03 |
vermitteln und im Rahmen der Möglichkeiten die Abstimmungsprozesse der Kommunen begleiten und mitgestalten.
3.11 Das Land soll eine landesweite Aufklärungskampagne zur Destigmatisierung von Obdachlosigkeit sowie zur Verhinderung von Gewalt gegenüber obdachlosen Menschen durchführen.
1. Die GRÜNE JUGEND NRW setzt sich für einen solidarischen Umgang mit sämtlichen
Wohnungs- und Obdachlosen – unabhängig vom letzten Wohnsitz, Aufenthaltsort,
Herkunft, Staatsbürgerschaft und anderen individuellen und strukturellen
Faktoren – ein.
2. Auffassung der GRÜNEN JUGEND NRW ist, dass der Schutz und die Bedürfnisse der
Betroffenen von Wohnungs- und Obdachlosigkeit Ausgangspunkt einer jeden Politik
zu diesen Problemen sein muss. Dabei fordern wir einen Ausbau von Housing First
Programmen.
3. Die Mitgliederversammlung beauftragt den Vorstand und die Teams der GRÜNE
JUGEND NRW sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Kompetenzen bei dem Land NRW,
den Kommunen, dem Landesverband der Grünen, der Landtagsfraktion der Grünen, in
der Öffentlichkeit sowie im Wahlprogramm der Grünen zu den Landtagswahlen 2027
für folgende Forderungen einzusetzen:
3.1. Das Land NRW soll die notwendigen Schritte veranlassen, dass sämtliche
Betroffenen von Wohnungs- und Obdachlosigkeit, unabhängig vom letzten Wohnsitz,
Aufenthaltsort, Herkunft und Staatsbürgerschaft, Zugang zu sicheren und
menschenwürdigen Unterkünften erhalten. Zuständigkeits- oder Herkunftsfragen
dürfen weder faktisch noch formal dazu führen, dass Menschen von Unterbringung
ausgeschlossen oder abgeschreckt werden.
3.2. Das Land NRW soll die Mindeststandards zur Unterbringung Wohnungs- und
Obdachloser in Zusammenarbeit mit den Kommunen festlegen.
3.2.1. Es soll sichergestellt werden, dass Not- und Obdachlosenunterkünfte
menschenrechtskonform ausgestaltet sind. Dazu gehören insbesondere ausreichende
Bewohnbarkeit, Schutz vor Gewalt, Berücksichtigung besonderer Schutzbedarfe,
sowie transparente Beschwerde- und Beteiligungsmöglichkeiten für die
untergebrachten Menschen.
3.2.2. Die Mindeststandards sollen sich an den Empfehlungen des Ministeriums für
Arbeit, Gesundheit und Soziales orientieren.
3.3. Das Land NRW soll im Rahmen seiner Zuständigkeiten die Niedrigschwelligkeit
der Unterkünfte für Wohnungs- und Obdachlose erhöhen.
3.4. Das Land NRW soll finanzielle Unterstützung für die
Obdachlosenunterbringung an die Kommunen an Bedingungen zur Verbesserung der
Versorgung und die Erfüllung von Mindeststandards verknüpfen.
3.5. Das Land NRW soll regelmäßig öffentlich über die Situation der
ordnungsrechtlichen Unterbringung berichten. Der Bericht soll insbesondere
Aussagen zu Belegung und Auslastung, zu Schutzkonzepten, zu dokumentierten
Gewaltvorfällen, zu bestehenden Zugangshürden sowie zu weiterem Bedarf an
Plätzen, Personal und Unterstützungsangeboten enthalten.
3.6. Das Land NRW soll die nötigen Maßnahmen ergreifen, dass marginalisierte
Personengruppen, wie Menschen mit geringem Einkommen, Alleinerziehende, Personen
mit Migrationshintergrund, LSBTIQ*, die von Wohnungsnot betroffen sind, in Not-
und Obdachlosenunterkünften ausreichenden Schutz vor Diskriminierung erhalten..
3.7. Das Land muss insbesondere dafür Sorge tragen, dass Careleaver:innen
ausreichende Unterstützung erhalten, um bei diesen das Risiko einer Wohnungs-
oder Obdachlosigkeit zu minimieren.
3.8. Die Kommunen sollen gemeinsam an Lösungen zur flächendeckenden Versorgung
und Finanzierung von Obdachlosenunterkünften arbeiten. Das Land soll dabei
vermitteln und im Rahmen der Möglichkeiten die Abstimmungsprozesse der Kommunen
begleiten und mitgestalten.
3.11 Das Land soll eine landesweite Aufklärungskampagne zur Destigmatisierung von Obdachlosigkeit sowie zur Verhinderung von Gewalt gegenüber obdachlosen Menschen durchführen.
Forderung aus dem beschlossenen V5 des 57. Bundeskongress.