| Veranstaltung: | Frühjahrs-Landesmitgliederversammlung 2026 der GRÜNEN JUGEND NRW |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 8 Verschiedene Anträge |
| Antragsteller*in: | Lee Cornelissen, Louisa Albrecht-Oehl, Philipp Hoffmann |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 27.03.2026, 16:32 |
V2: Gegen die Stigmatisierung "psychisch kranker" und Verrückter Menschen!
Antragstext
Vorsicht! In diesem Antrag geht es auch um Gewalt in der Psychiatrie, Zwangs-
maßnahmen und die Polizei.
Es kommt erst der Antrag in Einfacher Sprache.
Dann in Schwerer Sprache.
Ganz unten erklären wir noch Wörter.
Einfache Sprache
Viele Menschen sagen:
Psychisch kranke Menschen sind gefährlich.
Das stimmt so nicht.
In Wirklichkeit erleben diese Menschen oft selbst Gewalt.
An welchen Stellen passiert Gewalt?
Menschen in der Psychiatrie können Gewalt erleben:
- Durch Regeln und Zwang
Zum Beispiel haben Menschen in der Psychiatrie wenig Freiheit.
Fachkräfte machen auch Dinge mit ihnen, die sie nicht wollen.
Sie werden zu etwas gezwungen.
Auch das, was als Schutz gilt, kann Gewalt sein.
- Durch Fachkräfte
Zum Beispiel, wenn diese den Patient*innen nicht glauben.
Manchmal kommt es auch zu Übergriffen.
- Durch andere Patient*innen
Die Räume sind sehr eng.
Manchmal greifen Patient*innen andere an.
Was ist das PsychKG?
PsychKG steht für Psychisch-Kranken-Gesetz.
Das Gesetz sagt, was mit Menschen passieren darf, die als gefährlich gesehen
werden.
Die Menschen müssen zum Beispiel in die Psychiatrie.
Sie müssen dann für eine bestimmte Zeit dort bleiben.
Im PsychKG steht auch, wann Menschen zu noch mehr gezwungen werden können.
Zum Beispiel dazu, Medikamente zu nehmen.
Jedes Bundesland hat ein eigenes PsychKG mit eigenen Regeln.
Was wird gerade geplant?
In einigen Bundesländern sollen die Gesetze strenger werden.
Auch in Nordrhein-Westfalen.
Hier sollen die Psychiatrien mehr Daten über psychisch kranke Menschen an die
Polizei weitergeben.
Vor allem, wenn sie über die Menschen sagen: Die sind gefährlich für andere
Menschen.
Gerichte müssen es erlauben, wenn Menschen gegen ihren Willen in der Psychiatrie
sein müssen.
Die Gerichte sollen in Nordrhein-Westfalen mehr Zeit haben, das zu erlauben.
Sie sollen auch direkt sagen können: Dieser Mensch muss für diese Zeit in der
Psychiatrie bleiben.
Er darf in der Zeit nicht raus.
Es soll sich viel verändern.
Wir sagen: Das nimmt Menschen Rechte weg.
Gemeindepsychiatrie
In Nordrhein-Westfalen sollen auch die Gemeindepsychiatrien gestärkt werden.
Alle Städte sollen Gemeindepsychiatrien haben.
Es gibt verschiedene Angebote der Gemeindepsychiatrie.
Zum Beispiel betreutes Wohnen.
Menschen wohnen in Wohnungen oder Wohn-Gemeinschaften.
Fachkräfte unterstützen sie da.
Gemeindepsychiatrie hat das Ziel, dass psychisch kranke Menschen zuhause bleiben
können und nicht in eine Klinik müssen.
Das klingt zwar gut.
Aber auch die Gemeindepsychiatrie ist nicht gut oder nicht gut genug.
Wenn es den Menschen schlecht geht, müssen sie oft trotzdem in eine Klinik.
Wir fordern:
- Das Gesetz darf nicht strenger werden.
- Es soll keine Zwangs-maßnahmen geben.
- Es soll klar gesagt werden, wie viele Menschen gegen ihren Willen in die
Psychiatrie müssen.
Und was sie da gegen ihren Willen erleben.
Es sollen hierfür Zahlen geben.
- Psychisch kranke Menschen sollen tatsächlich Hilfe bekommen.
Sie sollen selbst entscheiden können, was sie wollen.
Wie kann wirkliche Hilfe für psychisch kranke Menschen aussehen?
Welche Alternativen zur Psychiatrie gibt es?
- Menschen sollen die Hilfe bekommen, die sie brauchen, während sie zuhause
wohnen.
- Wenn es ihnen sehr schlecht geht, sollen sie entscheiden, welche Hilfe sie
brauchen.
Das können sie zum Beispiel auch schon vorher festlegen.
- Wir brauchen Orte, wo Menschen hingehen können, wenn es ihnen sehr schlecht
geht.
An diesen Orten sollen sie keine Gewalt erleben.
Sie sollen zum Beispiel nicht dazu gezwungen werden, Medikamente zu nehmen.
Psychisch kranke Menschen sind nicht das Problem.
Sie brauchen Unterstützung ohne Zwang und Gewalt.
Manchmal sagen Menschen auch:
Sagt nicht psychisch krank zu uns.
Sagt lieber Verrückt.
Wir schreiben in dem Antrag deshalb psychisch krank in Anführungs-zeichen.
Also: "psychisch krank".
Schwere Sprache
Schutz vor Gewalt auch für „psychisch kranke“ und Verrückte Menschen!
Es heißt oft, „psychisch kranke“ Menschen seien gewalttätig.
Die restliche Gesellschaft müsse vor ihnen geschützt werden.
Insbesondere nach schlimmen Gewalttaten heißt es:
Die Menschen, die das gemacht haben, sind „psychisch krank“.
Danach fordern viele:
„Psychisch kranke“ Menschen müssen besser überwacht werden.
Sie sollen weniger Rechte und Selbstbestimmung haben.
Tatsächlich ist es so: „Psychisch kranke“ und Verrückte Menschen sind deutlich
öfter von Gewalt betroffen.
In Psychiatrien erleben Menschen Gewalt
- durch Strukturen (sehr festgefahrene Routinen, Machtasymmetrie,
Zwangsmaßnahmen, wenig Privatsphäre, enge und geschlossene Räume)
- durch Fachkräfte (Zwangsmaßnahmen, psychische Gewalt, z.B. Abwerten,
Ignorieren von Bedürfnissen; Grenzverletzungen, übergriffiges Verhalten, selten
auch sexualisierte Gewalt)
- durch Mitpatient*innen (körperliche Gewalt, psychische Gewalt, z.B.
Beleidigungen / Einschüchterung, sexualisierte Übergriffe)
Also: Auch manches, was als Schutz bezeichnet und gerechtfertigt wird, kann
Gewalt-voll sein bzw. ist es oft.
PsychKG steht für: Psychisch-Kranken-Gesetz.
Darin steht: Das darf mit Menschen passieren, die als eigen- oder
fremdgefährdend eingestuft werden. Auch gegen ihren Willen. Zum Beispiel können
Gerichte sagen: Dieser Mensch muss in eine Psychiatrie.
Gerichte können auf Grundlage des PsychKGs Zwangsunterbringung und
Zwangsmaßnahmen wie Fixierung und Zwangsmedikation anordnen bzw. genehmigen. Die
Menschen müssen dafür als einsichts- und einwilligungsunfähig eingestuft werden.
Jedes Bundesland hat ein eigenes PsychKG.Nun sollen die PsychKGs in vielen
Bundesländern verschärft werden. Nach schweren Gewalttaten heißt es
üblicherweise: Die Täter*innen sind psychisch krank (insbesondere, wenn sie weiß
und deutsch sind). In Hessen wurde das PsychKG schon verschärft, Niedersachsen
plant eine große Reform. Psychiatrien sollen insbesondere mehr Informationen
über als fremdgefährdet eingestufte Menschen an Sicherheitsbehörden (z.B. die
Polizei) weitergeben.
Auch der NRW-Gesundheitsminister Laumann hat kürzlich angekündigt, das PsychKG
in NRW zu verschärfen.
Wichtige Punkte hierbei sind:
- Psychiatrien, sozialpsychiatrische Dienste und Sicherheitsbehörden müssen mehr
Informationen über "psychisch kranke Menschen mit Gefährdungspotenzial"
austauschen. Es sollen auch mehr Informationen an Gemeinschaftsunterkünfte,
Einrichtungen für Geflüchtete und Ausländerbehörden weitergegeben werden.
- Der Schutz der Gesellschaft wird leitender Grundsatz des Gesetzes. Und die
Gesellschaft müsse vor "gefährlichen psychisch kranken" Menschen geschützt
werden.
- Gerichte sollen mehr Zeit haben, eine Zwangsunterbringung zu bewilligen, und
sollen diese einfacher verlängern können.
- Bei Anordnung der Unterbringung soll Beurlaubung ausgeschlossen werden können.
Beurlaubung heißt an der Stelle: Eine Person darf die Psychiatrie für eine
bestimmte Zeit verlassen, obwohl sie eigentlich dort untergebracht ist.
- Es soll mehr Druck geben, Medikamente zu nehmen.
- Zudem soll die Prävention gestärkt werden. Zum Beispiel durch flächendeckende
gemeindepsychiatrischen Verbände.
Das Grundprinzip der Gemeindepsychiatrie ist, dass Menschen im Wohnumfeld
behandelt werden sollen und dies freiwillig und nicht durch Zwang geschehen
soll. Zu den gemeindepsychiatrischen Angeboten gehören ambulante Dienste,
betreutes Wohnen und Tagesstätten. Heute existieren Gemeindepsychiatrie und die
klassische Anstaltspsychiatrie nebeneinander und miteinander. In akuten Krisen
haben viele Menschen nach wie vor auch dann mit (geschlossener) Psychiatrie und
Sicherheitsbehörden zu tun, wenn sie gemeindepsychiatrisch betreut werden.
Außerdem werden Menschen oft mittels Druck dazu gebracht, Dinge (wie Medikamente
zu nehmen) "freiwillig" zu machen. Dennoch heißt es oft: Aber es gibt doch die
Gemeindepsychiatrie, das reicht doch schon als Veränderung der klassischen
psychiatrischen Strukturen. Wir sagen: Das reicht nicht!
Wir fordern:
- keine Verschärfung des PsychKG in NRW
- Zwangsunterbringung und Zwangsmaßnahmen genau erheben und die Zahlen
veröffentlichen
- Zwangsmaßnahmen abschaffen
- Alternative Angebote schaffen
Wir brauchen tatsächliche Alternativen zu Psychiatrien.
Auch Menschen, die heute freiwillig in die Psychiatrie gehen, gehen selten
wirklich freiwillig dorthin.
Meistens sehen sie es als die weniger schlechte Option an.
Menschen mit psychosozialen Behinderungen und hohem Unterstützungsbedarf sollen
die Unterstützung bekommen, die sie brauchen. Und zwar in der Nähe von dem Ort,
wo sie leben. Nicht in Kliniken.
Es braucht auch Möglichkeiten, wie Menschen in akuten Krisen geholfen werden
kann.
Ein Beispiel für eine Alternative ist das Weglaufhaus Berlin. Menschen sollen
frei entscheiden können, wie sie mit ihrer Krise umgehen - ohne institutionellen
Druck.
In Dortmund soll ein Krisenzimmer entstehen, das freiwillig, solidarisch und
ohne Pathologisierung (Menschen, Denk- und Verhaltensweisen als krankhaft
darstellen) arbeiten soll.
Dadurch werden Menschen auch weniger Gewalt erleben.
Das kann auch helfen, frühere Gewalterfahrungen zu verarbeiten.
Das sind Ansätze, gemeinschaftlich zu heilen, ohne Menschen zwanghaft zu
verändern oder gesellschaftlich angepasster zu machen. Und das muss unser Ziel
sein.
Wort-Erklärungen
PsychKG = Psychisch Kranken Gesetz
Ein Gesetz, das regelt, was mit "psychisch kranken" Menschen passieren darf. Vor
allem, wenn diese als eigen- oder fremdgefährdend eingestuft werden.
Es regelt, wann die Zwangsunterbringung in einer Psychiatrie und wann andere
Zwangsmaßnahmen erlaubt sind.
Jedes Bundesland hat sein eigenes Gesetz.
Gefährdung
Ärzt*innen, die Polizei oder andere Fachkräfte sagen:
Ein Mensch ist eigengefährdend,
wenn er sich selbst verletzen oder sich schaden könnte.
Ein Mensch ist fremdgefährdend,
wenn er anderen schaden könnte.
Zwangsunterbringung
Eine Person wird gegen ihren Willen in eine Psychiatrie gebracht und muss dort
bleiben.
Dies muss ein Gericht genehmigen. Oft glaubt das Gericht den Fachkräften.
Fachkräfte sagen zum Beispiel, die Person weiß nicht, was sie sagt oder tut. Die
Person sei nicht mehr einwilligungs- und einsichtsfähig. Sie könne nicht mehr
ihren eigenen Willen bilden. Deshalb müssen andere für die Person entscheiden.
Fachkräfte und Gerichte sollen so entscheiden, wie es für die Person am besten
ist.
Wenn es um Eigengefährdung geht, können wir vorher festlegen, was wir wollen und
was nicht. Das können wir einer Psychiatrischen Willenserklärung oder einer
Patient*innnenverfügung festhalten. Wir können auch Personen im Vorhinein
festlegen, die im Zweifel entscheiden. Das kann eine gesetzliche Betreuung sein.
Das kann aber mithilfe einer Vorsorgevollmacht jede Person sein, der wir
vertrauen. Diese psychiatrische Willenserklärung muss von Fachkräften und
Gerichten berücksichtigt werden, sie ist aber nicht bindend.
Bei angenommener Fremdgefährdung können Fachkräfte und Gericht entscheiden, dass
der Mensch in einer Psychiatrie bleiben muss. Das lässt sich auch nicht durch
vorherige psychiatrische Willenserklärungen oder ähnliches noch weniger
verhindern als bei Eigengefährdung.
Zwangsmaßnahmen sind Dinge, die mit Menschen gemacht werden, obwohl sie das
nicht wollen. Zum Beispiel:
- Festhalten / Fixieren
- Medikamente geben ohne Zustimmung
Auch Zwangsmaßnahmen müssen meistens durch ein Gericht gerechtfertigt werden.
Gemeindepsychiatrie
Gemeindepsychiatrie ist ein Konzept.
"Psychisch kranke" Menschen sollen in ihrer Gemeinde oder Stadt Hilfe bekommen.
Deshalb heißt es Gemeinde-Psychiatrie.
Es soll ein Gegenteil zur Anstalts-Psychiatrie sein.
In der Anstalts-Psychiatrie müssen "psychisch kranke" Menschen in die
Psychiatrie, wenn es ihnen schlecht geht.
Verschiedene Fachkräfte - zum Beispiel Ärzt*innen, Pflegekräfte,
Psychotherapeut*innen, Ergotherapeut*innen, Psycholog*innen,
Sozialarbeiter*innen - arbeiten zusammen, aber für verschiedene
Arbeitgeber*innen der Gemeinde. In einer Klinik arbeiten die Fachkräfte alle
beim gleichen Arbeitgeber.
Sozialpsychiatrischer Dienst
Dort arbeiten oft Sozialarbeiter*innen.
In NRW ist der sozialpsychiatrische Dienst Teil des Gesundheitsamtes.
Sein offizieller Auftrag? "Psychisch kranke" Menschen in "Krisensituationen"
beraten und sie im Alltag unterstützen.
Das Problem dabei: Über den sozialpsychiatrischen Dienst gelangen viele
Informationen an Behörden (wie Sozialamt, Polizei oder Kliniken).
Das finden viele nicht gut. Sie wollen nicht, dass der Staat so viel über sie
weiß.
Sobald sie Unterstützung vom sozialpsychiatrischen Dienst bekommen, werden
jedoch diese Informationen über sie weitergegeben.
Sozialpsychiatrische Dienste sind häufig ein Teil von der
gemeindepsychiatrischen Versorgung.
Begründung
In diesem Antrag gehen wir nicht nur darauf ein, warum eine Verschärfung des PsychKGs ein Schritt in die falsche Richtung ist, sondern auch zumindest kurz auf mögliche Alternativen zur aktuellen Psychiatrie.
Es gibt verschiedene antipsychiatrische Bewegungen. Manche wollen die Psychiatrien, wie sie heute existieren, reformieren, andere wollen sie abschaffen. Diese Bewegungen kritisieren nicht nur Zwangsmaßnahmen, sondern die kompletten Machtstrukturen und auch Diagnosen.