Änderungen von S2 zu S2
Ursprüngliche Version: | S2 (Version 2) |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 11.06.2025, 21:36 |
Neue Version: | S2 (Version 3) |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 12.06.2025, 11:06 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 29 bis 30:
Der Redaktion werden angemessene Rahmenbedingungen
für ihre Arbeitzur Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß dieses Statuts zur Verfügung gestellt. Dies betrifft auch eine angemessene Bereitstellung finanzieller Mittel. Die konkrete Höhe wird im Haushaltsplan festgelegt.
Von Zeile 32 bis 42 löschen:
Der Redaktion werden angemessene Rahmenbedingungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß dieses Statuts zur Verfügung gestellt. Dies betrifft auch eine angemessene Bereitstellung finanzieller Mittel. Die konkrete Höhe wird im Haushaltsplan festgelegt.
Auf Antrag eines Mitglieds kann die Landesmitgliederversammlung jährlich über die Einsetzung eines Mitgliedermagazins beraten. Die Einsetzung bedarf eines Beschlusses mit einfacher Mehrheit. Die entsprechende Wahl eines Redaktionsteams erfolgt anschließend auf der gleichen Landesmitgliederversammlung, sofern die Mitgliedschaft über die Einsetzung eines Mitgliedermagazins positiv abgestimmt hat. Das Redaktionsteams besteht aus mindestens zwei und maximal 4 Mitgliedern.