Veranstaltung: | Frühjahrs-Landesmitgliederversammlung 2025 der GRÜNEN JUGEND NRW |
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Tagesordnungspunkt: | 7. Satzungsänderungsanträge |
Status: | Beschluss |
Beschlossen am: | 11.05.2025 |
Antragshistorie: | Version 3 |
Pressestatut
Beschlusstext
Pressestatut der GRÜNEN JUGEND NRW
Dieses Statut regelt die Rahmenbedingungen der Öffentlichkeitsarbeit der GRÜNEN
JUGEND NRW. Die Öffentlichkeitsarbeit ist eine der tragenden Säulen der
Verbandsstrategie und dient dem Ziel, Inhalte und Positionen der GRÜNEN JUGEND
NRW in der öffentlichen Debatte zu platzieren. Sie wird differenziert in Presse-
und Social-Media-Auftritt.
§1 Allgemeine Bestimmungen
Die Öffentlichkeitsarbeit richtet sich nach den geltenden Beschlüssen der
GRÜNEN JUGEND NRW.
Der Landesvorstand verantwortet die die Öffentlichkeitsarbeit der GRÜNEN
JUGEND NRW.
§2 Pressearbeit
Die Pressearbeit koordinieren die Sprecher*innen der GRÜNEN JUGEND NRW
zusammen mit dem Presse- und Bildungsreferat der Landesgeschäftsstelle.
Die Inhalte orientieren sich an die Beschlüsse der GRÜNEN JUGEND NRW.
§3 Social-Media
Die Social-Media-Arbeit koordiniert das zuständige Team der GRÜNEN JUGEND
NRW. Diesem gehören die Sprecher*innen der GRÜNEN JUGEND NRW an.
Ist kein Team eingesetzt, koordiniert der Landesvorstand den Social-Media-
Auftritt.
§4 Einsetzung eines Mitgliedermagazins
Auf Antrag eines Mitglieds kann die Landesmitgliederversammlung jährlich
über die Einsetzung eines Mitgliedermagazins beraten. Die Einsetzung
bedarf eines Beschlusses mit einfacher Mehrheit. Die entsprechende Wahl
eines Redaktionsteams erfolgt anschließend auf der gleichen
Landesmitgliederversammlung, sofern die Mitgliedschaft über die Einsetzung
eines Mitgliedermagazins positiv abgestimmt hat. Das Redaktionsteams
besteht aus mindestens zwei und maximal 4 Mitgliedern.
Der Redaktion werden angemessene Rahmenbedingungen zur Erfüllung ihrer
Aufgaben gemäß dieses Statuts zur Verfügung gestellt. Dies betrifft auch
eine angemessene Bereitstellung finanzieller Mittel. Die konkrete Höhe
wird im Haushaltsplan festgelegt.
Veröffentlichungen finden in Abstimmung mit dem Landesvorstand statt.