Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung Frühjahr 2022 |
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Tagesordnungspunkt: | 5 Satzungsänderungen |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Landesmitgliederversammlung |
Beschlossen am: | 03.04.2022 |
Eingereicht: | 06.04.2022, 12:24 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Verlängerung der Änderungsantragsfrist
Beschlusstext
Ändere § 10 Abs. 1 (aktuell wie folgt):
§10 Änderungsanträge
Änderungsanträge können bis zum Beginn der Mitgliederversammlung in
Textform eingereicht werden. Änderungsanträge an Dringlichkeitsanträge
können bis zum Aufruf des jeweiligen Antrages in Textform eingereicht
werden. Gemäß § 3 Abs. 2 Punkt L kann die Änderungsantragsfrist für
einzelne Anträge aufgehoben werden. Im Falle einer eintägigen
Landesmitgliederversammlung beträgt die Frist zur Einreichung von
Änderungsanträgen 24 Stunden vor Beginn der Mitgliederversammlung.
In :
§10 Änderungsanträge
Änderungsanträge können bis zu zwei Tage vor der Mitgliederversammlung in
Textform eingereicht werden. Änderungsanträge an Dringlichkeitsanträge
können bis zu Aufruf des jeweiligen Antrages in Textform eingereicht
werden. Gemäß § 3 Abs. 2 Punkt L kann die Änderungsantragsfrist für
einzelne Anträge aufgehoben werden.