Thema des Änderungsantrags: Konkretisierung der Aufgaben des Awareness-Team sowie für welche Fälle sie zuständig sind. Außerdem wurde in der Überschrift vorher der Begriff Awareness-Gruppe verwendet, aber später von Awareness-Team gesprochen. Die Rede von einem Team erscheint mir geläufiger, weshalb ich hier die Überschrift angepasst habe.
Vorher war sehr unklar, was genau das Awareness-Team macht. Der Punkt, dass das Team an allen Veranstaltungen oder Treffen aller Gruppen innerhalb der Grünen Jugend NRW teilnehmen kann, ist bei den Regelungen der GJ Brandenburg abgeschaut (§11, Absatz 8). Die GJ Brandenburg hat bereits in ihrer Satzung ein landesweites, dauerhaftes Awareness-Team verankert. Dies kann ein Vorbild für uns sein. https://www.gj-bb.de/satzungen-downloads/
Ich finde es wichtig, dass explizit Fälle genannt sind, bei denen sich an das Awareness-Team gewandt werden kann. Deshalb habe ich hier eine natürlich unvollständige Liste beigefügt, die aber schon ziemlich vieles abdeckt. Es gibt viele Situationen in denen Personen merken, dass etwas schief läuft, aber nicht benennen können, was genau los ist. Deshalb sollte explizit das Awareness-Team in Fällen beraten, die von Betroffenen als "ungut" empfunden werden. Ich kann mir dennoch nicht vorstellen, dass das Team durch eine Flut an Anfragen überfordert würde. Die meisten Personen wenden sich bei "Kleinigkeiten" nicht an eine Beratungsstelle. Sondern bei Erfahrungen, die sie länger beschäftigen und auch ohne konkrete Benennung des Problems für die Betroffenen sehr belastend sein können. Mir war diese Liste auch deshalb wichtig, dass Personen nicht das Gefühl bekommen, für ihr Problem wäre das Awareness-Team nicht zuständig.
Das Awareness-Team soll aber nicht nur bei Problemen vermitteln, sondern darauf achten, dass möglichst keine erst entstehen. Es soll für eine angenehme, respektvolle Atmosphäre sorgen.
Psychische Belastung und Überlastung haben wir schon als Problem bei uns erkannt. Bisher sind aber wenig Maßnahmen dafür getroffen worden. Ein solches Awareness-Team kann das Problem natürlich nicht komplett lösen. Aber auch in solchen Fällen, wo keine Person sich explizit falsch verhalten hat, soll das Team nach Möglichkeit beraten. Das Team ist natürlich nicht dafür verantwortlich, wenn doch Menschen sich überlastet fühlen. Es kann das aber im Hinterkopf behalten und vielleicht mal nachfragen, wenn eine Person sehr viele Verpflichtungen oder Aufgaben übernimmt.
Bei Veranstaltungen der Grünen Jugend sind nicht nur explizite Mitglieder anwesend. Sondern auch Gäste, Mitarbeiter*innen der GJ NRW oder Personen, die sich als Nicht-Mitglieder engagieren. Auch diese Personen können schlechte Erfahrungen innerhalb unseres Verbandes machen und sich deshalb genauso wie Mitglieder an das Awareness-Team wenden. Hier sollte es in der Zuständigkeit keine Unterscheidung zwichschen Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern geben.
Ein Awareness-Team kann natürlich nicht bei allen Veranstaltungen aller Gliederungen teilnehmen. Deshalb können auch Personen wie bisher für einzelne Veranstaltungen in Absprache mit dem landesweiten Team die Aufgabe eines Awareness-Team übernehmen. Außerdem ist es wahrscheinlich unrealistisch zu glauben, dass es bei jeder Veranstaltung ein Awareness-Team gibt. Aber das Team ist ja auch außerhalb von Veranstaltungen ansprechbar. Auch diese Regelung ist an die der GJ Brandenburg angelehnt (Satzung, §11, Absatz 10).
Das Awareness-Team ist nicht nur für direkt Betroffene, sondern auch für Beobachter*innen ansprechbar.
Eine anonyme Statistik kann helfen zu erkennen, welche Probleme wir bei der GJ NRW vor allem haben. Dadurch kann auch eine Entwicklung, also ob es mehr oder weniger Fälle gibt, festgestellt werden. Es erscheint sinnvoll, dieser Statistik einen eigenen Tagesordnungs-Punkt auf einer Landesmitgliederversammlung zu geben. Hier können Fragen dazu gestellt werden und außerdem ist sichergestellt, dass diese Probleme regelmäßig besprochen werden. So geraten sie nicht in Vergessenheit. Diese Regelung ist im bisherigen Antrag schon für die Anlaufstelle bei erlebter Diskriminierung so vorgesehen. Diese Statistiken können zusammen vorgestellt werden.
Die Frage, ob eine solche Statistik öffentlich oder nur mitgliederöffentlich sein sollte, ist mit Sicherheit relevant. Jedoch wurde im bisherigen Antrag auch von einer öffentlichen Statistik gesprochen.
Aufgrund der Zeit und der Umfang der Änderungen konnte ich nicht alles erklären. Bitte verzeiht mir auch, dass diese Begründung nicht in einfacher Sprache ist. Bei dem Änderungsantrag habe ich versucht auf eine leicht verständliche Sprache zu achten bzw. andere Personen ums Drüberlesen hierzu gebeten.