| Verschiedene Anträge: | Handwerk für alle: Für sichere Praktika, echte Chancengleichheit und wirksamen Diskriminerungsschutz |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Florim Iseini |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | Gestern, 23:30 |
V4-101: Handwerk für alle: Für sichere Praktika, echte Chancengleichheit und wirksamen Diskriminerungsschutz
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- Auf eine parlamentarische Anfrage zur bestehenden Praxis des Diskriminierungsschutzes in handwerklichen Ausbildungsbetrieben hinzuwirken. Untersucht werden sollen insbesondere vorhandene Schulungsangebote, Beschwerdeverfahren, personelle Ressourcen, gemeldete Diskriminierungsfälle, aufsichtsrechtliche Maßnahmen sowie die Zahl der Eignungsverfahren nach §§ 32 und 33 BBiG, die wegen Diskriminierung oder Belästigung eingeleitet wurden.
Handwerker*innen halten unsere Gesellschaft am Laufen. Sie bauen Wohnungen,
installieren Heizungen und Solaranlagen und ermöglichen die sozial-ökologische
Transformation.
Gleichzeitig fehlen in vielen Handwerksberufen qualifizierte Fachkräfte. Doch
während Politik und Wirtschaft darüber diskutieren, wie mehr Menschen für das
Handwerk gewonnen werden können, bleibt eine entscheidende Frage häufig
unbeantwortet: Unter welchen Bedingungen müssen Menschen dort eigentlich
arbeiten?
Frauen sind insbesondere in technischen Handwerksberufen stark
unterrepräsentiert. Auch andere FLINTA*-Personen, queere Menschen, Menschen mit
Migrationsgeschichte und weitere marginalisierte Gruppen können im Arbeitsalltag
Diskriminierung erfahren.
Sexuelle Belästigung, sexistische Kommentare, rassistische Beleidigungen und
Queerfeindlichkeit dürfen nicht als harmlose Witze oder selbstverständlicher
Bestandteil einer vermeintlich rauen Arbeitskultur hingenommen werden.
Gerade in kleinen Handwerksbetrieben können besondere Abhängigkeitsverhältnisse
bestehen.
Wenn Vorgesetzte selbst diskriminieren oder diskriminierendes Verhalten dulden,
fehlen Betroffenen häufig vertrauenswürdige Ansprechpersonen. Wer sich
beschwert, muss möglicherweise Nachteile für die Ausbildung, das Praktikum oder
die berufliche Zukunft befürchten.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet Arbeitgeber*innen
bereits heute zum Schutz vor Diskriminierung. Mit dem
Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG NRW) hat das Land 2026 den Schutz im
öffentlichen Bereich gestärkt. Es gilt jedoch nicht für private
Handwerksbetriebe. Die geplante AGG-Reform des Bundes bleibt nach Einschätzung
vieler Verbände hinter dem Nötigen zurück.
Gesetzliche Rechte reichen nicht aus, wenn ihre Einhaltung hauptsächlich von den
Betrieben selbst abhängt und Betroffene aus Angst vor Konsequenzen keine
Beschwerde einreichen. Diskriminierungsschutz darf nicht allein der
Selbstkontrolle der Betriebe überlassen werden. Wir brauchen sichere
Beschwerdewege, wirksame Konsequenzen bei Verstößen und Maßnahmen, die im
Arbeitsalltag tatsächlich wirken.
Die Forschung zeigt: Einmalige oder erzwungene Schulungen verändern Verhalten
nur wenig. Besser belegt sind Kontakt in gemischten Lerngruppen, Mentoring,
unabhängige Ansprechpersonen und die Unterstützung von Vorgesetzten beim
Eingreifen. Maßnahmen müssen deshalb auf ihre Wirkung überprüft werden.
Gleichzeitig müssen wir gesellschaftliche Vorurteile abbauen, die Menschen schon
vor dem Berufseinstieg vom Handwerk ausschließen.
Diskriminierungsschutz ist dabei nicht nur ein Mittel gegen den
Fachkräftemangel, sondern ein grundlegendes Recht aller Beschäftigten.
Unsere Forderungen
Die GRÜNE JUGEND NRW fordert die Landesregierung auf, im Rahmen ihrer
Zuständigkeiten folgende Maßnahmen umzusetzen und sich für notwendige
bundesrechtliche Änderungen einzusetzen:
1. Freiwillige, geförderte Qualifizierung und das Siegel
„Sicherer Ausbildungsbetrieb“!
Betriebe sollen nachweisbar Verantwortung für den Diskriminierungsschutz
übernehmen. Dafür fordern wir ein landesgefördertes Qualifizierungsangebot für
Betriebsinhaber*innen und Ausbildende. Es soll von qualifizierten externen
Stellen durchgeführt werden, praxisnah sein und auf das Eingreifen bei
Diskriminierung und Belästigung zielen. Betriebe, die teilnehmen und weitere
Schutzstandards erfüllen, erhalten das Siegel „Sicherer Ausbildungsbetrieb“. Auf
Bundesebene setzen wir uns dafür ein, ein Modul zum Umgang mit Diskriminierung
und Belästigung verbindlich in die Ausbildereignung aufzunehmen.
2. Unabhängige Beschwerdewege und wirksame Konsequenzen
schaffen!
Betroffene müssen Diskriminierung melden können, ohne auf die Unterstützung
ihrer eigenen Vorgesetzten angewiesen zu sein. Bestehende unabhängige
Antidiskriminierungsberatungsstellen sollen gestärkt und mit den zuständigen
Aufsichtsstellen vernetzt werden. Wir fordern unabhängige, vertrauliche
Ombudsstellen für Auszubildende, angebunden an die Ausbildungsberatung der
Kammern. Bei begründeten Hinweisen auf schwerwiegende Verstöße müssen die
zuständigen Stellen in einem geregelten Verfahren prüfen und im Rahmen ihrer
Befugnisse handeln. Auf Bundesebene setzen wir uns für ein Verbandsklagerecht
und längere Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen im AGG ein.
3. Auszubildende und Praktikant*innen schützen!
Alle müssen vor Beginn ihrer Ausbildung oder ihres Praktikums über ihre Rechte
und unabhängige Hilfsangebote informiert werden. Wer aufgrund von
Diskriminierung den Betrieb wechseln muss, soll dabei Unterstützung erhalten und
keine unangemessenen Nachteile für Ausbildung oder Studium erleiden. Auf
Bundesebene setzen wir uns dafür ein, klarzustellen, dass auch Pflichtpraktika
im Studium vom AGG erfasst sind.
4. Ankommen und Bleiben: Isolation verhindern!
Wer im Handwerk neu ist und einer Minderheit angehört, darf nicht allein
bleiben. Wir fordern Ausbildungsverbünde, gemischte Gruppen in überbetrieblichen
Lehrwerkstätten und Berufskollegs sowie Mentoring-Programme mit erfahrenen
Handwerker*innen. Betriebe, die Auszubildende mit Migrationsgeschichte
ausbilden, sollen Beratung und Begleitung zu Sprache, Aufenthaltsrecht und
Behördenverfahren erhalten.
5. Diskriminierung beim Berufseinstieg bekämpfen!
Ausbildungsplätze müssen fair vergeben werden. Betriebe sollen bei
transparenten, kompetenzorientierten Auswahlverfahren unterstützt werden.
Gleichzeitig sollen Schulen vielfältige Vorbilder sichtbar machen und praktische
Einblicke in handwerkliche Berufe ermöglichen. Berufsorientierung muss mit
sicheren Praktikumsbedingungen verbunden sein.
6. Diskriminierung und die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen
transparent machen!
NRW soll untersuchen, wie verbreitet Diskriminierung und Belästigung im Handwerk
sind, welche Präventions- und Beschwerdeverfahren bereits existieren und welche
Konsequenzen auf festgestellte Verstöße folgen. Neue Maßnahmen sollen
wissenschaftlich mit Vergleichsgruppen auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.
Arbeitsauftrag an den Landesvorstand
Die Landesmitgliederversammlung beauftragt den Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND
NRW:
- Die Forderungen gegenüber BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW und der grünen
Landtagsfraktion einzubringen und sich für ihre Berücksichtigung im
Landtagswahlprogramm 2027 einzusetzen.
- Gespräche mit Gewerkschaften, Handwerkskammern, Jugendvertretungen und
unabhängigen Antidiskriminierungsberatungsstellen anzuregen.
- Auf eine parlamentarische Anfrage zur bestehenden Praxis des
Diskriminierungsschutzes in handwerklichen Ausbildungsbetrieben
hinzuwirken. Untersucht werden sollen insbesondere vorhandene
Schulungsangebote, Beschwerdeverfahren, personelle Ressourcen, gemeldete
Diskriminierungsfälle, aufsichtsrechtliche Maßnahmen sowie die Zahl der
Eignungsverfahren nach §§ 32 und 33 BBiG, die wegen Diskriminierung oder
Belästigung eingeleitet wurden.
- Dem Landesverband über die Ergebnisse und weitere politische Schritte zu
berichten.
Maßnahmenvorschläge zur Umsetzung
1. Freiwillige, geförderte Qualifizierung und Siegel
NRW soll ein Förderprogramm für Qualifizierungen auflegen, die von
qualifizierten, vom jeweiligen Betrieb unabhängigen Stellen durchgeführt werden.
Inhalte sind Sexismus, sexuelle Belästigung, Rassismus, Queerfeindlichkeit,
Machtmissbrauch, Beschwerderechte und vor allem das Eingreifen bei
diskriminierendem Verhalten. Die Formate sollen in Präsenz stattfinden, mit
praxisnahen Fallbeispielen. Vorgesetzte werden als Verbündete der Betroffenen
angesprochen, nicht als Verdächtige.
Das Siegel „Sicherer Ausbildungsbetrieb“ setzt die Teilnahme, bekanntgemachte
Beschwerdewege und eine unabhängige Ansprechperson für Auszubildende voraus. Die
Vergabe stützt sich auf Nachweise, nicht auf flächendeckende Vor-Ort-Kontrollen.
Auf Bundesebene setzt sich NRW dafür ein, ein Modul zu Diskriminierung und
Belästigung in die Ausbildereignung aufzunehmen. Eine allgemeine
Schulungspflicht für private Arbeitgeber*innen bedarf einer bundesrechtlichen
Grundlage.
2. Unabhängige Beschwerdewege und wirksame Konsequenzen
Die bestehenden Antidiskriminierungsberatungsstellen in NRW sollen
bedarfsgerecht finanziert und besser mit Berufskollegs, Hochschulen und
Handwerkskammern vernetzt werden. Für Auszubildende im Handwerk sollen
unabhängige, vertrauliche Ombudsstellen entstehen, die an die bestehende
Ausbildungsberatung der Kammern anknüpfen.
Mit Zustimmung der Betroffenen können Beschwerden an die zuständigen Stellen
weitergeleitet werden. Die Handwerkskammer überwacht die Eignung der
Ausbildungsstätte (§ 32 BBiG). Bei Mängeln, die nicht behoben werden oder
Auszubildende gefährden, informiert sie die nach Landesrecht zuständige Behörde.
Diese kann das Einstellen und Ausbilden untersagen (§ 33 BBiG), nach Anhörung
der Beteiligten. NRW soll prüfen und transparent machen, wann Diskriminierung
und Belästigung einen Eignungsmangel im Sinne dieser Vorschriften begründen.
Vertraulichkeit und Schutz vor Nachteilen nach einer Beschwerde müssen
gewährleistet bleiben.
Auf Bundesebene setzen wir uns für ein Verbandsklagerecht, längere
Geltendmachungsfristen und Beweiserleichterungen im AGG ein.
3. Auszubildende und Praktikant*innen schützen
Schulen informieren Schüler*innen vor betrieblichen Praktika über
Diskriminierungsschutz und externe Beratungsangebote. Berufskollegs behandeln
Rechte und Beschwerdemöglichkeiten systematisch. Hochschulen stellen für
Studierende in Pflichtpraktika unabhängige Ansprechpersonen und klare
Unterstützungsverfahren bereit.
Bei diskriminierungsbedingten Betriebswechseln arbeiten Kammern, Schulen und
Hochschulen bei der Vermittlung neuer Plätze zusammen. Bereits erbrachte
Leistungen werden angemessen berücksichtigt, Übergangskosten durch ergänzende
Angebote abgefedert.
Schulen und Hochschulen dürfen bei der Auswahl von Praktikumsbetrieben
berücksichtigen, ob geeignete Schutz- und Beschwerdeverfahren bestehen. Eine
Sperre bei der Vermittlung kommt nur in Betracht, wenn ein Verstoß rechtskräftig
oder in einem geregelten Verfahren mit Anhörung festgestellt wurde.
4. Ankommen und Bleiben
NRW fördert Ausbildungsverbünde und überbetriebliche Lehrwerkstätten mit
gemischten Gruppen, damit Auszubildende, die einer Minderheit angehören, nicht
allein in Kleinstbetrieben lernen. Mentoring-Programme verbinden Auszubildende
mit erfahrenen Handwerker*innen.
Betriebe, die Auszubildende mit Migrationsgeschichte oder Fluchterfahrung
ausbilden, erhalten Beratung und Begleitung zu Sprache, Aufenthaltsrecht und
Behördenverfahren. Bestehende Instrumente wie Assistierte Ausbildung und
ausbildungsbegleitende Hilfen werden dafür sichtbarer gemacht und bedarfsgerecht
ausgebaut.
5. Diskriminierung beim Berufseinstieg bekämpfen
Handwerksbetriebe werden bei nachvollziehbaren Auswahlkriterien, einheitlichen
Bewertungsmaßstäben und strukturierten Gesprächen unterstützt. Bestehende
Berufsorientierungsprogramme wie „Kein Abschluss ohne Anschluss“ werden durch
regelmäßige Begegnungen mit vielfältigen Handwerker*innen ergänzt, zum Beispiel
durch Besuche von Auszubildenden in Schulen.
6. Transparenz und Evaluation
NRW untersucht systematisch, wie verbreitet Diskriminierung und Belästigung im
Handwerk sind, und führt dafür eine Dunkelfeldstudie speziell zum Handwerk
durch. Erfasst werden:
- Welche Schulungs- und Präventionsmaßnahmen werden bereits durchgeführt?
- Wie werden Teilnahmen dokumentiert und welche Qualitätsstandards gelten?
- Wie bekannt und zugänglich sind externe Beschwerdemöglichkeiten?
- Wie viele Diskriminierungsbeschwerden werden bei den zuständigen Stellen
erfasst?
- Welche Maßnahmen folgen auf festgestellte Pflichtverletzungen?
- Welche Rolle spielen Diskriminierung und erwartete Belästigung bei
Berufswahl, Ausbildungsabbrüchen und dem Verlassen handwerklicher Berufe?
Die Untersuchung berücksichtigt auch Menschen, die das Handwerk bereits
verlassen haben. Neue Maßnahmen werden mit Vergleichsgruppen evaluiert. Gemessen
werden nicht nur Teilnahmezahlen und Wissen, sondern Belästigungserfahrungen,
Beschwerdevertrauen und beruflicher Verbleib.