Änderungen von V4 zu V4
Ursprüngliche Version: | V4 (Version 1) |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 26.03.2024, 21:37 |
Neue Version: | V4 (Version 2) |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 07.04.2024, 19:06 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 2 bis 5:
Menschen mit Behinderung, ein Großteil davon in NRW. Die Werkstätten sollen Menschen Fähigkeiten vermitteln, um am regulärenAllgemeinen Arbeitsmarkt teilnehmen zu können. Die Weitervermittlung in den erstenAllgemeinen Arbeitsmarkt liegt jedoch bei unter einem Prozent. Inklusion sieht anders aus!
Von Zeile 16 bis 18:
die Werkstätten Menschen mit Behinderung dabei wirklich unterstützen, im
erstenAllgemeinen Arbeitsmarkt tätig zu sein.
Barrieren im
regulärenAllgemeinen Arbeitsmarkt abgebaut werden.
Von Zeile 20 bis 21 löschen:
Langfristig muss für eine konsequente Inklusion das System von Werkstätten für Menschen mit Behinderung ohnehin vollständig überdacht bzw. abgeschafft werden.
Von Zeile 26 bis 28:
hoher Qualität und dem Siegel „Made in Germany” werben. Und bei Menschen mit Behinderung, die auf den erstenAllgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt wurden, werden Zuverdienste und das Weihnachtsgeld mit ihrer Grundsicherung verrechnet.
In Zeile 31 löschen:
die angemessene Förderung der Werkstätten durch öffentliche Hand.
Nach Zeile 41 einfügen:
Kurzfristig ist die Angleichung von Lohn und Arbeitnehmer*innen-Rechten eine wichtige Verbesserung für die Beschäftigten der Werkstätten. Langfristig steht für uns als GRÜNE JUGEND NRW aber fest, dass die Werkstätte abgeschafft gehören. Das System ist nicht mit der UN-Behindertenrechtskonvention vereinbar. Die Werkstätten von heute auf morgen zu schließen, würde hunderttausende Menschen in die Erwerbslosigkeit entlassen. Dennoch müssen Menschen mit Behinderung selbstbestimmt leben und arbeiten können. Auf dem sogenannten “zweiten Arbeitsmarkt” ist das jedoch kaum möglich. Damit die Ausbeutung von Menschen mit Behinderung ein Ende hat, müssen auch die Werkstätten der Vergangenheit angehören!