Ein Prüfauftrag, der sowohl in der Antragseinleitung, im Prüfauftrag und den Kriterien als auch beim Ablauf und der Beteiligung des Verbandes mehrfach Barrierefreiheit und niedrigschwellige Beteiligung als konkrete Punkte explizit auflistet, bricht mit diesen, wenn die Entscheidung, wie es mit Landesmitgliederversammlungen weiter gehen soll an einem bekanntermaßen nicht-barrierefreien Ort getroffen werden soll. Dadurch werden diejenigen von der Möglichkeit mitzuentscheiden von vorneherein ausgeschlossen, oder ihnen die Teilnahme zumindest merkbar erschwert, die im Antragstext mehrfach referenziert werden als ein Grund für die Notwendigkeit eben jenes Prüfauftrags.
Diese weitreichende Entscheidung die Zukunft unserer Landesmitgliederversammlungen betreffend sollte nicht an einem Ort stattfinden, der Mitglieder von einer Teilnahme ausschließt. Barrierefreiheit sollte nicht als Begründung für etwas herhalten, das in der Entscheidung Menschen aufgrund von Barrieren ausschließt.