Die Länderhaushalte sind durch viele Pflichtaufgaben gebunden. Damit Hochschulen auskömmlich finanziert werden können, braucht es auch eine auskömmliche Finanzierung der Länder. Bspw. eine funktionierende Erbschaftssteuer, Vermögenssteuer oder einen nicht weiter sinkenden Anteil der Länder an der Einkommenssteuer könnten hierzu einen Beitrag leisten.
| Verschiedene Anträge: | NRWs Hochschulen sind unkürzbar! |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Jonas Ulbrich (KV Aachen) |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
| Eingereicht: | 04.11.2025, 21:39 |