Veranstaltung: | Sommer-Landesmitgliederversammlung 2019 der GRÜNEN JUGEND NRW |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 4 Satzungsänderungsanträge |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Mitgliederversammlung |
Beschlossen am: | 28.07.2019 |
Eingereicht: | 29.10.2019, 17:13 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Änderung der Finanzordnung §5 Nr. 3
Beschlusstext
Ersetze
Es ist grundsätzlich die jeweils günstigste Verbindung zwischen dem Wohn- und
Veranstaltungsort zu wählen. Erstattet wird auf Grundlage des BahnCard 50-Tarifs
(2. Klasse). Gruppenfahrten sind ausdrücklich erwünscht. Dann sind die
jeweiligen Mitfahrer*innen anzugeben. Mehrkosten für Fahrten mit einem IC/ICE
werden nicht übernommen. Bei begründeten Ausnahmen entscheidet der
Landesvorstand im Einzelfall.
Durch
Es ist grundsätzlich die jeweils günstigste Verbindung zwischen dem Wohn- und
Veranstaltungsort zu wählen. Erstattet wird der NRW-Tarif auf Grundlage des
BahnCard 50-Tarifs sowie Tickets der Verkehrsverbünde (2. Klasse).
Gruppenfahrten sind ausdrücklich erwünscht. Dann sind die jeweiligen
Mitfahrer*innen anzugeben. Fernverkehrsfahrten werden erstattet, wenn sie die
günstigste Verbindung darstellen. Hierzu ist ein Nachweis vorzulegen. In
begründeten Ausnahmefällen kann von der günstigsten Verbindung abgewichen werden
– auch für Fernverkehrsfahrten. Im Zweifel entscheidet der Landesvorstand.
Begründung
Erfolgt mündlich.