Taxikosten werden nur erstattet, wenn Alternativen nicht zumutbar sind. Dann noch eine Eigenbeteiligung zu verlangen, finde ich nicht gerechtfertigt. Auch eine Verpflichtung auf den Hinweis auf die Verzichtsspende scheint mir dem Mittel einer Spende nicht angemessen.
Antrag: | Änderung der Finanzordnung §5 Nr. 6 |
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Antragsteller*in: | Albert Wenzel |
Status: | Modifiziert übernommen |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 07.07.2019, 17:26 |
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