Wenn bei Fernverkehrsfahrten ein Beweis vorgelegt wird, dass dies die günstigste Verbindung ist, erleichtert das der LGS und der Rechnungsprüfung die Arbeit. Außerdem muss so der Landesvorstand nicht genehmigen, dass das Mitglied mit dem IC/ICE fahren kann und der Dauer des Prozesses wird minimiert. Als Beweis reicht uns ein Screenshot, solange klar ersichtlich ist, dass dies die günstigste Fahrtmöglichkeit ist.
Antrag: | Änderung der Finanzordnung §5 Nr. 3 |
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Antragsteller*in: | Landesvorstand GJ NRW (dort beschlossen am: 21.07.2019) |
Status: | Behandelt |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 21.07.2019, 23:45 |
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