Antrag: | Änderung der Finanzordnung §5 Nr. 3 |
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Antragsteller*in: | Albert Wenzel |
Status: | Behandelt |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 07.07.2019, 17:23 |
S4-045: Änderung der Finanzordnung §5 Nr. 3
Verfahrensvorschlag: Antragstext
Von Zeile 633 bis 641:
Es ist grundsätzlich die jeweils günstigste Verbindung zwischen dem Wohn- und Veranstaltungsort zu wählen. Erstattet wird der NRW-Tarif auf Grundlage des BahnCard 50-Tarifs sowie Tickets der Verkehrsverbünde (2. Klasse). Gruppenfahrten sind ausdrücklich erwünscht. Dann sind die jeweiligen Mitfahrer*innen anzugeben. Mehrkosten für Fahrten mit einem IC/ICE werden übernommen. Fernverkehrsfahrten sind verantwortungsbewusst zu nutzen. Der Landesvorstand ist angehalten, bei übermäßiger und nicht mehr verantwortungsvollen Nutzung die Erstattung zu verweigern, nachdem dies dem Mitglied vorher angekündigt wurde.
Erstattet wird der NRW-Tarif auf Grundlage des BahnCard 50-Tarifs sowie Tickets der Verkehrsverbünde (2. Klasse).
Gruppenfahrten sind ausdrücklich erwünscht. Dann sind die jeweiligen Mitfahrer*innen anzugeben. In begründeten Ausnahmefällen kann von der günstigsten Verbindung abgewichen werden – auch für Fernverkehrsfahrten. Im Zweifel entscheidet der Landesvorstand.
Antragstext
Von Zeile 633 bis 641:
Es ist grundsätzlich die jeweils günstigste Verbindung zwischen dem Wohn- und Veranstaltungsort zu wählen. Erstattet wird der NRW-Tarif auf Grundlage des BahnCard 50-Tarifs sowie Tickets der Verkehrsverbünde (2. Klasse). Gruppenfahrten sind ausdrücklich erwünscht. Dann sind die jeweiligen Mitfahrer*innen anzugeben. Mehrkosten für Fahrten mit einem IC/ICE werden übernommen. Fernverkehrsfahrten sind verantwortungsbewusst zu nutzen. Der Landesvorstand ist angehalten, bei übermäßiger und nicht mehr verantwortungsvollen Nutzung die Erstattung zu verweigern, nachdem dies dem Mitglied vorher angekündigt wurde.Erstattet wird im Regelfall maximal der NRW-Tarif auf Grundlage des BahnCard 50-Tarifs sowie Tickets der Verkehrsverbünde (2. Klasse). Gruppenfahrten sind ausdrücklich erwünscht. Dann sind die jeweiligen Mitfahrer*innen anzugeben. Über begründete Ausnahmen von der günstigsten Verbindung, auch Fernverkehrsfahrten, entscheidet der*die Landesschatzmeister*in.
Von Zeile 633 bis 641:
Es ist grundsätzlich die jeweils günstigste Verbindung zwischen dem Wohn- und Veranstaltungsort zu wählen. Erstattet wird der NRW-Tarif auf Grundlage des BahnCard 50-Tarifs sowie Tickets der Verkehrsverbünde (2. Klasse). Gruppenfahrten sind ausdrücklich erwünscht. Dann sind die jeweiligen Mitfahrer*innen anzugeben. Mehrkosten für Fahrten mit einem IC/ICE werden übernommen. Fernverkehrsfahrten sind verantwortungsbewusst zu nutzen. Der Landesvorstand ist angehalten, bei übermäßiger und nicht mehr verantwortungsvollen Nutzung die Erstattung zu verweigern, nachdem dies dem Mitglied vorher angekündigt wurde.
Erstattet wird der NRW-Tarif auf Grundlage des BahnCard 50-Tarifs sowie Tickets der Verkehrsverbünde (2. Klasse).
Gruppenfahrten sind ausdrücklich erwünscht. Dann sind die jeweiligen Mitfahrer*innen anzugeben. In begründeten Ausnahmefällen kann von der günstigsten Verbindung abgewichen werden – auch für Fernverkehrsfahrten. Im Zweifel entscheidet der Landesvorstand.
Antragstext
Von Zeile 633 bis 641:
Es ist grundsätzlich die jeweils günstigste Verbindung zwischen dem Wohn- und Veranstaltungsort zu wählen. Erstattet wird der NRW-Tarif auf Grundlage des BahnCard 50-Tarifs sowie Tickets der Verkehrsverbünde (2. Klasse). Gruppenfahrten sind ausdrücklich erwünscht. Dann sind die jeweiligen Mitfahrer*innen anzugeben. Mehrkosten für Fahrten mit einem IC/ICE werden übernommen. Fernverkehrsfahrten sind verantwortungsbewusst zu nutzen. Der Landesvorstand ist angehalten, bei übermäßiger und nicht mehr verantwortungsvollen Nutzung die Erstattung zu verweigern, nachdem dies dem Mitglied vorher angekündigt wurde.Erstattet wird im Regelfall maximal der NRW-Tarif auf Grundlage des BahnCard 50-Tarifs sowie Tickets der Verkehrsverbünde (2. Klasse). Gruppenfahrten sind ausdrücklich erwünscht. Dann sind die jeweiligen Mitfahrer*innen anzugeben. Über begründete Ausnahmen von der günstigsten Verbindung, auch Fernverkehrsfahrten, entscheidet der*die Landesschatzmeister*in.
Von Zeile 633 bis 641:
Es ist grundsätzlich die jeweils günstigste Verbindung zwischen dem Wohn- und Veranstaltungsort zu wählen. Erstattet wird der NRW-Tarif auf Grundlage des BahnCard 50-Tarifs sowie Tickets der Verkehrsverbünde (2. Klasse). Gruppenfahrten sind ausdrücklich erwünscht. Dann sind die jeweiligen Mitfahrer*innen anzugeben. Mehrkosten für Fahrten mit einem IC/ICE werden übernommen. Fernverkehrsfahrten sind verantwortungsbewusst zu nutzen. Der Landesvorstand ist angehalten, bei übermäßiger und nicht mehr verantwortungsvollen Nutzung die Erstattung zu verweigern, nachdem dies dem Mitglied vorher angekündigt wurde.Erstattet wird im Regelfall maximal der NRW-Tarif auf Grundlage des BahnCard 50-Tarifs sowie Tickets der Verkehrsverbünde (2. Klasse). Gruppenfahrten sind ausdrücklich erwünscht. Dann sind die jeweiligen Mitfahrer*innen anzugeben. Über begründete Ausnahmen von der günstigsten Verbindung, auch Fernverkehrsfahrten, entscheidet der*die Landesschatzmeister*in.
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