Änderungen von S5 zu S5NEU
Ursprüngliche Version: | S5 |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 14.06.2019, 10:15 |
Neue Version: | S5NEU |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 25.10.2019, 16:49 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 673 bis 672:
Taxikosten oder Fahrten mit dem PKW werden nur erstattet, wenn die Fahrt nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchgeführt werden kann oder dies nicht zumutbar ist. Über die Zumutbarkeit entscheidet im Einzelfall der Landesvorstand. Der*die Antragsteller*in beteiligt sich mit einem Eigenanteil von 1/4, mindestens jedoch 5€, an der Taxifahrt. Pro selbst gefahrenen PKW-Kilometer werden 0,30 € erstattet. Die Antragsteller*innen werden angehalten, die Kosten für den Verband so niedrig wie möglich zu halten. Der Landesvorstand ist verpflichtet die Antragsteller*innen auf die Möglichkeit der Verzichtspende hinzuweisen.
zumutbar ist. Über die Zumutbarkeit entscheidet im Einzelfall der Landesvorstand. Pro selbst gefahrenen PKW-Kilometer werden 0,30 € erstattet. Die Antragsteller*innen werden angehalten, die Kosten für den Verband so niedrig wie möglich zu halten.