Der Begriff "Schwangere" ist inklusiver.
Antrag: | My Body, My Choice! |
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Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 23.03.2019) |
Status: | Angenommen |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 23.03.2019, 00:15 |
Antrag: | My Body, My Choice! |
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Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 23.03.2019) |
Status: | Angenommen |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 23.03.2019, 00:15 |
seitens der Bundesregierung. Er greift immer noch massiv in die Entscheidungsfreiheit von Frauen* ein und entmündigt diese. Anstatt Frauen*Schwangere als eigenständige und selbstbestimmte Menschen wahrzunehmen, hält der neue
Der neue Gesetzesentwurf zu §219a ist nicht mehr als ein halbherziger Kompromiss
seitens der Bundesregierung. Er greift immer noch massiv in die
Entscheidungsfreiheit von Frauen* ein und entmündigt diese. Anstatt Frauen*Schwangere als
eigenständige und selbstbestimmte Menschen wahrzunehmen, hält der neue
Gesetzentwurf den Mythos aufrecht, dass Frauen*, die Schwangerschaftsabbrüche
vornehmen jung, verantwortungslos und kinderfeindlich seien.
Die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch ist für Frauen* oft mit einer
psychischen Belastung und Gewissenskonflikten verbunden. Umso wichtiger ist es
daher, dass diese Frauen* sich uneingeschränkt über die verschiedenen Methoden
der Schwangerschaftabbrüche informieren können. Dazu gehört auch, dass
Ärzt*innen öffentlich angeben können, dass Schwangerschaftsabbrüche zu ihrem
Leistungsspektrum gehören, ohne die ständige Angst zu haben, für diese
Information angezeigt zu werden.
Schwangerschaftsabbrüche werden im Strafgesetzbuch unter dem Abschnitt
"Straftaten gegen das Leben" aufgeführt. Diese Einordnung halten wir für falsch.
Frauen*, die in Erwägung ziehen eine Schwangerschaft abzubrechen, sollten nicht
durch die aktuelle Gesetzeslage dazu gedrängt werden, gegen ihren Willen zu
entscheiden. Die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen durch §218 StGB
steht dieser Entscheidungsfreiheit entgegen.
Die GRÜNE JUGEND NRW bekräftigt, dass Frauen* das alleinige Recht darauf haben,
zu bestimmen, was mit ihrem Körper geschieht. Und wenn eine Frau* beschließt
einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu wollen, sollte sie das auch dürfen.
Deshalb fordern wir, dass Schwangerschaftsabbrüche nicht nur straflos sind,
sondern vollständig legalisiert werden und der §218 ersatzlos aus dem
Strafgesetzbuch verschwindet.
Der §219 setzt sich mit der Beratung von Schwangeren in Not- und Konfliktlagen
auseinander. Im Kern finden wir dieses Anliegen äußerst wichtig, da es jeder
Frau* zustehen sollte, sich bei der Erwägung zu einem Schwangerschaftsabbruch
beraten zu lassen.
Jedoch ist dort auch festgeschrieben, dass sich die Beratung "von dem Bemühen
leiten zu lassen, die Frau* zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und
ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen". Eine ergebnisoffene
Beratung wird der de jure nicht gewährleistet. Frauen* sollten jedoch nicht dazu
gedrängt werden, Kinder zu bekommen, das widerspricht der Entscheidungshoheit
der Frau massiv. Stattdessen fordern wir einen Rechtsanspruch auf ergebnisoffene
und unideologische Beratungsgespräche für jede Frau*, die einen
Schwangerschaftsabbruch vornehmen möchte.
Jede Frau* sollte selbstbestimmt über ihren Körper bestimmen dürfen. Die GRÜNE
JUGEND NRW fordert daher die vollständige Legalisierung von
Schwangerschaftsabbrüchen und die ersatzlose Streichung von §218, §219 und §219a
aus dem Strafgesetzbuch.
Der Begriff "Schwangere" ist inklusiver.
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