Antrag: | Abschiebehaft abschaffen – rassistischer Willkür entgegentreten |
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Antragsteller*in: | Jonas Runge |
Status: | Angenommen |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 23.03.2019, 10:39 |
V4-966: Abschiebehaft abschaffen – rassistischer Willkür entgegentreten
Antragstext
Von Zeile 1913 bis 1914:
Dass dasDies geht völlig an der Realität vorbeigehtvorbei und dient nur dazu dient, Geflüchtete weiter zu schikanieren und zu entrechten, ist einleuchtend.
Bis zu 18 Monate Haft, ohne eine Straftat begangen zu haben. Das ist die
Realität vieler Geflüchteter, die in Abschiebehaft sitzen.
Was ist Abschiebehaft eigentlich?
Abschiebehaft bedeutet, dass die Ausländerbehörden oder die Bundespolizei
geflüchteten Menschen vor der Abschiebung die Freiheit entziehen. Die Haft ist
geregelt in §62 des Aufenthaltsgesetzes. Demnach können Geflüchtete in
Schutzhaft genommen werden, wenn sie sich der Abschiebung entziehen wollen. Ob
das tatsächlich geplant ist oder passiert, ist hierbei egal, es reicht ein nicht
weiter geregelter und sehr unkonkreter „begründeter Verdacht“.
Und hier wird es paradox. Denn Abschiebungen werden grundsätzlich nicht
angekündigt. Wenn man also mal zufälligerweise nicht da ist, weil man z.B.
einkaufen geht, der Staat aber genau dann die Abschiebung durchführen wollte,
gilt das als Entziehung von der Abschiebung und man kann hinter Gitter kommen.
Geflüchtete wissen also nicht, wann sie abgeschoben werden sollen. Wenn sie aber
währenddessen ihrem normalen Lebensablauf nachgehen und nicht zuhause sind,
können sie dafür bestraft werden.
Daneben können Menschen auch inhaftiert werden, wenn der Staat sie abschieben
will, die Abschiebung aber noch nicht sofort vollzogen werden kann, etwa weil
Personal oder Flugzeuge fehlen. Und das bis zu 1.5 Jahre.
Es handelt sich bei der Abschiebehaft also nicht um eine Strafe, sondern um eine
Maßnahme, dem Staat die Abschiebung eben jener Menschen zu erleichtern.
Es ist jedoch vollkommen unverhältnismäßig, Menschen zu inhaftieren und ihnen
für eine bestimmte Zeit die Freiheit zu entziehen, nur um dem Staat einen
Verwaltungsakt zu erleichtern.
Und doch soll diese rassistische Praxis, Ausländer*innen zu inhaftieren, um sie
aus Deutschland auszuweisen, ausgeweitet werden.
Welche Probleme gibt es?
Die medizinische und psychologische Versorgung ist in den Abschiebehaftanstalten
oft mangelhaft. Ärztliche Untersuchungen finden, wenn sie denn stattfinden,
meist ohne professionelle Dolmetscher*innen statt. Darüber hinaus ist auch
fachgerechte psychologische Betreuung Mangelware, gerade Psycholog*innen, die
sich auf fluchtbedingte Traumatisierungen spezialisiert haben, gibt es in den
Abschiebegefängnissen so gut wie nie.
Dazu kommt, dass viele Geflüchtete in Abschiebehaft, gerade wenn sie für eine
längere Zeit da sind, unter Angst und Depressionen leiden.
Es ist klar, dass die Abschiebehaft das Leben der betroffenen Personen massiv
einschränkt und ihr Ankommen in Deutschland gefährdet.
Rechtswidrige Willkür
Dazu kommt, dass ein Großteil der inhaftierten Menschen zu Unrecht in Haft
sitzt. Allein in der JVA Büren bei Paderborn waren nach Berechnungen des Vereins
„Hilfe für Menschen in der Abschiebehaft Büren e.V.“ im Zeitraum zwischen 2015
und 2017 60% der Einlieferungen gerichtlich bestätigt rechtswidrig. Knapp zwei
Drittel der Menschen in der nordrheinwestfälischen Abschiebehaft saßen also zu
Unrecht dort. Das ist ein unhaltbarer Zustand!
Eine so hohe Fehlerquote gibt es in keinem anderen Rechtsgebiet und würde
überall sonst auch für Aufruhr sorgen. Die GRÜNE JUGEND NRW fordert die
Einhaltung rechtsstaatlicher Standards auch bei Asylverfahren und der Anordnung
von Abschiebehaft und ein Ende der staatlichen Willkür Geflüchteten gegenüber!
Abschiebehaft in NRW
In NRW wurde im Dezember 2018 für eine Ausweitung und Verschärfung der
Abschiebehaft gestimmt. Mit den Stimmen von CDU, FDP und AfD wurde etwa
beschlossen, dass die JVA Büren, das bundesweit größte Abschiebegefängnis,
erweitert wird und mehr Personal erhalten soll.
Außerdem wurde eine neue menschenrechtsverletzende Hausordnung beschlossen.
Menschen, die in Büren inhaftiert sind, dürfen kein Bargeld mehr bei sich führen
oder Handys mit Kamerafunktion besitzen. Auch dürfen Menschen bis zu 16 Stunden
am Tag in ihrer Zelle eingesperrt und in Isolationshaft gesperrt werden - ohne
je eine Straftat begangen zu haben.
Wer darüber hinaus als „gefährliche Person“ eingestuft wird, soll schon
präventiv sanktioniert werden, z.B. durch den Entzug von Internetzugängen, oft
die einzige Möglichkeit, mit Familie und Freund*innen in Kontakt zu bleiben.
Wer eine solche „gefährliche Person“ sein soll bleibt jedoch unklar, denn
Menschen die Straftaten begangen haben (sollen) und infolgedessen abgeschoben
werden, finden sich nicht in der Abschiebehaft wieder, sondern werden direkt aus
der Strafhaft heraus abgeschoben. Damit öffnet diese Regelung Tür und Tor für
weitere Willkürmaßnahmen gegen Geflüchtete.
Diese Verschärfungen in NRW stellen eine krasse Einschränkung für die Freiheit
von Geflüchteten dar und werden von uns als solche abgelehnt.
Seehofers Pläne
Und auch Seehofers Bundesinnenministerium macht mit, wenn es um die Beschneidung
von Grund- und Freiheitsrechten für Geflüchtete geht.
So heißt es etwa in einem Ideenpapier des Ministeriums, man könne die
„Verzichtbarkeit des Richtervorbehalts“ für Geflüchtete in Abschiebehaft prüfen.
Auch sollen Geflüchtete zukünftig in normalen Gefängnissen neben verurteilten
Straftäter*innen einsitzen. Diese Ideen Seehofers sind nichts weniger als
menschenrechts- und verfassungswidrig!
Außerdem sollen Menschen zukünftig auch in Abschiebehaft genommen werden können,
wenn sie aus Sicht der Behörden nicht gut genug an der Beschaffung von Pässen
und Papieren mitwirken. Für eben diese Menschen soll zudem ein neuer Status,
noch unterhalb der Duldung eingeführt werden.
Dass dasDies geht völlig an der Realität vorbeigehtvorbei und dient nur dazu dient, Geflüchtete
weiter zu schikanieren und zu entrechten, ist einleuchtend.
Es gibt viele Gründe, doch dafür Menschen die Integration in die
Mehrheitsgesellschaft zu verweigern und sie noch viel mehr mit Haft zu bestrafen
ist unmenschlich!
Die GRÜNE JUGEND NRW fordert, dass die rassistische und willkürliche Praxis der
Abschiebehaft abgeschafft wird. Denn hier werden Menschen nur eingesperrt, weil
sie Ausländer*innen sind und der Staat sich ihre Abschiebung erleichtern möchte.
Menschen dafür ihre Freiheit zu entziehen, lehnen wir als vollkommen
unverhältnismäßig ab. Auch stehen wir dafür, dass die JVA Büren, das bundesweit
größte Abschiebegefängnis, ersatzlos geschlossen wird.
Stattdessen müssen wir gerade in Zeiten des Rechtsrucks für die universellen
Menschenrechte – gerade auch von Geflüchteten – eintreten und bekräftigen unsere
Forderung nach einem bedingungslosen Bleiberecht für alle.
Von Zeile 1913 bis 1914:
Dass dasDies geht völlig an der Realität vorbeigehtvorbei und dient nur dazu dient, Geflüchtete weiter zu schikanieren und zu entrechten, ist einleuchtend.
Bis zu 18 Monate Haft, ohne eine Straftat begangen zu haben. Das ist die
Realität vieler Geflüchteter, die in Abschiebehaft sitzen.
Was ist Abschiebehaft eigentlich?
Abschiebehaft bedeutet, dass die Ausländerbehörden oder die Bundespolizei
geflüchteten Menschen vor der Abschiebung die Freiheit entziehen. Die Haft ist
geregelt in §62 des Aufenthaltsgesetzes. Demnach können Geflüchtete in
Schutzhaft genommen werden, wenn sie sich der Abschiebung entziehen wollen. Ob
das tatsächlich geplant ist oder passiert, ist hierbei egal, es reicht ein nicht
weiter geregelter und sehr unkonkreter „begründeter Verdacht“.
Und hier wird es paradox. Denn Abschiebungen werden grundsätzlich nicht
angekündigt. Wenn man also mal zufälligerweise nicht da ist, weil man z.B.
einkaufen geht, der Staat aber genau dann die Abschiebung durchführen wollte,
gilt das als Entziehung von der Abschiebung und man kann hinter Gitter kommen.
Geflüchtete wissen also nicht, wann sie abgeschoben werden sollen. Wenn sie aber
währenddessen ihrem normalen Lebensablauf nachgehen und nicht zuhause sind,
können sie dafür bestraft werden.
Daneben können Menschen auch inhaftiert werden, wenn der Staat sie abschieben
will, die Abschiebung aber noch nicht sofort vollzogen werden kann, etwa weil
Personal oder Flugzeuge fehlen. Und das bis zu 1.5 Jahre.
Es handelt sich bei der Abschiebehaft also nicht um eine Strafe, sondern um eine
Maßnahme, dem Staat die Abschiebung eben jener Menschen zu erleichtern.
Es ist jedoch vollkommen unverhältnismäßig, Menschen zu inhaftieren und ihnen
für eine bestimmte Zeit die Freiheit zu entziehen, nur um dem Staat einen
Verwaltungsakt zu erleichtern.
Und doch soll diese rassistische Praxis, Ausländer*innen zu inhaftieren, um sie
aus Deutschland auszuweisen, ausgeweitet werden.
Welche Probleme gibt es?
Die medizinische und psychologische Versorgung ist in den Abschiebehaftanstalten
oft mangelhaft. Ärztliche Untersuchungen finden, wenn sie denn stattfinden,
meist ohne professionelle Dolmetscher*innen statt. Darüber hinaus ist auch
fachgerechte psychologische Betreuung Mangelware, gerade Psycholog*innen, die
sich auf fluchtbedingte Traumatisierungen spezialisiert haben, gibt es in den
Abschiebegefängnissen so gut wie nie.
Dazu kommt, dass viele Geflüchtete in Abschiebehaft, gerade wenn sie für eine
längere Zeit da sind, unter Angst und Depressionen leiden.
Es ist klar, dass die Abschiebehaft das Leben der betroffenen Personen massiv
einschränkt und ihr Ankommen in Deutschland gefährdet.
Rechtswidrige Willkür
Dazu kommt, dass ein Großteil der inhaftierten Menschen zu Unrecht in Haft
sitzt. Allein in der JVA Büren bei Paderborn waren nach Berechnungen des Vereins
„Hilfe für Menschen in der Abschiebehaft Büren e.V.“ im Zeitraum zwischen 2015
und 2017 60% der Einlieferungen gerichtlich bestätigt rechtswidrig. Knapp zwei
Drittel der Menschen in der nordrheinwestfälischen Abschiebehaft saßen also zu
Unrecht dort. Das ist ein unhaltbarer Zustand!
Eine so hohe Fehlerquote gibt es in keinem anderen Rechtsgebiet und würde
überall sonst auch für Aufruhr sorgen. Die GRÜNE JUGEND NRW fordert die
Einhaltung rechtsstaatlicher Standards auch bei Asylverfahren und der Anordnung
von Abschiebehaft und ein Ende der staatlichen Willkür Geflüchteten gegenüber!
Abschiebehaft in NRW
In NRW wurde im Dezember 2018 für eine Ausweitung und Verschärfung der
Abschiebehaft gestimmt. Mit den Stimmen von CDU, FDP und AfD wurde etwa
beschlossen, dass die JVA Büren, das bundesweit größte Abschiebegefängnis,
erweitert wird und mehr Personal erhalten soll.
Außerdem wurde eine neue menschenrechtsverletzende Hausordnung beschlossen.
Menschen, die in Büren inhaftiert sind, dürfen kein Bargeld mehr bei sich führen
oder Handys mit Kamerafunktion besitzen. Auch dürfen Menschen bis zu 16 Stunden
am Tag in ihrer Zelle eingesperrt und in Isolationshaft gesperrt werden - ohne
je eine Straftat begangen zu haben.
Wer darüber hinaus als „gefährliche Person“ eingestuft wird, soll schon
präventiv sanktioniert werden, z.B. durch den Entzug von Internetzugängen, oft
die einzige Möglichkeit, mit Familie und Freund*innen in Kontakt zu bleiben.
Wer eine solche „gefährliche Person“ sein soll bleibt jedoch unklar, denn
Menschen die Straftaten begangen haben (sollen) und infolgedessen abgeschoben
werden, finden sich nicht in der Abschiebehaft wieder, sondern werden direkt aus
der Strafhaft heraus abgeschoben. Damit öffnet diese Regelung Tür und Tor für
weitere Willkürmaßnahmen gegen Geflüchtete.
Diese Verschärfungen in NRW stellen eine krasse Einschränkung für die Freiheit
von Geflüchteten dar und werden von uns als solche abgelehnt.
Seehofers Pläne
Und auch Seehofers Bundesinnenministerium macht mit, wenn es um die Beschneidung
von Grund- und Freiheitsrechten für Geflüchtete geht.
So heißt es etwa in einem Ideenpapier des Ministeriums, man könne die
„Verzichtbarkeit des Richtervorbehalts“ für Geflüchtete in Abschiebehaft prüfen.
Auch sollen Geflüchtete zukünftig in normalen Gefängnissen neben verurteilten
Straftäter*innen einsitzen. Diese Ideen Seehofers sind nichts weniger als
menschenrechts- und verfassungswidrig!
Außerdem sollen Menschen zukünftig auch in Abschiebehaft genommen werden können,
wenn sie aus Sicht der Behörden nicht gut genug an der Beschaffung von Pässen
und Papieren mitwirken. Für eben diese Menschen soll zudem ein neuer Status,
noch unterhalb der Duldung eingeführt werden.
Dass dasDies geht völlig an der Realität vorbeigehtvorbei und dient nur dazu dient, Geflüchtete
weiter zu schikanieren und zu entrechten, ist einleuchtend.
Es gibt viele Gründe, doch dafür Menschen die Integration in die
Mehrheitsgesellschaft zu verweigern und sie noch viel mehr mit Haft zu bestrafen
ist unmenschlich!
Die GRÜNE JUGEND NRW fordert, dass die rassistische und willkürliche Praxis der
Abschiebehaft abgeschafft wird. Denn hier werden Menschen nur eingesperrt, weil
sie Ausländer*innen sind und der Staat sich ihre Abschiebung erleichtern möchte.
Menschen dafür ihre Freiheit zu entziehen, lehnen wir als vollkommen
unverhältnismäßig ab. Auch stehen wir dafür, dass die JVA Büren, das bundesweit
größte Abschiebegefängnis, ersatzlos geschlossen wird.
Stattdessen müssen wir gerade in Zeiten des Rechtsrucks für die universellen
Menschenrechte – gerade auch von Geflüchteten – eintreten und bekräftigen unsere
Forderung nach einem bedingungslosen Bleiberecht für alle.
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