Antrag: | Gegen Artikel 11 und Artikel 13, für eine Kultur- und Wissensflatrate! |
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Antragsteller*in: | Jonas Runge |
Status: | Angenommen |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 23.03.2019, 09:39 |
E2-244: Gegen Artikel 11 und Artikel 13, für eine Kultur- und Wissensflatrate!
Antragstext
Von Zeile 1678 bis 1681:
Der Artikel 13 soll das Urheber*innenrecht neu regeln – und schafft damit bürokratische Monstren, die das Internet wie wir es kennen gefährden. NetzwerkePlatformen, wie Facebook, Instagram, YouTube und Twitter sollenkönnten zukünftig Uploadfilter einsetzen, damit Urheber*innenrechtlich geschützte Werke nicht hochgeladen und
Auf Europaebene findet zurzeit eine Überarbeitung des Urheber*innenrechts statt.
Der Europaabgeordnete Axel Voss ist zuständig für die Überarbeitung eines
Rechtes, welches in seinen Grundzügen seit dem 18. Jahrhunderten Bestand hat. In
Zeiten des Internets erfuhr es zahlreiche Änderungen, bei denen Versucht wurde
geltendes Recht auf Entwicklungen des Internets hin anzupassen.
Das aktuelle Urheber*innenrecht soll sich dabei offiziell auf den Schutz des*der
Urheber*in konzentrieren. Tatsächlich schützt es jedoch die Rechte der
Verwerter*innen, die die Werke verbreiten. Das größte Interesse an einer
Veränderung des Urheber*innenrechts haben also die Verwerter*innen, die mit der
Entwicklung des Internets um Umsatzeinbußen fürchten, tatsächlich jedoch immer
höhere Umsätze und Gewinne erwirtschaften. Gleichzeitig werden die tatsächlichen
Urheber*innen, die ihre Werke verbreiten möchten, mit Verträgen von den
Verwerter*innen unter Druck gesetzt, von denen sie nicht leben können und damit
in ihrer Existenz bedroht sind. (GRÜNE JUGEND, 2011) Aktuell erleben wir auch
einen Paradigmenwechsel, bei denen viele Künstler*innen sich von Verwerter*innen
lösen und ihre Werke selbst über YouTube und Twitch verbreiten und
schlussendlich sogar davon leben können.
Der Artikel 13 soll das Urheber*innenrecht neu regeln – und schafft damit
bürokratische Monstren, die das Internet wie wir es kennen gefährden. NetzwerkePlatformen,
wie Facebook, Instagram, YouTube und Twitter sollenkönnten zukünftig Uploadfilter
einsetzen, damit Urheber*innenrechtlich geschützte Werke nicht hochgeladen und
damit freizugänglich gemacht werden können.
Für viele kleinere Unternehmen ist ein solcher Uploadfilter nur durch den
Menschen nicht zu bewerkstelligen. Es wird also eine Überwachungssoftware
eingesetzt, die die Uploads der User*innen auf das Copyright prüfen sollen –
sollte ein Urheber*innenrechtsverstoß vorliegen wird der Upload unterbunden.
Damit wird eine zusätzliche Überwachung geschaffen, die nicht nur den
Verwerter*innen nutzen würde, sondern auch durch staatliche Behörden genutzt
werden könnte. Somit könnte auch die freie Meinungsäußerung eingeschränkt
werden.
Gleichzeitig soll mit Artikel 11 das Leistungsschutzrecht eingeführt werden. Es
soll ein neues Geschäftsmodell für Verlage von Presseerzeugnissen entstehen, bei
denen Artikel und sonstige Presseerzeugnisse lizenziert werden. Selbst kleinste
Textpassagen, wie Überschriften, Absätze oder gar einzelne Sätze fallen dann
unter dem Leistungsschutzrecht, für dessen Nutzung außerhalb des Verlages eine
Lizenz notwendig wird.
Der Artikel 11 wird damit das Internet in seinen Grundfesten erschüttern. Das
Internet lebt von Links und Bezügen zu anderen Webseiten. In Google-
Suchergebnissen werden Links zu Artikeln unter Angabe ihrer Überschriften und
der Einleitung angeboten. Durch Posts in Facebook werden neben dem Titel und der
Einleitung sogar ein Artikelbild präsentiert. Nicht nur Google und Facebook sind
von dieser Änderung betroffen – auch kleinere Unternehmen und Startups müssten
bei ihrer Geschäftstätigkeit das Leistungsschutzrecht beachten.
Dies könnte unter anderem dazu führen, dass Dienste wie Google und Facebook
entsprechende Funktionen gänzlich einstellen und damit kleinere Verlage, die
unter Umständen frei lizenzieren, keine Chance mehr haben gefunden zu werden.
Anbieter*innen wie Google und Facebook könnten sich aber auch dafür entscheiden
nur diese Verlage auszuklammern, die auf ihr Leistungsschutzrecht bestehen –
Fake-News-Verbreiter*innen würde damit eine größere Bühne geboten werden, da
diese aus Gründen der größtmöglichen Verbreitung auf ihr Leistungsschutzrecht
verzichten würden. Außerdem könnten Verlage ihre Presseerzeugnisse je nach
Nutzung unterschiedlich lizenzieren. Presseverlage könnten so beispielsweise die
Nutzung durch Facebook freilizenzieren, während Fake-News-Beobachtungsstellen
und Fakten-Checker sehr hohe Lizenzgebühr zahlen müssten. Das
Leistungsschutzrecht schützt und finanziert damit also nicht die Presse, es
gefährdet die freie Presse.
Unser Gegenvorschlag ist dagegen keine Utopie – für eine Kultur- und
Wissensflatrate!
Die GRÜNE JUGEND beschäftigt sich schon seit langem mit dem Urheber*innenrecht
und die Entwicklung des Internet. Schon 2011 forderte die GRÜNE JUGEND eine
Kulturflatrate. Es handelt sich hierbei um eine Pauschalabgabe, die zum Zugriff
auf alle im Internet zur Verfügung stehenden Medien berechtigt und den
Ersteller*innen von Inhalten proportional zu der Nutzung ihrer Werke und ihrer
Beliebtheit ausgezahlt wird (GRÜNE JUGEND, 2011).
Damals fassten Dienste wie Spotify, Napster und Netflix im Internet Fuß und
entwickelten ein neues Nutzungs- und Bezahlmodell für Werke der Musik oder
Filme. Heute sind Spotify und Netflix kaum noch wegzudenken. Viele Verlage
nahmen sich an diesem neuen Geschäftsmodell ein Beispiel und adaptierten es in
„Plus“-Angeboten.
Die Kulturflatrate ist also keine Utopie mehr – sie ist schon jetzt existent und
ihre Umsetzung zum Greifen nahe! Die Neuregelung des Urheber*innenrechtes ist
also eine Chance für unsere Gesellschaft, Zugang zu Kultur und Wissen frei und
bezahlbar zu machen und gleichzeitig die Ersteller*innen von Erzeugnissen und
Werken fair zu entlohnen.
Wir fordern daher eine europaweite Kultur- und Wissensflatrate – als
Gegenkonzept zur Uploadfilter und Leistungsschutzrecht.
Dabei muss eine solche Abgabe sozial gerecht, aber dennoch verpflichtend sein –
ähnlich wie bei den Rundfunkgebühren. Wir wollen, dass die Gesellschaft für
kulturelle Erzeugnisse, Wissen und Presse solidarisch aufkommt.
Die Flatrate könnte dabei beispielsweise als Pauschalabgabe Teil der Kosten für
den Internetzugang sein. Die eingenommenen Gelder werden dann von den Internet-
Providern an Verteilungsinstitutionen weitergleitet. Die
Verteilungsinstitutionen ermitteln dann anhand der Beliebtheit von Werken den
Auszahlbetrag an die Autor*innen von Werken und Erzeugnissen. Dabei können
Nutzungszahlen, Meinungsumfragen, datenschutzkonforme Auswertung von Internet-
Verkehrs und allgemeine Votings bei der Ermittlung der Verteilungshöhe eine
Rolle spielen.
Unser Vorschlag einer Kultur- und Wissensflatrate geht im Zeitalter des
digitalen Wandels progressiv nach vorne. Es setzt dem Internet keine
unkontrollierbaren und nicht-umsetzbaren Regularien auf und ermöglicht damit
auch weiter eine freie und uneingeschränkte Entwicklung.
Wir wollen, dass alle Menschen freien Zugang zu Wissen und Kunst haben. Dieser
Zugang darf nicht länger abhängig vom Geldbeutel sein. In einer freien und
gebildeten Gesellschaft verstehen wir diesen freien Zugang nicht nur als eine
notwendige Voraussetzung, sondern auch als Grundrecht.
Gegen Uploadfilter und Leistungsschutzrecht – für freien Zugang zu Wissen und
Kultur, sowie gerechte Entlohnung von Künstler*innen und Journalist*innen – für
eine Kultur- und Wissensflatrate!
Von Zeile 1678 bis 1681:
Der Artikel 13 soll das Urheber*innenrecht neu regeln – und schafft damit bürokratische Monstren, die das Internet wie wir es kennen gefährden. NetzwerkePlatformen, wie Facebook, Instagram, YouTube und Twitter sollenkönnten zukünftig Uploadfilter einsetzen, damit Urheber*innenrechtlich geschützte Werke nicht hochgeladen und
Auf Europaebene findet zurzeit eine Überarbeitung des Urheber*innenrechts statt.
Der Europaabgeordnete Axel Voss ist zuständig für die Überarbeitung eines
Rechtes, welches in seinen Grundzügen seit dem 18. Jahrhunderten Bestand hat. In
Zeiten des Internets erfuhr es zahlreiche Änderungen, bei denen Versucht wurde
geltendes Recht auf Entwicklungen des Internets hin anzupassen.
Das aktuelle Urheber*innenrecht soll sich dabei offiziell auf den Schutz des*der
Urheber*in konzentrieren. Tatsächlich schützt es jedoch die Rechte der
Verwerter*innen, die die Werke verbreiten. Das größte Interesse an einer
Veränderung des Urheber*innenrechts haben also die Verwerter*innen, die mit der
Entwicklung des Internets um Umsatzeinbußen fürchten, tatsächlich jedoch immer
höhere Umsätze und Gewinne erwirtschaften. Gleichzeitig werden die tatsächlichen
Urheber*innen, die ihre Werke verbreiten möchten, mit Verträgen von den
Verwerter*innen unter Druck gesetzt, von denen sie nicht leben können und damit
in ihrer Existenz bedroht sind. (GRÜNE JUGEND, 2011) Aktuell erleben wir auch
einen Paradigmenwechsel, bei denen viele Künstler*innen sich von Verwerter*innen
lösen und ihre Werke selbst über YouTube und Twitch verbreiten und
schlussendlich sogar davon leben können.
Der Artikel 13 soll das Urheber*innenrecht neu regeln – und schafft damit
bürokratische Monstren, die das Internet wie wir es kennen gefährden. NetzwerkePlatformen,
wie Facebook, Instagram, YouTube und Twitter sollenkönnten zukünftig Uploadfilter
einsetzen, damit Urheber*innenrechtlich geschützte Werke nicht hochgeladen und
damit freizugänglich gemacht werden können.
Für viele kleinere Unternehmen ist ein solcher Uploadfilter nur durch den
Menschen nicht zu bewerkstelligen. Es wird also eine Überwachungssoftware
eingesetzt, die die Uploads der User*innen auf das Copyright prüfen sollen –
sollte ein Urheber*innenrechtsverstoß vorliegen wird der Upload unterbunden.
Damit wird eine zusätzliche Überwachung geschaffen, die nicht nur den
Verwerter*innen nutzen würde, sondern auch durch staatliche Behörden genutzt
werden könnte. Somit könnte auch die freie Meinungsäußerung eingeschränkt
werden.
Gleichzeitig soll mit Artikel 11 das Leistungsschutzrecht eingeführt werden. Es
soll ein neues Geschäftsmodell für Verlage von Presseerzeugnissen entstehen, bei
denen Artikel und sonstige Presseerzeugnisse lizenziert werden. Selbst kleinste
Textpassagen, wie Überschriften, Absätze oder gar einzelne Sätze fallen dann
unter dem Leistungsschutzrecht, für dessen Nutzung außerhalb des Verlages eine
Lizenz notwendig wird.
Der Artikel 11 wird damit das Internet in seinen Grundfesten erschüttern. Das
Internet lebt von Links und Bezügen zu anderen Webseiten. In Google-
Suchergebnissen werden Links zu Artikeln unter Angabe ihrer Überschriften und
der Einleitung angeboten. Durch Posts in Facebook werden neben dem Titel und der
Einleitung sogar ein Artikelbild präsentiert. Nicht nur Google und Facebook sind
von dieser Änderung betroffen – auch kleinere Unternehmen und Startups müssten
bei ihrer Geschäftstätigkeit das Leistungsschutzrecht beachten.
Dies könnte unter anderem dazu führen, dass Dienste wie Google und Facebook
entsprechende Funktionen gänzlich einstellen und damit kleinere Verlage, die
unter Umständen frei lizenzieren, keine Chance mehr haben gefunden zu werden.
Anbieter*innen wie Google und Facebook könnten sich aber auch dafür entscheiden
nur diese Verlage auszuklammern, die auf ihr Leistungsschutzrecht bestehen –
Fake-News-Verbreiter*innen würde damit eine größere Bühne geboten werden, da
diese aus Gründen der größtmöglichen Verbreitung auf ihr Leistungsschutzrecht
verzichten würden. Außerdem könnten Verlage ihre Presseerzeugnisse je nach
Nutzung unterschiedlich lizenzieren. Presseverlage könnten so beispielsweise die
Nutzung durch Facebook freilizenzieren, während Fake-News-Beobachtungsstellen
und Fakten-Checker sehr hohe Lizenzgebühr zahlen müssten. Das
Leistungsschutzrecht schützt und finanziert damit also nicht die Presse, es
gefährdet die freie Presse.
Unser Gegenvorschlag ist dagegen keine Utopie – für eine Kultur- und
Wissensflatrate!
Die GRÜNE JUGEND beschäftigt sich schon seit langem mit dem Urheber*innenrecht
und die Entwicklung des Internet. Schon 2011 forderte die GRÜNE JUGEND eine
Kulturflatrate. Es handelt sich hierbei um eine Pauschalabgabe, die zum Zugriff
auf alle im Internet zur Verfügung stehenden Medien berechtigt und den
Ersteller*innen von Inhalten proportional zu der Nutzung ihrer Werke und ihrer
Beliebtheit ausgezahlt wird (GRÜNE JUGEND, 2011).
Damals fassten Dienste wie Spotify, Napster und Netflix im Internet Fuß und
entwickelten ein neues Nutzungs- und Bezahlmodell für Werke der Musik oder
Filme. Heute sind Spotify und Netflix kaum noch wegzudenken. Viele Verlage
nahmen sich an diesem neuen Geschäftsmodell ein Beispiel und adaptierten es in
„Plus“-Angeboten.
Die Kulturflatrate ist also keine Utopie mehr – sie ist schon jetzt existent und
ihre Umsetzung zum Greifen nahe! Die Neuregelung des Urheber*innenrechtes ist
also eine Chance für unsere Gesellschaft, Zugang zu Kultur und Wissen frei und
bezahlbar zu machen und gleichzeitig die Ersteller*innen von Erzeugnissen und
Werken fair zu entlohnen.
Wir fordern daher eine europaweite Kultur- und Wissensflatrate – als
Gegenkonzept zur Uploadfilter und Leistungsschutzrecht.
Dabei muss eine solche Abgabe sozial gerecht, aber dennoch verpflichtend sein –
ähnlich wie bei den Rundfunkgebühren. Wir wollen, dass die Gesellschaft für
kulturelle Erzeugnisse, Wissen und Presse solidarisch aufkommt.
Die Flatrate könnte dabei beispielsweise als Pauschalabgabe Teil der Kosten für
den Internetzugang sein. Die eingenommenen Gelder werden dann von den Internet-
Providern an Verteilungsinstitutionen weitergleitet. Die
Verteilungsinstitutionen ermitteln dann anhand der Beliebtheit von Werken den
Auszahlbetrag an die Autor*innen von Werken und Erzeugnissen. Dabei können
Nutzungszahlen, Meinungsumfragen, datenschutzkonforme Auswertung von Internet-
Verkehrs und allgemeine Votings bei der Ermittlung der Verteilungshöhe eine
Rolle spielen.
Unser Vorschlag einer Kultur- und Wissensflatrate geht im Zeitalter des
digitalen Wandels progressiv nach vorne. Es setzt dem Internet keine
unkontrollierbaren und nicht-umsetzbaren Regularien auf und ermöglicht damit
auch weiter eine freie und uneingeschränkte Entwicklung.
Wir wollen, dass alle Menschen freien Zugang zu Wissen und Kunst haben. Dieser
Zugang darf nicht länger abhängig vom Geldbeutel sein. In einer freien und
gebildeten Gesellschaft verstehen wir diesen freien Zugang nicht nur als eine
notwendige Voraussetzung, sondern auch als Grundrecht.
Gegen Uploadfilter und Leistungsschutzrecht – für freien Zugang zu Wissen und
Kultur, sowie gerechte Entlohnung von Künstler*innen und Journalist*innen – für
eine Kultur- und Wissensflatrate!
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