Änderungen von B4 zu B4-Beschluss
Ursprüngliche Version: | B4 |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 16.03.2019, 11:00 |
Neue Version: | B4-Beschluss |
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Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 07.04.2019, 12:19 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 736 bis 44:
soll Dyskalkulie in gleicher Weise als Lernschwäche anerkannt werden wie die LeseRechtschreibschwäche, um hier nicht mehr mit zweierlei Maß zu messen. Diese Maßnahmen würde nicht nur zur Verbesserung des individuellen Lernerfolges beitragen, sondern auch Schulen, Lehrkräften und Eltern eine Handlungsgrundlage bieten, um die-Rechtschreibschwäche, um hier nicht mehr mit zweierlei Maß zu messen. Diese Maßnahmen würde nicht nur zur Verbesserung des individuellen Lernerfolges beitragen, sondern auch Schulen, Lehrkräften und Eltern eine Handlungsgrundlage bieten, um die
betroffenen Kinder effektiv zu unterstützen. Deshalb fordern wir das Kultusministerium NRW dazu auf einen entsprechenden Erlass zur Dyskalkulie zu verabschieden.
Quellen: Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e. V. (2016): Dyskalkulie. Ratgeber zum Thema Dyskalkulie - Erkennen und Verstehen. 5. Auflage. Bynner, J. & Parsons, S. (1997). Does numeracy matter? London: Basic Skills Agency. Landerl, K. & Kaufmann, L. (2013): Dyskalkulie. 2. Auflage. München: Reinhardt UTB. Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Schleswig-Holstein (2018): Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Rechnen (Rechenschwäche).
betroffenen Kinder effektiv zu unterstützen. Deshalb fordern wir das Kultusministerium NRW dazu auf einen entsprechenden Erlass zur Dyskalkulie zu verabschieden.