Änderungen von E2 zu E2-Beschluss
Ursprüngliche Version: | E2 |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 09.03.2019, 15:03 |
Neue Version: | E2-Beschluss |
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Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 07.04.2019, 12:01 |
Titel
Keine Änderungen
Antragstext
Von Zeile 232 bis 21:
Der Artikel 13 soll das Urheber*innenrecht neu regeln – und schafft damit bürokratische Monstren, die das Internet wie wir es kennen gefährden. NetzwerkePlatformen, wie Facebook, Instagram, YouTube und Twitter sollenkönnten zukünftig Uploadfilter einsetzen, damit Urheber*innenrechtlich geschützte Werke nicht hochgeladen und
Von Zeile 232 bis 25:
Für viele kleinere Unternehmen ist ein solcher Uploadfilter nur durch den Menschen nicht zu bewerkstelligen. Es wirdwürde also eine Überwachungssoftware eingesetzt, die die Uploads der User*innen auf das Copyright prüfen sollen –