Veranstaltung: | Herbst-Landesmitgliederversammlung 2018 der GRÜNEN JUGEND NRW |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 5 Satzungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | Mitgliederversammlung (dort beschlossen am: 03.11.2018) |
Status: | Eingereicht |
Beschlossen am: | 03.11.2018 |
Eingereicht: | 16.11.2018, 15:30 |
Antragshistorie: | Version 1 |
S1-Beschluss: Basisdemokratische Änderungsantragsfristen - für mehr fairness, mehr zu behandelnden Anträge und mehr Beschlüsse
Antragstext
§ 3 Abs. 2 GO, füge ein:
"l. Antrag auf Aufhebung der Änderungsantragsfrist für einen bestimmten Antrag"
Ändere §10 Abs. 1 Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung in:
„Änderungsanträge können bis zum Beginn der Mitgliederversammlung in Textform
eingereicht werden. Änderungsanträge an Dringlichkeitsanträge können bis zum
Aufruf des jeweiligen Antrages in Textform eingereicht werden. Gemäß § 3 Abs. 2
Punkt L kann die Änderungsantragsfrist für einzelne Anträge aufgehoben werden.“
Füge neuen Absatz nach 1 ein:
"Unabhängig von Absatz (1) können Antragssteller*innen Änderungsanträge
übernehmen oder modifiziert übernehmen. Im Falle von Übernahmen oder
modifizierte Übernahmen hat jedes anwesende Mitglied das Recht, eine Abstimmung
über die Übernahme oder modifizierte Übernahme zu verlangen."
Übrige Absätze dann sinnvoll nummerieren.
Begründung
Zur Erfüllung der aktuellen Satzungslage müsste in Zukunft jede Zeile auf der Mitgliederversammlung vorgelesen werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass ein Änderungsantrag bis zur Behandlung der betroffenen Stelle möglich ist. Das bedeutet also, dass wir heute nicht unsere Satzung erfüllen. In diesem Punkt würde die Erfüllung der Satzung jedoch dazu führen, dass die Behandlung eines Antrages sich enorm lang ziehen würde und deutlich weniger Anträge behandelt werden können, womit die Positionserarbeitung des Verbandes enorm eingeschränkt wird.
Auch in der Formalität ist diese Art und Weise des Einreichens von Änderungsanträgen schwierig zu betrachten. Im Normalfall werden Änderungsanträge im Voraus behandelt. Spontan eingereichte Änderungsanträge müssen abgestimmt werden. Damit kosten sie im Zeitplan mindestens fünf Minuten. Bei mehreren auf diese Art und Weise eingereichten Anträgen kann dieses Verfahren ebenso dazu führen, dass wichtige Beschlüsse nicht mehr gefasst werden können.
Beispiele hierfür gibt es einige auf den vergangenen Landesmitgliederversammlungen. In der Beobachtung führen solche Änderunganträge dazu, dass sie die Debatte enorm verlängern. Beispiele hierfür waren die Anträge zur Änderung des Wahlalters, sowie der Impfantrag, als auch die vergangene LMV.
Außerdem läuft dieses Verfahren der Beobachtung zuwider, dass es wichtig ist sich im Vorhinein mit einem Antrag zu beschäftigen.
In der Kürze der Zeit ist es oft viel zu schwer die inhaltlichen Auswirkungen eines Änderungsantrages genau zu erfassen. Eine Einbringung, Gegenrede und vielleicht weitere Debatten reichen dafür nicht aus. Das führt also dazu, dass dieses Verfahren basisdemokratisch fragwürdig ist. Es ist wichtig, dass in einer Debatte alle Menschen die Chance haben können zu Wissen, worum es gerade genau geht.
Ganz zu schweigen davon sind die Belastungen der ehrenamtlichen Helfer*innen, der Orga und das Präsidium, die dafür sorgen müssen, den spontan und kurzfristig eingereichten Änderungsantrag für alle deutlich zu erklären und anzubringen.