Begründung erfolgt mündlich
V-Antrag: | "Rechtsfreier Raum" Hambacher Forst |
---|---|
Antragsteller*in: | GJ Düren (dort beschlossen am: 14.04.2018) |
Status: | Angenommen |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 14.02.2018, 19:27 |
V-Antrag: | "Rechtsfreier Raum" Hambacher Forst |
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Antragsteller*in: | GJ Düren (dort beschlossen am: 14.04.2018) |
Status: | Angenommen |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 14.02.2018, 19:27 |
"Rechtsfreier Raum" Hambacher Wald
Nach unserer Auffassung ist der Begriff des rechtsfreien Raums auf die Waldbesetzung im Hambacher ForstWald nicht anwendbar.
Der Begriff des rechtsfreien Raums wird medial, politisch und von staatlichen
Organen regelmäßig als Mittel politischer und öffentlicher Repression gegen den
Braunkohlewiderstand der Waldbesetzung verwendet. Als Unterstützer*innen und
Teil des Braunkohlewiderstands setzen wir uns öffentlichkeitswirksam gegen diese
Diffamierung der Bewegung ein.
Eine Besetzung schafft keinen rechtsfreien Raum, sie schafft Freiräume. Und ist
Teil einer Demokratischen Gesellschaft.
In einem rechtsfreien Raum ist es nicht möglich, das Gesetz des Staates, in dem
sich das benannte Gebiet befindet, durch die staatlichen Organe geltend zu
machen und dieses durchzusetzen.
Ein Freiraum ist ein Bereich, in dem Menschen die Möglichkeit haben, die eigene
Freiheit soweit zu nutzen, bis die Freiheit des Anderen eingeschränkt wird.
Nach unserer Auffassung ist der Begriff des rechtsfreien Raums auf die
Waldbesetzung im Hambacher ForstWald nicht anwendbar.
Begründung erfolgt mündlich