Veranstaltung: | Frühjahrs-Landesmitgliederversammlung 2018 der GRÜNEN JUGEND NRW |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 7 Sonstige Anträge |
Antragsteller*in: | Mitgliederversammlung (dort beschlossen am: 11.03.2018) |
Status: | Angenommen |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Angenommen) |
Beschlossen am: | 11.03.2018 |
Eingereicht: | 12.03.2018, 18:29 |
Antragshistorie: | Version 1 |
V9-Beschluss: Änderung des Konzepts zur Einbindung der Arbeitskreise
Antragstext
Um die Arbeitskreise stärker in die Koordinierung der Bildungsarbeit
einzubinden, werden diese in die Auswahl der Workshops auf LMVen eingebunden.
Die Auswahl der Workshops erfolgt per Abstimmung. An dieser Abstimmung nehmen
jeder Arbeitskreis mit ihren zwei stimmberechtigten Koordinator*innen, sowie die
Mitglieder des Landesvorstands teil. Jede stimmberechtige Person hat maximal so
viele Stimmen, wie Workshops zu vergeben sind. Die Workshops mit den meisten
Stimmen werden auf der LMV durchgeführt.
Bei der Auswahl der Workshops soll darauf geachtet werden, dass jeder
Arbeitskreis mindestens einmal im Jahr die Möglichkeit hat, einen Workshop
anzubieten. Folgende Fristen sind zu beachten:
Bis spätestens neun Wochen vor einer LMV muss der Workshop-Vorschlag eingegangen
und dem Landesvorstand, sowie den AK-Koordinierenden bekannt gemacht werden.
Acht Wochen vor der LMV muss die Auswahl der Workshops erfolgt sein.
Sechs Wochen vor der LMV muss der Workshop fertig geplant sein (Referent*in,
Finanzielles). Sollte dies nicht der Fall sein, geht der Workshopslot an den
Vorschlag mit den nächst-meisten Stimmen.
Ist ein „nachgerückter“ Workshop bis zu vier Wochen vor der LMV nicht fertig
geplant, geht die Planung dieses Workshops an den Landesvorstand über, mit dem
Auftrag sich am geplanten Inhalt des Workshops zu orientieren.
Die Arbeitskreise haben die Möglichkeit, Angebote im Freizeitprogramm
anzubieten. Zusätzlich ist es wünschenswert, wenn die groben Forderungen des
Leitantrags frühzeitig an alle Mitglieder kommuniziert werden.