| Verschiedene Anträge: | Solidarität mit der Zivilbevölkerung in Israel und Palästina |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Philipp Hoffmann, Hannah Nürnberg, Konstantin Elbe, Belana Behrendt |
| Status: | Angenommen |
| Eingereicht: | 08.04.2026, 23:41 |
V7-173: Solidarität mit der Zivilbevölkerung in Israel und Palästina
Nach Zeile 188 einfügen:
5.0 Zudem fordern wir, dass keine Gelder an Organisationen gehen die sich nachweislichslich antisemitisch äußern oder/und Israel das Existenzrecht aberkennen. Menschen die sich nachweislich antisemitisch oder israelfeindlich Verhalten darf keine öffentliche Bühne gegeben werden.
1. Die GRÜNE JUGEND NRW setzt sich für eine internationale, queerfeministische
und materialistische Politik ein, die Unterdrückung in all ihren Formen
bekämpft. Unser Verständnis von Solidarität ist intersektional: Patriarchat,
Kapitalismus, Kolonialismus und Rassismus stützen und verstärken sich
gegenseitig. Unsere Solidarität ist niemals selektiv, sondern unteilbar auf der
Seite der Leidtragenden.
2.Die Auffassungen der GRÜNEN JUGEND NRW sind die folgenden:
2.1. Der Konflikt zwischen Palästina und Israel ist das Ergebnis einer
jahrzehntelangen, traumatischen Geschichte, die muslimische, christliche,
jüdische, palästinensische und israelische Menschen durch Gewalt, Vertreibung
und tiefgreifendes Leid geprägt hat.
2.2. Der Terroranschlag der radikal-islamistischenHamas am 7. Oktober war ein
abscheuliches Verbrechen, das wir aufs Schärfste verurteilen. Es ist der Tag, an
dem die meisten jüdischen Menschen seit der Shoah getötet wurden. Der „Kampf“
der Hamas ist kein Befreiungskampf, sondern anhaltender Terror und massive
Menschenrechtsverletzung. Er muss als das benannt werden, was er ist:
systematische Gewalt gegen Unschuldige. Wir verurteilen jede Verletzung der
universellen Menschenrechte und damit derartige Angriffe auf Zivilist*innen,
darunter fallen die Tötung, die Geiselname und die Behandlung der Geiseln durch
die Hamas.
2.3. Jüdinnen*Juden wurde über Jahrhunderte unermessliches Leid zugefügt, von
Pogromen bis zur Shoah. Die Shoah, der industriell organisierte Genozid an sechs
Millionen europäischen Jüdinnen*Juden, prägt bis heute das kollektive Gedächtnis
in Deutschland und weltweit. Das Vermächtnis Deutschlands als Täternation
verpflichtet uns zur Wahrung der universellen Menschenrechte, die als Lektion
aus dem Nationalsozialismus in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
niedergeschrieben wurden und durch das Völkerrecht gewahrt werden sollen.
2.4. Der israelische Staat hat wie jeder Staat Souveränität sowie ein
Selbstverteidigungs- und Existenzrecht, das immer unter Wahrung des Völkerrechts
ausgeübt werden muss. Dabei leiten sich die Souveränität und das
Selbstbestimmungsrecht direkt aus dem Völkerrecht ab. Die Anerkennung eines
Existenzrechts ist dabei politischer und nicht juristischer Natur. Wir schließen
uns den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen an, die den Staat Israel auf
Basis der Grenzziehung vom 4. Juni 1967 anerkennen. Wir bekräftigen, dass Kritik
an staatlichem Handeln – auch an der Politik der israelischen Regierung –
niemals mit der Infragestellung des Existenzrechts Israels oder mit Abwertung
jüdischen Lebens verbunden sein darf. Für uns ist klar: Das Existenzrecht
Israels als sicherer Ort für Jüdinnen und Juden ist unverhandelbar.Gleichzeitig
erkennen wir an, dass Antisemitismus weltweit zunimmt und gerade auch im Kontext
des Nahostkonflikts häufig verstärkt auftritt. Dem stellen wir uns entschieden
entgegen. Kritik an israelischer Regierungspolitik darf niemals in
antisemitische Narrative, Doppelstandards oder Dämonisierung umschlagen. Unser
Ziel ist eine Perspektive, die Sicherheit, Selbstbestimmung und Würde für sowohl
Israelis als auch Palästinenser*innen gleichermaßen gewährleistet
2.5. Das Selbstverteidigungsrecht ist an das humanitäre Völkerrecht gebunden und
darf nicht zur Rechtfertigung von Maßnahmen führen, die Zivilist*innen
unverhältnismäßig treffen. Außerdem muss anerkannt werden, dass die Gründung des
Staates Israel 1948 auch mit der Nakba einherging, der gewaltsamen Vertreibung
und Entrechtung von über 700.000 Palästinenser*innen. Das Leid dieser Menschen
und die historische wie aktuelle Kontinuität von Gewalt und Diskriminierung
müssen auch betrachtet werden und dürfen nicht gegen anderes Leid aufgerechnet
oder relativiert werden.Eine gerechte und friedliche Lösung erfordert die
Anerkennung der Leiden beider Seiten.
Das Massaker der Hamas bleibt verabscheuungswürdig und unentschuldbar. Das im
Völkerrecht verankerte Recht auf Selbstverteidigung darf nicht dazu führen, dass
Maßnahmen ergriffen werden, die gegen grundlegende Prinzipien des humanitären
Völkerrechts verstoßen, insbesondere das Verbot kollektiver Bestrafung und den
Schutz der Zivilbevölkerung.
2.6. Das Massaker der Hamas bleibt verabscheuungswürdig und unentschuldbar. Das
völkerrechtlich legitimierte Selbstverteidigungsrecht darf keine
Völkerrechtsbrüche wie kollektive Bestrafung, ethnische Vertreibung und
systematische Vernichtung zur Folge haben. Das anhaltende militärische Vorgehen
im besetzten Gazastreifen, die Vertreibung im Westjordanland und die
militärische Gewalt gegen Zivilist*innen durch rechtsextremistische
Siedler*innen sind schwere Verstöße gegen das Völkerrecht. Wir teilen die
Einschätzung zahlreicher Expert*innen, dass diese Form der systematischen
Diskriminierung eindeutige Ähnlichkeiten zum Apartheid-System aufweist
2.7. Das Vorgehen der israelischen Armee, auf Geheiß der rechtsextremen
Regierung Israels, im Gazastreifen erfüllt zentrale Kriterien des Völkermords
gemäß der UN-Konvention: systematische Tötung, massive Vertreibungen, gezielte
Vernichtung der zivilen Infrastruktur, bewusste Erzeugung von Hunger und
Krankheit sowie die Verhinderung humanitärer Hilfe. Das ist eine klare
Überschreitung des Selbstverteidigungsrechts. Wir verurteilen einen solchen
Missbrauch internationalen Rechts zur Legitimierung kollektiver Bestrafung,
ethnischer Vertreibung und systematischer Vernichtung, auf das Schärfste. Dieser
Missbrauch verletzt die universellen Menschenrechte und zerstört das Vertrauen
in jene Rechtsinstitutionen, die den Schutz der Menschenrechte und damit der
Zivilbevölkerung erst gewährleisten sollen. Die GRÜNE JUGEND NRW schließt sich
der Auffassung der unabhängigen Untersuchungskommission des UN-
Menschenrechtsrats und Expert*innen an, dass der israelische Staat im
Gazastreifen einen Genozid an der palästinenischen Bevölkerung verübt.
2.8. Über die Zukunft des Gazastreifens dürfen allein die Palästinenser*innen
entscheiden. Wir treten unmissverständlich für eine palästinensische
Souveränität und das volle Selbstbestimmungsrecht des palästinensischen Volkes
ein. Den sogenannten „Trump-Plan“ lehnen wir entschieden ab, da er eine echte
Eigenstaatlichkeit untergräbt. Ein gerechter Frieden in Palästina und Israel ist
nur möglich, wenn die souveränen Rechte der Palästinenser*innen geachtet werden.
Dazu gehört für uns auch die Umsetzung des völkerrechtlich verbrieften
Rückkehrrechts.Die PLO hat bewiesen, dass eine nachhaltige Demokratisierung und
Liberalisierung unter ihrer Führung nicht möglich ist. Für eine erfolgreiche
Zwei-Staaten-Lösung muss eine neue demokratische Kraft in Palästina etabliert
werden, die einen dauerhaften Frieden sowie Freiheit und staatlichen Schutz
gegen Terrororganisationen wie der Hamas ermöglichen kann. Ebenso müssen
demokratische Grundsätze wie Minderheitenschutz, freie Wahlen, Gewaltenteilung
sowie die Achtung der Menschenwürde in Form einer demokratischen Verfassung fest
verankert werden.
2.9. Die staatlich gedeckte oder geduldete Gewalt durch Siedler*innen stellt
einen schweren Verstoß gegen das Völkerrecht dar, dem wir uns entschieden
entgegenstellen. Die eskalierende Siedler*innengewalt im besetzten
Westjordanland und in Ostjerusalem sind Ausdruck staatlich organisierter
Herrschafts- und Vertreibungspolitik. Da bewaffnete Siedler*innen systematisch
von Armee und Polizei geschützt, begleitet oder aktiv unterstützt werden und
dabei faktische Straffreiheit genießen, handelt es sich um staatlich
unterstützte Gewalt. Solchen eklatanten Verstößen gegen internationales Recht
treten wir mit aller Schärfe entgegen.
2.10. Berichte über die Haftbedingungen palästinensischer Gefangener in
israelischen Gefängnissen sowie die wieder eingeführte Todesstrafe, die nur für
Palästinenser*innen gilt, sind erschütternd. Diese systematischen
Menschenrechtsverletzungen widersprechen grundlegenden Prinzipien von
Rechtsstaatlichkeit, Würde und humanitärem Völkerrecht und müssen von der
internationalen Gemeinschaft klar benannt und geächtet und beendet werden.
2.12. Wir verurteilen jede Verherrlichung von radikalem Islamismus sowie Aufrufe
zu Gewalt und die Verbreitung antisemitischer Vorurteile zutiefst. Gleichzeitig
beobachten wir in Deutschland eine alarmierende Kriminalisierung
palästinasolidarischer Bewegungen. Demonstrationen werden verboten, Menschen aus
migrantischen und muslimischen Communitys werden unverhältnismäßig kontrolliert,
mit Polizei- und Gewaltmaßnahmen konfrontiert oder zum Teil sogar abgeschoben,
weil sie ihre Stimme gegen Gewalt, Neokolonialismus in den Besetzen Gebieten,
und für ein Selbstbestimmungsrecht erheben. Diese Repression, das politische
Schweigen und die pauschale Diffamierung solidarischer Stimmen verschärfen
bestehende Machtungleichgewichte massiv und müssen sofort aufhören.
Gleichwohl grenzen wir uns eindeutig ab, von Kräften, die unter der Zielsetzung
der Entfremdung dieser Demonstrationen für antisemitisch Ziele, derartige
Demonstrationen unterlaufen und zu Gewalt aufrufen und erheben unsere Stimme
auch gegen solche Kräfte.
2.13. Wir treten entschieden gegen Antisemitismus in jeder Form ein.
Antisemitismus ist und bleibt ein tödliches, historisch gewachsenes
Unterdrückungssystem, das niemals relativiert werden darf.
2.14. Für uns geht Zionismuskritik nicht direkt mit Antisemitismus einher.
Zionismus muss differenziert betrachtet werden, da dieser einerseits eine
Nationalbewegung war und ist und andererseits einen nationalistischen Teil hat.
Eine Nationalbewegung setzt sich für Selbstbestimmung und Souveränität ein,
während Nationalismus die Merkmale der eigenen ethnischen Gemeinschaft überhöht
und als wertvoller gegenüber anderen Gemeinschaften betrachtet. Wir kritisieren
alle Formen von Nationalismus aufs Schärfste und damit auch den Zionismus,
welcher über die Nationalbewegung und die damit einhergehende Souveränität
Israels hinausgeht. Häufig analysiert Zionismuskritik lediglich neokoloniale
Machtverhältnisse, Besatzungspolitik und Unterdrückung, während Antisemitismus
sich gegen Jüdinnen*Juden, Menschen, Religion oder Kultur richtet. Diese
Unterscheidung ist politisch essenziell, um Unterdrückung konsequent zu
bekämpfen und gleichzeitig das jüdische Leben solidarisch zu schützen. Dem legen
wir die Antisemitismusdefinition der Jerusalem Convention zugrunde.
2.14 Wir als Grüne Jugend NRW begreifen uns als Partner der israelischen
Demokratiebewegung in ihrem Einsatz gegen Korruption, Abbau des Rechtsstaates,
Diskriminierung, endlose Kriege und Siedlungsbau. Die Union aus Grüne und
Sozialdemokraten als „Democrats“ ist inzwischen drittstärkster Akteur im
Parteiensystem und unser natürlicher Partner. Wir werden alle Akteure der
israelischen Demokratiebewegung, wie die gemeinsame Koalition Arabisch-
Palästinensischer Parteien in Israel sowie zivilgesellschaftliche Organisationen
wie ACRI oder Standing Together, nach Kräften unterstützen, ihnen solidarisch
gegen die Angriffe der rechtsextremen Regierung zur Seite stehen und darauf
drängen, dass sie durch alle politischen Maßname gestärkt werden.
3. Wir stehen auf der Seite der Leidtragenden in Palästina und Israel.
Solidarität darf niemals Ausdruck oder Deckmantel für Hass, Gewalt,
Antisemitismus, Rassismus und/oder jede andere Form der Diskriminierung sein.
Wir stehen für eine solidarische Politik, die marginalisierte Stimmen stärkt und
globale Gerechtigkeit sucht, ohne Hierarchien des Leids. Dieser Beschluss
markiert den Beginn eines umfassenden Aufarbeitungsprozesses innerhalb der
GRÜNEN JUGEND sowie der grünen Partei.
4. Die Mitgliederversammlung beauftragt den Vorstand , sich im Rahmen ihrer
Möglichkeiten und Kompetenzen im Land NRW, den Kommunen, in der grünen Partei,
der Landtagsfraktion der Grünen, in der Öffentlichkeit sowie im Bundesverband
der GRÜNEN JUGEND für folgende Forderungen einzusetzen:
4.1. Den sofortigen und dauerhaften Waffenstillstand im Gazastreifen sowie den
ungehinderten Zugang für humanitäre Hilfe, um die akute Hungersnot und das
Sterben der Zivilbevölkerung zu beenden.
4.2. Die Anerkennung des Genozids an den Palästinenser*innen durch die
Bundesregierung sowie die Unterstützung internationaler Rechtsinstitutionen wie
des IGH bei der Verfolgung von Kriegsverbrechen.
4.3. Für die sofortige Anerkennung von Palästina als Staat.
4.4. Den sofortigen Stopp aller deutschen Rüstungsexporte nach Israel, solange
das Risiko besteht, dass diese Waffen für völkerrechtswidrige Handlungen oder
die Aufrechterhaltung der Besatzung genutzt werden.
4.5. Ein Ende der völkerrechtswidrigen Besatzung und des Siedlungsbaus im
Westjordanland sowie in Ostjerusalem einschließlich wirksamer Sanktionen gegen
gewalttätige Siedler und deren staatliche Unterstützungsstrukturen.
4.6. Die uneingeschränkte Achtung des Selbstbestimmungsrechts der
Palästinenser*innen und die Ablehnung jeglicher Pläne, die ohne deren Einbindung
über ihre Zukunft entscheiden. Keine Bestimmung durch andere Staaten, sowie
durch die Hamas oder andere Terrororganisationen. Wir unterstützen deshalb
demokratische Initiativen aus der palästinensischen Bevölkerung heraus.
4.8. Den Schutz der Versammlungsfreiheit und die Beendigung der Kriminalisierung
palästinasolidarischer Proteste in Deutschland, um den zivilgesellschaftlichen
Handlungsraum wieder zu öffnen.
4.9. Die Freilassung aller willkürlich inhaftierten palästinensischen Gefangenen
und eine unabhängige Untersuchung der Berichte über Folter und Misshandlungen in
israelischen Haftanstalten.
5.0 Zudem fordern wir, dass keine Gelder an Organisationen gehen die sich nachweislichslich antisemitisch äußern oder/und Israel das Existenzrecht aberkennen. Menschen die sich nachweislich antisemitisch oder israelfeindlich Verhalten darf keine öffentliche Bühne gegeben werden.